Beschlussvorlage - 2009/BV/0768

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162 für das Sondergebiet „Groter Pohl“

(Anlage 1), begrenzt

 

·         im Nordwesten:              durch die Bahnanlagen der Strecke Rostock-Wismar

·         im Nordosten:                            durch Parzellengrenzen innerhalb der Kleingartenanlage „Gro                                                        ter Pohl“ sowie durch die Kleingartenanlage „Pütterweg“

·         im Südosten:                            durch den „Südring“

·         im Südwesten:              durch die Erich-Schlesinger-Straße.

 

und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 2 KV M-V, § 3 Abs. 2 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:               Aufstellungsbeschluss Nr. 0029/09 vom 10.06.2009

 

 

Sachverhalt:

 

Der Bereich nordöstlich der Erich-Schlesinger-Straße zwischen Südring und Bahnstrecke Rostock-Wismar ist bislang mit einem wilden Kfz-Parkplatz, angrenzend mit Kleingärten, einer Tankstelle, einem Bürohaus, einer Feuerwache, sowie mit verschiedenartig genutzten Gebäuden am Bahndamm, darunter einer Moschee, belegt. Es handelt sich um Außenbereichsflächen am Nordrand der Südstadt in Nähe des Hauptbahnhofs und den Lehr- und Forschungseinrichtungen der Universität Rostock und weiterer Institute des mathematisch-naturwissenschaftlichen Campus’ an der Albert-Einstein-Straße.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll das Gebiet an der Erich-Schlesinger-Straße als erster Teilbereich der zukünftigen neuen „Südwestlichen Bahnhofsvorstadt“ funktional und gestalterisch aufgewertet werden.

Neben einem neuen Wohngebiet sollen Flächen für wissenschafts- und technologienahe Einrichtungen zur Ansiedlung in Nähe von Uni-Campus und Hauptbahnhof bereitgestellt werden.

Die Feuerwache soll erhalten und für die vorhandene Moschee die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für einen Ersatzbau innerhalb des Geltungsbereichs geschaffen werden.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Dieser stellt das Plangebiet zum einen Teil als Sondergebiet „Wissenschaft und Technik“, zum anderen Teil als Wohnbaufläche dar. Die Fläche der Feuerwache ist als „Flächen für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ dargestellt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB wurde auf einer öffenlichen Ortsbeiratssitzung am 16.04.2009 durchgeführt.

 

Es wurde eine Umweltprüfung zur Ermittlung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen durchgeführt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB von der Planungsabsicht unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan (GOP) erarbeitet worden, in dem alle erforderlichen Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen ermittelt worden sind.

Nunmehr liegt der von der Bürgerschaft zu billigende Entwurf des Bebauungsplans vor, der öffentlich ausgelegt werden soll.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

·         Planungskosten, inkl. Kosten für Gutachten zur Sicherung der Umwelt-, Immissions- und Verkehrsbelange

·         Tiefbaukosten zur Sicherung einer ausreichenden Erschließung

·         Unterhaltungskosten für hergestellte öffentliche Grün- und Verkehrsflächen

·         Entschädigungskosten für Sachwerte der verpachteten Kleingärten auf kommunalen Flächen

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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12.01.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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13.01.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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14.01.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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14.01.2010 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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27.01.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen