12.01.2010 - 5.2.8 Bebauungsplan Nr. 09.SO.162 für das Sondergebie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller führt aus, dass es sich bei diesem B-Plan um den ersten Teil der Universitätserweiterungfläche mit Wohnen und nichtstörenden Gewerbe handelt. In der Tiefe der Feuerwache wird das Gebiet entwickelt , wobei ca. 60 Kleingärten entfallen. Mit den Kleingärtnern wurde intensiv gearbeitet und eine Lösung erarbeitet, die die sinnvolle Betreibung der verbleibenden Gärten sichert. Die geplante Handelseinrichtung wird als Ergänzung zum kleinteiligen Gewerbe im Südstadtcenter gesehen.

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Beschluss:

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162 für das Sondergebiet „Groter Pohl"

(Anlage 1), begrenzt

 

              im Nordwesten:              durch die Bahnanlagen der Strecke Rostock-Wismar

              im Nordosten:                            durch Parzellengrenzen innerhalb der                                                                                     Kleingartenanlage „Groter Pohl" sowie durch die                                                                       Kleingartenanlage „Pütterweg"

              im Südosten:                            durch den „Südring"

              im Südwesten:              durch die Erich-Schlesinger-Straße.

 

und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

-

 

 

Dafür

10

Dagegen

-

Enthaltungen

-