Antrag - 2012/AN/3921
Grunddaten
- Betreff:
-
Andreas Engelmann (für den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung)
Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 28.09.2012
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Fraktion DIE LINKE.PARTEI
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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10.10.2012
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Sachverhalt:
Für Kleingartenvereine besteht bereits die Möglichkeit der gebührenfreien Bearbeitung.
Zur Verfahrensvereinfachung und im Sinne der Gleichbehandlung soll diese Regelung auch auf einzelne Pächter ausgeweitet werden.
Es handelt sich hierbei um Einzelfälle, in der Vergangenheit durchschnittlich 12 Fälle pro Jahr, mit weiter abnehmender Tendenz, laut Einschätzung des Grünflächenamtes.
Die bisherigen Einnahmen von 800 EUR pro Jahr würden damit ohnehin weiter absinken.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 67
Produkt: 55401/55100
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein- zahlungen | Aus-zahlungen |
2013 | 55401.43120010 (Verwaltungsgebühren) | -800,00 EUR |
| -800,00 EUR |
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2013 | 55100.43120200 (Gebühren Sondernutzg Öffentl. Verkehrsraums) | +800,00 EUR |
| +800,00 EUR |
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10.10.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verwaltungsgebührensatzung mit folgendem Ziel zu ändern:
Genehmigungen für die Fällung von Bäumen in nach dem Bundeskleingartengesetz anerkannten Kleingartenparzellen sind zukünftig gebührenfrei zu erteilen.
Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2012/AN/3921-03 (ÄA) (s. TOP 8.15.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag.
Beschluss Nr. 2012/AN/3921:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verwaltungsgebührensatzung mit folgendem Ziel zu ändern:
Genehmigungen für die Fällung von Bäumen in Kleingartenparzellen in nach Bundeskleingartengesetz anerkannten Kleingartenanlagen, die als gemeinnützig anerkannt sind, sind gebührenfrei zu erteilen.