10.10.2012 - 8.15 Andreas Engelmann (für den Ausschuss für Stadt-...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verwaltungsgebührensatzung mit folgendem Ziel zu ändern:

 

Genehmigungen für die Fällung von Bäumen in nach dem Bundeskleingartengesetz anerkannten Kleingartenparzellen sind zukünftig gebührenfrei zu erteilen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2012/AN/3921-03 (ÄA) (s. TOP 8.15.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2012/AN/3921:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verwaltungsgebührensatzung mit folgendem Ziel zu ändern:

 

Genehmigungen für die Fällung von Bäumen in Kleingartenparzellen in nach Bundeskleingarten­gesetz anerkannten Kleingartenanlagen, die als gemeinnützig anerkannt sind, sind gebührenfrei zu erteilen.