03.09.2014 - 9.6.3 Vorsitzende der Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.6.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 03.09.2014
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
In der Anlage zum Antrag wird folgender Punkt ergänzt und damit die Hauptsatzung wie folgt geändert:
§ 5 Ausschüsse wird um einen neuen Absatz 6 ergänzt:
„Jeder Ausschuss wählt aus seinen Reihen:
- eine/n Vorsitzende/n,
- eine/n 1. stellvertretende/n Vorsitzende/n,
- eine/n 2. stellvertretende/n Vorsitzende/n“
Der bisherige Absatz 6 wird zu Absatz 7.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X | (mit mehr als 27 Stimmen) |
Abgelehnt |
|
* Gemäß § 5 (2) letzter Satz KV M-V entfalten die Bestimmungen hinsichtlich der Stellvertretung der Mitglieder (§36 (1) KV M-V) sowie der 1. und 2. Stellvertretung der/des Vorsitzenden in Ausschüssen (§36 (4) KV M-V) in Ausschüssen ihre Wirksamkeit bereits mit der Beschlussfassung.