Beschlussvorlage - 2012/BV/3091
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.Golf.145 "Golfplatz Diedrichshagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage überwiesen)
- Vorlage freigegeben:
- 21.02.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Nordwest 1; Bauamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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13.03.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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15.03.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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21.03.2012
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Unterbrochen
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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04.04.2012
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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17.04.2012
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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09.05.2012
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Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan Nr. 01.Golf.145 Golfplatz in Diedrichshagen,
begrenzt
im Norden durch den Stolteraer Weg
im Osten durch die Landstraße L12 nach Bad Doberan
im Süden durch das Wohngebiet Nordkante Elmenhorst
im Westen durch den Landweg Pappelallee
soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert werden.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V
§ 2 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: Satzungsbeschluss Nr. 0852/05-BV vom 02.11.2005
Sachverhalt:
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes werden keine Grundzüge der Planung berührt. Daher kann das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet werden. Die geplanten Vorhaben sollen die Golfplatznutzung fördern und haben keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter von Natur und Umwelt. Sie unterliegen keiner Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Somit kann im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung zu den Umweltbelangen abgesehen werden.
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Die 2. Änderung hat folgende Inhalte:
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Der Golfplatzbetreiber hat beantragt, Übernachtungsmöglichkeiten für Golfspieler in 2 Etappen auf dem Golfplatzgelände zu errichten.
Die Gaststätte und die Servicebereiche im Golfplatz-Klubhaus-Bereich sind in der Lage, mindestens 24 Gästewohnungen des Golfplatzbetreibers komplett zu versorgen.
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Hieraus ergeben sich 3 Änderungsbereiche innerhalb der Golfplatzfläche.
Zwei Änderungsbereiche betreffen bauliche Anlagen:
Bereich Nr. 1 am nördlichen Rand des Golfplatzes:
Hier wird eine Randzone Nr. 8 festgesetzt, die als Grünfläche dem Golfplatz untergeordnet eine Baufläche enthält. Hier können max. 24 Gastappartements für Golfspieler entstehen. Die Baufläche liegt außerhalb des LSG und stellt somit keine Beeinträchtigung des LSG dar. In dieser Randzone sind eine GRZ von 0,3 und eine max. Geschossigkeit von III festgesetzt. Überschreitungen für Stellplätze und Nebenanlagen sind ausgeschlossen, Stellplätze sind gänzlich ausgeschlossen. Die Erschließung erfolgt über den Golfplatz am östlichen Rand der Driving Ranch mittels eines Erschließungsweges. Dieser Weg ist mit einer Breite von 3,5 m aus versickerungsfähigem Material herzustellen. Die notwendigen Stellplätze sind im Klubhausbereich bereits vorhanden. Erforderliche Abstände zum angrenzenden B-Plangebiet Wohngebiet Am Golfplatz werden eingehalten. Von hier gibt es keine Anbindung der Randzone 8.
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Bereich Nr. 2 am Klubhausbereich in Golfplatzmitte.
Die Gebäude im Klubhaus-Bereich (Grünfläche Nr. 1) sind in der Form eines Dreiseitenhofes errichtet.
Mit der 2. Änderung wird das Baufenster, in dem die Abschlaghalle errichtet wurde geringfügig vergrößert. Die max. überbaubare Fläche der Grünfläche Nr. 1 erhöht sich damit von 2440 m2 auf 3.040 m².
Durch die Erweiterung der Baugrenze können Gästewohnungen in den Obergeschossen der Abschlaghalle errichtet werden.
Diese Baumassenvergrößerung ist für die städtebaulich-gestalterische Gesamtwirkung des Dreiseitenhofes vorteilhaft. Durch die Aufstockung erreicht das Gebäude mit der Abschlaghalle im Erdgeschoss und den Gästewohnungen in den Obergeschossen die Höhe und Bauweise des gegenüberliegenden Hauptgebäudes mit Gaststätte und Rezeption.
Beeinträchtigungen im Naturgroßraum Landschaftsschutzgebiet (LSG) Diedrichshäger Land ergeben sich durch die Einordnung dieser Golfplatz-Gästewohnungen auf eindeutig begrenzten Flächen nicht.
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Der dritte Änderungsbereich (Bereich Nr. 3) ergibt sich durch notwendige Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe, die die Vorhaben in den beiden Änderungsbereichen verursachen.
Der Ausgleich erfolgt im Golfplatzgelände auf der Grünfläche Nr. 2, die als Soden-Garten nicht in der ursprünglich geplanten Größe genutzt wird. Hier werden auf 1,1 ha der Fläche Pflanzungen (Strauch- und Baumgruppen) vorrangig entlang der Ränder vorgenommen. Der Rest der Fläche als Landschaftsrasen angelegt. Mit diesen festgesetzten Maßnahmen sind die Eingriffe in den Flächen Nr. 1 und 8 ausgeglichen..