Beschlussvorlage - 2013/BV/4800

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

ZURÜCKGEZOGEN AM 14.11.2013, es liegt die neue Beschlussvorlage Nr. 2013/BV/5089 für BS 04.12.2013 vor


Die Bürgerschaft beschließt die Achte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock (Anlage 1) und billigt die dazugehörige Kalkulation (Anlagen 2 – 5).

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs.3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0683/05-BV, 0723/06-BV, 0720/07-BV, 2009/BV/0509, 2010/BV/1418, 2011/BV/2449 und 2012/BV/3783

 

Sachverhalt:

Mit der eingereichten Beschlussvorlage soll der § 4 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock geändert werden.

 

Im § 4 sind die Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen festgelegt.

Auf Grundlage der Gebührenkalkulation, die als Anlage 2 Bestandteil der Beschlussvorlage ist, ergeben sich für das Jahr 2014 unter Beibehaltung des Allgemeininteresses ( Anlage 2, Seite 5) Gebührensätze, die in den Reinigungsklassen 5 - 7 zwischen 4,7 und 7,3 % steigen werden, das betrifft ca. 98 % der gesamten Gebührenpflichtigen.

Lediglich in den Reinigungsklassen 1 - 4 beläuft sich die Steigerung der Gebühr auf 30,3 bis 78,7 %.

Für diese Entwicklung gibt es mehrere Gründe, welche sowohl in der Kostensteigerung bei der Leistungserbringung, der Entwicklung des Leistungsumfanges als auch durch die Verteilung der Kosten für zusätzliche Leistungen im Rahmen der Gebührenkalkulation liegen.

Diese Gründe werden im folgenden Abschnitt „Kostenentwicklung“ näher erläutert.

 

In Auswertung des Beschwerdemanagements (Klarschiffportal), der Stadtteilrundgänge des Oberbürgermeisters und der Forderungen aus den Ausschüssen der Bürgerschaft und Ortsbeiräten wurden durch das Amt für Umweltschutz im Rahmen der Konzeption Ordnung und Sauberkeit eine Reihe von Maßnahmen in der Stadt beauftragt, die zusätzlich zur normalen Reinigung durchgeführt werden.

1.      Handreiniger in den Fußgängerzonen der Innenstadt und Warnemünde, sowie an den Terrassenanlagen des Stadthafens und im Bereich Doberaner Platz, Friedhofsweg. Durch hohes Besucheraufkommen sind diese Bereiche nach der morgendlichen Reinigung bis zum Mittag oder in den Nachmittagstunden häufig wieder verschmutzt. Die Handreiniger reagieren flexibel und zeitnah auf diese Verschmutzungen und beseitigen diese.

2.      Zur Beseitigung des Wildwuchses auf gepflasterten Gehwegen gibt es seit 2012 ein Team Fugengrün, das sich ausschließlich mit dieser Arbeit beschäftigt. Aus den Erfahrungen des letzten und des laufenden Jahres wurde erkannt, dass ein Team die anfallenden Aufgaben nicht bewältigen kann. Daher wurde für 2014 ein zweites Team beauftragt.

3.      Seit 2013 ist ein mobiler Abfallsauger beauftragt, der Schmutz an schwer zugänglichen Stellen, wie zum Beispiel an Baumscheiben oder zwischen parkenden PKW`s aber auch Hundekot aufnehmen kann. Für 2014 wurde ein zweiter Abfallsauger beauftragt.

4.      Durch den Einsatz eines Radwegewartes in der Radfahrsaison hat sich der Reinigungszustand der Radwege deutlich verbessert.

Alle Maßnahmen sind in der Konzeption Ordnung und Sauberkeit dargestellt und wurden als Informationsvorlage der Bürgerschaft bekannt gegeben.

 

Die Kosten dieser zusätzlich beauftragten Reinigungsleistungen an die SR GmbH stellen sich für 2014 wie folgt dar:

-          zusätzliche Handreiniger:  148.300 €

-          Team Fugengrün             : 167.700 €

-          Abfallsauger                   :  103.500 €

-          Radwegewart                 :    47.700 €

-          Gesamt                          :  467.200 €

Bisher waren lediglich die Kosten des Team Fugengrün im Rahmen der Gebührenkalkulation bei der Gehwegreinigung berücksichtigt und damit Bestandteil der Gebühr.

Die Kosten der drei anderen Maßnahmen wurden direkt dem Zuschuss der HRO zugeführt.

Durch die Diskussion zum Haushalt 2014 war das Amt für Umweltschutz aufgefordert, den Zuschuss der HRO bei der Straßenreinigung zu reduzieren. Die Reduzierung des Zuschusses kann zum einen durch Kürzung von Leistungen erreicht werden oder indem ein größerer Kostenanteil auf die Gebühren umgelegt wird.

Eine umfangreiche Leistungskürzung hätte zur Folge, dass die SR GmbH ihre Preise neu kalkulieren muss, da dann verschiedene innerbetriebliche Umlagen auf einen geringeren Leistungsumfang verteilt werden müsste.

In der vorliegenden Gebührenkalkulation wurden alle Kosten berücksichtigt. Die Kosten der Handreiniger, des Team Fugengrün und des Radwegewartes wurden sachgerecht in der Gehwegreinigung angesetzt, da diese Leistungen ausschließlich auf Gehwegen stattfinden.

Die Kosten der Abfallsauger wurden dagegen in der Fahrbahnreinigung angesetzt, da die Abfallsauger überwiegend bei verparkten Fahrbahnen eingesetzt werden.

Das führt dazu, dass die Gebührenerhöhung insbesondere in den Reinigungsklassen mit Gehwegreinigung (1 – 4) extrem hoch ausfällt. Ganz besonders betroffen sind die Reinigungsklassen 2 und 3. Das sind Fußgängerzonen, in denen ausschließlich Gehwegreinigung stattfindet.

 

Andererseits sind das aber auch die Bereiche, in denen zusammen mit der

Reinigungsklasse 1 der weitaus höchste Reinigungsaufwand betrieben wird.

Weiterhin ist anzumerken, dass die sehr hohe Gebührensteigerung in den Reinigungsklassen 1 – 3 lediglich 2 % der gesamten Gebührenpflichtigen betrifft.

 

 

Kostenentwicklung 2013 im Vergleich zu 2014

 

 

2013

2014

Differenz

Änderung in %

Reinigung Fahrbahn

1.566.000 €

1.669.300 €

103.300 €

6,5

Reinigung Gehwege

658.500 €

798.300 €

139.800 €

21,2

Winterdienst

2.171.700 €

2.364.800 €

193.100 €

8,9

Entsorgung Kehrgut

122.800 €

139.900 €

17.100 €

13,9

zusätzliche Reinigungen

15.000 €

15.000 €

0 €

0

Leistungen Stadtentsorgung gesamt

4.533.900 €

4.987.300 €

453.300 €

10,0

DBAG

8.200 €

8.200 €

0 €

0

Kosten Umweltamt

199.600 €

222.100 €

22.500 €

11,3

Kosten Kämmerei- und Finanzverwaltungsamt

297.500 €

300.400 €

2.900 €

1,0

Stadtverwaltung gesamt

497.100 €

522.500 €

25.400 €

5,1

Gesamt

5.031.000 €

5.518.000 €

478.700 €

10,0

 

Auf der Grundlage des Vertrages über die Straßenreinigung vom 17.02.1994 und dem vorgegebenen Leistungsumfang hat die Stadtentsorgung Rostock GmbH ihre Kosten kalkuliert und die entsprechenden Einzelpreise für 2014 ermittelt.

Durch den beratenden Ingenieur Dipl.-Ing. Dirk Henssen wurden die kalkulierten Entgelte auf die Vereinbarkeit mit den preisrechtlichen Vorschriften geprüft.

Ein entsprechender Prüfbericht (Anlage 8 der Beschlussvorlage) wurde ausgefertigt und ist Grundlage für die Übernahme der Preise in die Gebührenkalkulation.

 

Kosten der Leistungen für Straßenreinigung und Winterdienst

 

Die Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst von der Stadtentsorgung Rostock GmbH werden im Vergleich zu 2013 um 453.300 € steigen, das entspricht einem Anstieg um 10 Prozent.

Die Entwicklung der Personalkosten der SR GmbH wird durch den am 30.04.2012 abgeschlossenen 1. Änderungstarifvertrag zum Haustarifvertrag mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di bestimmt.

Mit dem 1. Änderungstarifvertrag ist zum 1.1.2014 eine Erhöhung

der monatlichen Tabellenentgelte um einen Festbetrag von 60,00 Euro vereinbart.

 

Weiterhin wurde am 07.11.2012 eine Betriebsvereinbarung

zur Einführung einer leistungsorientierten Vergütungskomponente

ab 01.01.2013 geschlossen. Die bisherige Erfahrung hat eine Inanspruchnahme

durch 70 % der Beschäftigten ergeben, so dass dieser Wert für 2014 angesetzt wurde.

Aufgrund der feststehenden Regelungen des 1. Änderungstarifvertrages ergeben sich gegenüber 2013 je nach Ausgangslohn zwischen 2,5 - 2,8 % höhere preisrechtlich ansetzbare Personalkosten.

 

Im Jahr 2014 wird der Fuhrpark der SR GmbH weitgehend mit einer

Fahrzeugortung (Telematik) ausgestattet. Die entsprechenden

Abschreibungskosten gehen fahrzeugbezogen erstmals in die Kalkulation

2014 ein.

 

 

Bei den sonstigen Sacheinzelkosten ist in der Kalkulation für das

Jahr 2014 eine deutliche Kostenerhöhung gegenüber den Vorjahren

zu verzeichnen. Ein Grund hierfür ist im Wesentlichen die für

das Jahr 2014 vorgesehene Auslagerung der Werkstattleistungen,

die zur Verschiebung von Kosten führt, die in den Vorjahren als

Kosten der eigenen Werkstatt u. a. als Verrechnungseinzelkosten

angefallen waren. Dementsprechend reduzieren sich die Verrechnungseinzelkosten in der Kalkulation für das Jahr 2014. Im Rahmen der Preisprüfung wurden die Mehrkosten für die Auslagerung auf 60.000 Euro für die gesamte SR GmbH begrenzt. Diese Mehrkosten sind angesichts der mit der Fremdvergabe der Werkstattleistungen verbundenen Leistungsverbesserungen und Risikoverlagerungen preisrechtlich nicht zu beanstanden

 

Die Inhousefähigkeit der SR GmbH führt dazu, dass die SR GmbH als

Auftraggeber ihrerseits dem öffentlichen Vergaberecht unterliegt. Die

Durchführung der entsprechenden Vergabeverfahren macht einen großen

Anteil der Vertriebs- und Einkaufstätigkeiten aus.

Diese Einkaufsleistungen erfolgen auch für Geräte, Fahrzeuge und

Dienstleistungen der Straßenreinigung und des Winterdienstes. Daher

werden die Leistungen des Vertriebs entsprechend der Bereichsumlage

Dienstleistungen umgelegt.

 

Für 2014 wurden durch die SR GmbH gemäß der Anforderung der

Hansestadt Rostock zusätzliche Leistungen im Bereich der Gehbahnreinigung

berücksichtigt. So werden für 2014 rund 330.000 m² Gehwegreinigung mehr beauftragt. Darüber hinaus ist ab dem 01.04.2014 der zusätzliche

Einsatz eines weiteren Abfallsaugers sowie eines zusätzlichen

Teams zur Wildkrautbekämpfung vorgesehen.

 

Auf Grund des durchschnittlichen Wertes der letzten 10 Jahre hat die SR GmbH für das Jahr 2014 mit 47 Einsatztage beim Winterdienst kalkuliert. Im Vorjahr waren nur 45 Tage angesetzt.

 

Der Preis für die Kehrgutentsorgung ist um 13,9 % gestiegen.

Dieser Preis wurde in einem Vergabeverfahren nach VOL/A als

Marktpreis ermittelt. Das Verfahren begründete keine Zweifel,

dass es sich nicht um einen verkehrsüblichen Marktpreis handeln

könnte.

 

Kosten der Stadtverwaltung

 

Die Kosten der Stadtverwaltung sind gebührenfähige Kosten der Ämter, die im Rahmen des Satzungsvollzuges sowie des Gebühreneinzuges Leistungen für die Straßenreinigung und den Winterdienst erbringen. Diese Kosten werden gegenüber 2013 um 25.400 € steigen, der Anteil an den Gesamtkosten beläuft sich damit auf 9,5 %.

 

Die Steigerung der Kosten im Kämmerei- und Finanzverwaltungsamt ist unerheblich.

 

Die Kostensteigerung im Amt für Umweltschutz ergibt sich aus höheren Personalkosten sowie Mehrkosten bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen durch das Projekt Kommunaler Ordnungsdienst.

 

Nicht in der Kalkulation angesetzte Leistungen

Nach den Festlegungen des § 50 Abs. 1 StrWG-MV sind die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Als geschlossene Ortslage gilt hierbei der Teil des Gemeindebezirkes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute oder ähnliche Grundstücke sind nicht maßgebend. Nach einem Urteil des OVG Münster (v. 23.10.79 2 A 1123/79) wird die geschlossene Ortslage dann unterbrochen, wenn der unbebaute Zwischenraum ca. 150 m oder länger ist. In der Hansestadt Rostock sind dies z.B. solche Straßen wie die „Bäderstraße“ und die Warnemünder Straße. Für solche Straßen gelten die Festlegungen des § 50 Abs. 3 StrWG-MV, wonach die Träger der Straßenbaulast nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen bzw. bei Schnee- und Eisglätte streuen sollen. Dies ist keine gebührenfähige Straßenreinigung im Sinne des StrWG-MV und KAG MV.

Aus den o. g. Gründen werden in der Gebührenkalkulation die nicht gebührenfähigen Kosten für die Reinigung und den Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage ausgesondert.

Da jedoch ein Teil der Angebotspreise Kosten beinhalten, die insbesondere beim Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage verursacht werden, und anteilig Verwaltungskosten, Kosten für Entsorgung von Straßenkehricht und Zu- und Abschläge   anfallen, ist es notwendig entsprechende Kostenabgrenzungen vorzunehmen.

Das betrifft auch die Kosten für die Reinigung und den Winterdienst an Haltestellen des ÖPNV.

 

Erstattung an die DB Station & Service AG

Im Bereich des Hauptbahnhofes sowie des S-Bahnhofes in Lütten-Klein werden im Auftrag der HRO von der DB Station & Service AG Reinigungsleistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt.

Die entstehenden Kosten sind Bestandteil der Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst, fließen aber nicht in die Gebührenkalkulation ein.

 

 

Kosten für zusätzliche Reinigungen

Die hier eingestellten Kosten ergeben sich aus Reinigungsleistungen, die im Rahmen von Großveranstaltungen (Hanse Sail, Weihnachtsmarkt, Ostermarkt u.s.w.) oder nach Witterungsunbilden (z.B. Stürme oder Treibsand) zusätzlich zu den geplanten Reinigungen beauftragt werden müssen. Auch diese Kosten fließen nicht in die Gebührenkalkulation ein.

 

Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten

Aus der Nachkalkulation für das Jahr 2012 ergibt sich eine Kostenüberdeckung von 82.300,00 € (siehe Anlage 4). In der vorliegenden Gebührenkalkulation wurden 82.300 € Gebühren mindernd berücksichtigt.

Im KAG M-V heißt es hierzu: „Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.“

 

Zur Einhaltung des in der einschlägigen Rechtsprechung vorgeschriebenen kommunalen Anteils bei der Straßenreinigung von 25%, wird der Bürgerschaft vorgeschlagen, die in der Gebührenkalkulation 2014 errechneten Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen zu beschließen.

 

 

Hierzu Tabellen: Berechnung der Jahresgebühr pro Flächenmeter in den

                           Reinigungsklassen 1-7  (Anlage 2 Seite 5)

 

Reinigungs-klasse

Gebührensatz 2012

Gebührensatz 2013

Änderung %

1

67,56 €

101,64 €

50,4

2

41,76€

74,64 €

78,7

3

26,40 €

46,08 €

74,5

4

22,20 €

28,92 €

30,3

5

15,36 €

16,08 €

4,7

6

8,64 €

9,12 €

5,6

7

4,92 €

5,28 €

7,3

 

 

Folgende zur Beschlussvorlage gehörende Anlagen wurden an alle Mitglieder der Bürgerschaft verteilt:

 

Anlage 1              Siebte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock (1 Seite), liegt auch im KSD vor

 

Anlage 2              Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2013 (Seiten 1 - 6)

 

Anlage 3              Kosten für die Reinigung und Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage (1 Seite)

 

Anlage 4              Ermittlung der Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten (1 Seite)

 

Anlage 5              Kosten der beteiligten Ämter für die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2013 (Seiten 1 – 2)

 

 

Nachstehende zur Beschlussvorlage gehörende Unterlagen liegen beim Sitzungsdienst der Bürgerschaft zur Einsichtnahme aus, da sie auf Grund ihres Umfanges nicht verteilt werden konnten:

 

Anlage 6              Vertrag über die Straßenreinigung

 

Anlage 7              geplanter Leistungsumfang 2013

 

Anlage 8              Bericht über die Angebotspreise 2013 (Preisprüfung)

 

Anlage 9              Preisangebot der Stadtentsorgung Rostock GmbH für 2013 einschließlich der betrieblichen Kalkulation und der Anlagekartei der Stadtentsorgung

 

 

Reduzieren


Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:                            73

Produkt:                            54501

Bezeichnung:                             Straßenreinigung und Winterdienst


Investitionsmaßnahme Nr.:                                          Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2014

 

3.769.800 €

5.518.000 €

3.769.800 €

5.518.000 €

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: keiner

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

24.10.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

Reduzieren

29.10.2013 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Achte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock (Anlage 1) und billigt die dazugehörige Kalkulation (Anlagen 2 - 5).

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

2

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

6

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

06.11.2013 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Achte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock (Anlage 1) und billigt die dazugehörige Kalkulation (Anlagen 2 - 5).

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2013/BV/44800-02 (ÄA) (s. TOP 9.4.2) entfällt die Abstimmung zur Beschlussvorlage in dieser Sitzung.

 

 

Beschluss Nr. 2013/BV/4800:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, in der Sitzung der Bürgerschaft am 4. Dezember 2013 einen Beschlussvorschlag zur Straßengebührensatzung mit folgenden Änderungen vorzulegen:

 

Die bisher von der Hansestadt Rostock durch Zuschuss finanzierten Leistungen (zusätzlicher Handreiniger, Abfallsauger und Radwegewart) werden auch ab 2014 über einen Zuschuss der Hansestadt Rostock finanziert.
Die Kosten des zusätzlichen Teams Fugengrün werden auf die Gebühren umgelegt.

 

(Entwurf der Achten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung ...
(in der Fassung der Anlage 1 zum Nachtrag zur Beschlussvorlage) und weitere Anlagen
(2 - 5 zur Beschlussvorlage) liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 8 bei /
Anlagen 6 - 9 zur Beschlussvorlage liegen im Amt für Umweltschutz vor)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt