13.03.2012 - 6 Beschluss über die Aufstellung, den Entwurf und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Pentzien

Für den Erhalt des landschaftlich wertvollen und sehr gut angelegten Golfplatzes Diedrichshagen/Elmenhorst sind 24 Golferunterkünfte notwendig geworden, um die Auslastung des Golfplatzes zu gewährleisten.

Im Sommer fehlen Unterkünfte, die auch durch Verträge mit Hotels nicht kompensiert werden können.

 

Herr Dr. Mohr vom Planungsbüro erläutert an Hand von Grafiken Änderungen des Bebauungsplanes. Am Rande der Anlage sollen drei Würfelhäuser mit je 8 Gästewohnungen für die Golfer errichtet werden.

Weil sich die Fläche am Randstreifen eines Landschaftsschutzgebietes befindet, sind die Bauherren zu Ausgleichsmaßnahmen verpflichtet. Diese sollen auf ihrem Gelände umgesetzt werden.

Die Fertigstellung ist im Sommer 2013 geplant.



Frau Schabehorn- Stadtplanungsamt

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes werden keine Grundzüge der Planung berührt.

 

Der Golfplatzbetreiber hat beantragt, Übernachtungsmöglichkeiten für Golfspieler in 2 Etappen auf dem Golfplatzgelände zu errichten.

Die Gaststätte und die Servicebereiche im Golfplatz-Klubhaus-Bereich sind in der Lage, mindestens 24 Gästewohnungen des Golfplatzbetreibers komplett zu versorgen.

 

Hieraus ergeben sich 3 Änderungsbereiche innerhalb der Golfplatzfläche.

Zwei Änderungsbereiche betreffen bauliche Anlagen:

Bereich Nr. 1 am nördlichen Rand des Golfplatzes:

Hier wird eine Randzone Nr. 8 festgesetzt, die als Grünfläche dem Golfplatz untergeordnet eine Baufläche enthält. Es können max. 24 Gastappartements für Golfspieler entstehen. Die Baufläche liegt außerhalb des LSG und stellt somit keine Beeinträchtigung des LSG dar. In dieser Randzone ist eine max. Geschossigkeit von III festgesetzt. Stellplätze sind gänzlich ausgeschlossen. Die notwendigen Stellplätze sind im Klubhausbereich bereits vorhanden. Die Erschließung erfolgt über den Golfplatz am östlichen Rand der Driving Ranch mittels eines Erschließungsweges aus versickerungsfähigem Material. Erforderliche Abstände zum angrenzenden B-Plangebiet Wohngebiet „Am Golfplatz“ werden eingehalten. Von hier gibt es keine Anbindung der Randzone 8.

Der erforderliche Grünausgleich wird innerhalb des Golfplatzgeländes realisiert.

 

 

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Beschluss:

 

1.     Der Bebauungsplan Nr. 01.Golf.145 “Golfplatz” in Diedrichshagen,

        begrenzt

             

              im Norden                            durch den Stolteraer Weg

              im Osten                            durch die Landstraße L12 nach Bad Doberan             

              im Süden                            durch das Wohngebiet „Nordkante“ Elmenhorst

              im Westen                            durch den Landweg „Pappelallee“

 

        soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert werden.

 

2.              Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage  2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

2

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt