Beschlussvorlage - 2010/BV/1716
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.172 "Mittelmole Warnemünde"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 10.01.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Nordwest 1; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Eigenbetrieb TZR & W
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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08.02.2011
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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23.02.2011
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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24.02.2011
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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01.03.2011
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●
Unterbrochen
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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09.03.2011
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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17.03.2011
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31.03.2011
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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30.03.2011
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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05.04.2011
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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12.04.2011
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●
Erledigt
|
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Bürgerschaft
|
Entscheidung
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13.04.2011
|
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet der Mittelmole in Warnemünde soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt
im Norden: durch das Nordende der Mittelmole,
im Osten: durch die Unterwarnow,
im Süden: durch das südliche Ende der Straße Am Strom und deren Verlängerung,
im Westen: durch den Alten Strom von Warnemünde.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
§ Die Neuordnung und städtebauliche Aufwertung der ca. 21 ha großen Fläche im Hinblick auf die zentrale Bedeutung der Mittelmole für die gesamte Entwicklung des Ortsteils Warnemünde sowie der Hansestadt Rostock.
§ Die Beachtung der engen räumlichen und funktionalen Verknüpfung mit dem historischen Stadtkern des Seebades Warnemünde bei der Entwicklung der Nutzungen auf der Mittelmole.
§ Die Sicherung und Entwicklung vorhandener wasserbezogener Nutzungen. U.a. sind die mangelhafte Erschließung und der Mangel an Hinterland bzw. Logistikflächen im nördlichen Teil der Kaianlagen (P1-6) für Pkw- und Zulieferverkehr für die Kreuzfahrtschiffe zu beseitigen. Der Segelstandort ist planungsrechtlich zu sichern und entsprechend seiner Notwendigkeit auszubauen.
§ Die bauliche Nutzung von Teilen des nördlichen, noch bahngewidmeten Kernbereichs, der bislang zum Teil als Pkw-Stellplatzfläche genutzt wird, unter Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen.
§ Der Ersatz von wegfallenden Stellplätzen innerhalb des Geltungsbereiches. Für die Stellplätze sind innerhalb des Gebiets Flächen für den Ersatz der entfallenden Stellplätze vorzusehen.
§ Die Erleb- und Begehbarkeit der Uferbereiche für die Öffentlichkeit ist dabei zu gewährleisten und ggf. auszudehnen.
§ Die verkehrliche Erschließung ist, auch aufgrund der Planfeststellung des neuen Verknüpfungspunkts Warnemünde, für den Bereich der Mittelmolenhalbinsel unter den verschiedenen Nutzungen neu zu ordnen.
§ Die Sicherung und Entwicklung der Grünverbindung Bahnhofsanlagen einschließlich der Uferbereiche an der Südostseite des Alten Stroms als öffentlich nutzbare und erlebbare Grünfläche.
§ Die Freistellung bislang bahngewidmeter Teilbereiche auf Grund ihrer Funktionslosigkeit (u.a. durch die Aufgabe des Fahrbetriebs) und Zuführung zu einer neuen Nutzung.
3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.
4. Bereits aufgrund des Umfangs der festgesetzten Bauflächen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.
5. Zur Erkundung der immissionsschutzfachlichen Möglichkeiten und Grenzen einer möglichen Ansiedlung von Wohnen und Beherbergungsbetrieben angesichts von Industrie und Schifffahrt in der unmittelbaren Umgebung wird neben vorhandenen Informationen eine schalltechnische Untersuchung zu beauftragen sein.
6. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird entsprechend der Notwendigkeit im Rahmen der Ortsbeiratssitzungen oder durch weitere geeignete Veranstaltungen durchgeführt.
7. Die notwendige Qualität der städtebaulichen und hochbaulichen Gestaltung ist durch geeignete Wettbewerbsverfahren nach RPW 2008 zu gewährleisten.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V
§ 2 Abs. 1 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Die Mittelmole ist durch ihre zentrale Lage innerhalb Warnemündes und durch die wichtigen Verkehrsfunktionen für die Hansestadt Rostock für deren beider Entwicklung von herausragender Bedeutung.
Mit Blick auf
· die bestehenden Nutzungen und Funktionen im Bereich des Verkehrs (Kreuzfahrtterminal, Bahn, Stellplätze für Pkw, Reisebusse, Caravans etc.),
· ihre enge räumliche und funktionale Verknüpfung mit dem historischen Stadtkern des Seebades Warnemünde,
· sowie in Bezug auf die künftigen, die Stadt ergänzenden Nutzungen (Verkehr, Wohnen, Tourismus, Gastronomie, Einzelhandel, Dienstleistungen, Veranstaltungen, Segelsport) kommt der städtebaulichen Entwicklung der Mittelmole eine Schlüsselfunktion für die Zukunft des Ortsteiles Warnemünde zu.
Aus der Fortschreibung des Strukturkonzeptes Warnemünde 2010 wurde im Rahmen der umfangreichen Analyse und den Beteiligungsverfahren das oben dargestellte Erfordernis der Aufstellung eines Bebauungsplans abgeleitet.
Der Flächenumfang des Geltungsbereichs des Bebauungsplans beträgt insgesamt ca. 21 ha.
23.02.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen
Abstimmungsergebnis zur Vorlage 2010/BV/1716:
Das Abstimmungsergebnis versteht sich unter Berücksichtigung der zugestimmten Änderungsanträge 2010/BV/1716-01 und 2010/BV/1716-02:
Angenommen | x |
Abgelehnt |
|
|
|
Dafür | 10 |
Dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |
30.03.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet der Mittelmole in Warnemünde soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt
im Norden: durch das Nordende der Mittelmole,
im Osten: durch die Unterwarnow,
im Süden: durch das südliche Ende der Straße Am Strom" und deren Verlängerung,
im Westen: durch den Alten Strom von Warnemünde.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
· Die Neuordnung und städtebauliche Aufwertung der ca. 21 ha großen Fläche im Hinblick auf die zentrale Bedeutung der Mittelmole für die gesamte Entwicklung des Ortsteils Warnemünde sowie der Hansestadt Rostock.
·
· Die Beachtung der engen räumlichen und funktionalen Verknüpfung mit dem historischen Stadtkern des Seebades Warnemünde bei der Entwicklung der Nutzungen auf der Mittelmole.
·
· Die Sicherung und Entwicklung vorhandener wasserbezogener Nutzungen. U.a. sind die mangelhafte Erschließung und der Mangel an Hinterland bzw. Logistikflächen im nördlichen Teil der Kaianlagen (P1-6) für Pkw- und Zulieferverkehr für die Kreuzfahrtschiffe zu beseitigen. Der Segelstandort ist planungsrechtlich zu sichern und entsprechend seiner Notwendigkeit auszubauen.
·
· Die bauliche Nutzung von Teilen des nördlichen, noch bahngewidmeten Kernbereichs, der bislang zum Teil als Pkw-Stellplatzfläche genutzt wird, unter Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen.
·
· Der Ersatz von wegfallenden Stellplätzen innerhalb des Geltungsbereiches. Für die Stellplätze sind innerhalb des Gebiets Flächen für den Ersatz der entfallenden Stellplätze vorzusehen.
·
· Die Erleb- und Begehbarkeit der Uferbereiche für die Öffentlichkeit ist dabei zu gewährleisten und ggf. auszudehnen.
·
· Die verkehrliche Erschließung ist, auch aufgrund der Planfeststellung des neuen Verknüpfungspunkts Warnemünde", für den Bereich der Mittelmolenhalbinsel unter den verschiedenen Nutzungen neu zu ordnen.
·
· Die Sicherung und Entwicklung der Grünverbindung Bahnhofsanlagen einschließlich der Uferbereiche an der Südostseite des Alten Stroms als öffentlich nutzbare und erlebbare Grünfläche.
·
· Die Freistellung bislang bahngewidmeter Teilbereiche auf Grund ihrer Funktionslosigkeit (u.a. durch die Aufgabe des Fahrbetriebs) und Zuführung zu einer neuen Nutzung.
. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.
. Bereits aufgrund des Umfangs der festgesetzten Bauflächen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.
. Zur Erkundung der immissionsschutzfachlichen Möglichkeiten und Grenzen einer möglichen Ansiedlung von Wohnen und Beherbergungsbetrieben angesichts von Industrie und Schifffahrt in der unmittelbaren Umgebung wird neben vorhandenen Informationen eine schalltechnische Untersuchung zu beauftragen sein.
. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird entsprechend der Notwendigkeit im Rahmen der Ortsbeiratssitzungen oder durch weitere geeignete Veranstaltungen durchgeführt.
. Die notwendige Qualität der städtebaulichen und hochbaulichen Gestaltung ist durch geeignete Wettbewerbsverfahren nach RPW 2008 zu gewährleisten.
Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2010/BV/1716:
Das Abstimmungsergebnis versteht sich unter Berücksichtigung der zugestimmten Änderungsanträge 2010/BV/1716-01, 2010/BV/1716-02, 2010/BV/1716-04, 2010/BV/1716-05, 2010/BV/1716-06:
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 8 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 1 |
| Abgelehnt |
|
31.03.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet der Mittelmole in Warnemünde soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt
im Norden: durch das Nordende der Mittelmole,
im Osten: durch die Unterwarnow,
im Süden: durch das südliche Ende der Straße Am Strom" und deren Verlängerung,
im Westen: durch den Alten Strom von Warnemünde.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
· Die Neuordnung und städtebauliche Aufwertung der ca. 21 ha großen Fläche im Hinblick auf die zentrale Bedeutung der Mittelmole für die gesamte Entwicklung des Ortsteils Warnemünde sowie der Hansestadt Rostock.
· Die Beachtung der engen räumlichen und funktionalen Verknüpfung mit dem historischen Stadtkern des Seebades Warnemünde bei der Entwicklung der Nutzungen auf der Mittelmole.
· Die Sicherung und Entwicklung vorhandener wasserbezogener Nutzungen. U.a. sind die mangelhafte Erschließung und der Mangel an Hinterland bzw. Logistikflächen im nördlichen Teil der Kaianlagen (P1-6) für Pkw- und Zulieferverkehr für die Kreuzfahrtschiffe zu beseitigen. Der Segelstandort ist planungsrechtlich zu sichern und entsprechend seiner Notwendigkeit auszubauen.
· Die bauliche Nutzung von Teilen des nördlichen, noch bahngewidmeten Kernbereichs, der bislang zum Teil als Pkw-Stellplatzfläche genutzt wird, unter Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen.
· Der Ersatz von wegfallenden Stellplätzen innerhalb des Geltungsbereiches. Für die Stellplätze sind innerhalb des Gebiets Flächen für den Ersatz der entfallenden Stellplätze vorzusehen.
· Die Erleb- und Begehbarkeit der Uferbereiche für die Öffentlichkeit ist dabei zu gewährleisten und ggf. auszudehnen.
· Die verkehrliche Erschließung ist, auch aufgrund der Planfeststellung des neuen Verknüpfungspunkts Warnemünde", für den Bereich der Mittelmolenhalbinsel unter den verschiedenen Nutzungen neu zu ordnen.
· Die Sicherung und Entwicklung der Grünverbindung Bahnhofsanlagen einschließlich der Uferbereiche an der Südostseite des Alten Stroms als öffentlich nutzbare und erlebbare Grünfläche.
· Die Freistellung bislang bahngewidmeter Teilbereiche auf Grund ihrer Funktionslosigkeit (u.a. durch die Aufgabe des Fahrbetriebs) und Zuführung zu einer neuen Nutzung.
3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.
4. Bereits aufgrund des Umfangs der festgesetzten Bauflächen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.
5. Zur Erkundung der immissionsschutzfachlichen Möglichkeiten und Grenzen einer möglichen Ansiedlung von Wohnen und Beherbergungsbetrieben angesichts von Industrie und Schifffahrt in der unmittelbaren Umgebung wird neben vorhandenen Informationen eine schalltechnische Untersuchung zu beauftragen sein.
6. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird entsprechend der Notwendigkeit im Rahmen der Ortsbeiratssitzungen oder durch weitere geeignete Veranstaltungen durchgeführt.
7. Die notwendige Qualität der städtebaulichen und hochbaulichen Gestaltung ist durch geeignete Wettbewerbsverfahren nach RPW 2008 zu gewährleisten.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 9 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen | X |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
|
13.04.2011 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet der Mittelmole in Warnemünde soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
- im Norden: durch das Nordende der Mittelmole,
- im Osten: durch die Unterwarnow,
- im Süden: durch das südliche Ende der Straße Am Strom und deren Verlängerung,
- im Westen: durch den Alten Strom von Warnemünde.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
· Die Neuordnung und städtebauliche Aufwertung der ca. 21 ha großen Fläche im Hinblick auf die zentrale Bedeutung der Mittelmole für die gesamte Entwicklung des Ortsteils Warnemünde sowie der Hansestadt Rostock.
· Die Beachtung der engen räumlichen und funktionalen Verknüpfung mit dem historischen Stadtkern des Seebades Warnemünde bei der Entwicklung der Nutzungen auf der Mittelmole.
· Die Sicherung und Entwicklung vorhandener wasserbezogener Nutzungen. U. a. sind die mangelhafte Erschließung und der Mangel an Hinterland bzw. Logistikflächen im nördlichen Teil der Kaianlagen (P1 - 6) für Pkw- und Zulieferverkehr für die Kreuzfahrtschiffe zu beseitigen. Der Segelstandort ist planungsrechtlich zu sichern und entsprechend seiner Notwendigkeit auszubauen.
· Die bauliche Nutzung von Teilen des nördlichen, noch bahngewidmeten Kernbereichs, der bislang zum Teil als Pkw-Stellplatzfläche genutzt wird, unter Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen.
· Der Ersatz von wegfallenden Stellplätzen innerhalb des Geltungsbereiches. Für die Stellplätze sind innerhalb des Gebiets Flächen für den Ersatz der entfallenden Stellplätze vorzusehen.
· Die Erleb- und Begehbarkeit der Uferbereiche für die Öffentlichkeit ist dabei zu gewährleisten und ggf. auszudehnen.
· Die verkehrliche Erschließung ist, auch aufgrund der Planfeststellung des neuen Verknüpfungspunkts Warnemünde, für den Bereich der Mittelmolenhalbinsel unter den verschiedenen Nutzungen neu zu ordnen.
· Die Sicherung und Entwicklung der Grünverbindung Bahnhofsanlagen einschließlich der Uferbereiche an der Südostseite des Alten Stroms als öffentlich nutzbare und erlebbare Grünfläche.
· Die Freistellung bislang bahngewidmeter Teilbereiche auf Grund ihrer Funktionslosigkeit (u. a. durch die Aufgabe des Fahrbetriebs) und Zuführung zu einer neuen Nutzung.
3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.
4. Bereits aufgrund des Umfangs der festgesetzten Bauflächen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.
5. Zur Erkundung der immissionsschutzfachlichen Möglichkeiten und Grenzen einer möglichen Ansiedlung von Wohnen und Beherbergungsbetrieben angesichts von Industrie und Schifffahrt in der unmittelbaren Umgebung wird neben vorhandenen Informationen eine schalltechnische Untersuchung zu beauftragen sein.
6. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird entsprechend der Notwendigkeit im Rahmen der Ortsbeiratssitzungen oder durch weitere geeignete Veranstaltungen durchgeführt.
7. Die notwendige Qualität der städtebaulichen und hochbaulichen Gestaltung ist durch geeignete Wettbewerbsverfahren nach RPW 2008 zu gewährleisten.
Beschluss Nr. 2010/BV/1716:
1. Für das Gebiet der Mittelmole in Warnemünde soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
- im Norden: durch das Nordende der Mittelmole,
- im Osten: durch die Unterwarnow,
- im Süden: durch das südliche Ende der Straße Am Strom und deren Verlängerung,
- im Westen: durch den Alten Strom von Warnemünde.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
· Die Neuordnung und städtebauliche Aufwertung der ca. 21 ha großen Fläche im Hinblick auf die zentrale Bedeutung der Mittelmole für die gesamte Entwicklung des Ortsteils Warnemünde sowie der Hansestadt Rostock.
· Die Beachtung der engen räumlichen und funktionalen Verknüpfung mit dem historischen Stadtkern des Seebades Warnemünde bei der Entwicklung der Nutzungen auf der Mittelmole.
· Neuordnung der verkehrlichen und logistischen Erschließung der Mittelmole unter Beachtung des neuen Verknüpfungspunktes Warnemünde (ÖPNV, Individualverkehr, Personen- und Gütertransport) und unter Beachtung des Ersatzes wegfallender Parkplätze zzgl. notwendiger neuer Parkplätze. Hierbei sind die Ausgangswerte der Prognosen zu prüfen und ggf. neu zu definieren.
· Entwicklung und Integration von Anpassungsstrategien an den Klimawandel.
· Integration/Entwicklung vorhandener und neuer Grünzäsuren als erlebbare Verweil- und Erholungsflächen.
· Die Sicherung und Entwicklung vorhandener wasserbezogener Nutzungen (Kreuzschifffahrt, Segelstandort, Linienverkehr, Wassersport). Der Segelstandort ist land- und seeseitig planungsrechtlich zu sichern und entsprechend seiner Notwendigkeit auszubauen.
· Die Freistellung und Neuordnung bislang bahngewidmeter Bereiche, verbunden mit deren Zuführung zu einer neuen Nutzung unter Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. Dies betrifft Bereiche mit bereits entfallener Funktion (z. B. Gleis- und Gleisnebenanlagen) und Bereiche mit existierender Funktion (z. B. Parkplatz, saisonaler Handel und Gastronomie).
· Die Erleb- und Begehbarkeit aller, hoheitlich nicht eingeschränkter Bereiche ist für die Öffentlichkeit zu gewährleisten und in Bezug auf die Uferbereiche ggf. auszudehnen.
3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.
4. Bereits aufgrund des Umfangs der festgesetzten Bauflächen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.
5. Zur Erkundung der immissionsschutzfachlichen Möglichkeiten und Grenzen einer möglichen Ansiedlung von Wohnen und Beherbergungsbetrieben angesichts von Industrie und Schifffahrt in der unmittelbaren Umgebung wird neben vorhandenen Informationen eine schalltechnische Untersuchung zu beauftragen sein.
6. Eine breite und frühzeitige Bürgerbeteiligung über die entsprechenden Notwenigkeiten nach § 3 Abs. 1 BauGB hinaus wird im Rahmen der Ortsbeiratssitzungen sowie durch weitere, über den Ortsbeiratsbereich hinausreichende Maßnahmen, wie z. B. Bürger- und Internetforen, durchgeführt.
7. Die notwendige Qualität der städtebaulichen und hochbaulichen Gestaltung ist durch geeignete Wettbewerbsverfahren nach RPW 2008 zu gewährleisten.
Es ist Sorge zu tragen, dass der Inhalt des Strukturkonzepts Warnemünde bzgl. der Mittelmole als Aufgabendefinition in die Wettbewerbsausschreibung Eingang findet.
Die Wettbewerbsausschreibung inklusive Ziel- und Aufgabendefinition wird dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.
(o. g. Lageplan liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 18 bei)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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