Antrag - 2009/AN/0616
Grunddaten
- Betreff:
-
Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD)
Umsetzung Kommunal-Kombi in der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.10.2009
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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Vorberatung
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14.10.2009
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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15.10.2009
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03.11.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
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04.11.2009
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Beschlussvorschlag:
Zur Umsetzung des Bundesprogramms zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen wurden (Bundesprogramm Kommunal-Kombi) vom 09.04.2009, beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock
1. die Bereitstellung von finanziellen Mittel aus der Haushaltsstelle 4820 6910 in die Haushaltsstelle 4820 7176 Zuschüsse für Maßnahmen der Arbeitsförderung Bundesprogramm Kommunal-Kombi
in Höhe von
60.000,00 EUR 2009
360.000,00 EUR 2010
360.000,00 EUR 2011
300.000,00 EUR 2012
2. die Ausreichung der finanziellen Mittel erfolgt nach der Richtlinie zur Kofinanzierung von Beschäftigungsträgern, gemeinnützigen Vereinen und Verbänden (siehe Anlage).
Begründung:
Durch das Bundesprogramm können ALG II-Empfänger für 3 Jahre aus dem Leistungsbezug in ein zusätzliches sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis kommen. Für diese 3 Jahre können demzufolge Kosten der Unterkunft eingespart werden. Geht man von den Kosten der Unterkunft pro Bedarfsgemeinschaft im Mai 2009 von ca 300,00 EUR aus, würden diese finanziellen Mittel für eine kommunale Kofinanzierung für ca. 100 Arbeitnehmer ausreichen. Damit kann aber ein Anspruch auf anteilige Kosten der Unterkunft nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden und der Hansestadt Rostock stehen für diese Beträge keine Landeszuweisung entsprechend der Refinanzierungsquote gem. § 6, Abs. 2, Nr. 1 AG-SGB II zu.
In den 3 Beschäftigungsjahren erwerben sich die Arbeitnehmer einen neuen Anspruch auf SGB III Leistungen und auf höhere Rentenzahlung. Ältere Arbeitnehmer haben die Möglichkeit nach einem solchen Beschäftigungsverhältnis direkt Rente zu beziehen.
ALG II-Empfänger erhalten die Möglichkeit näher an den 1. Arbeitsmarkt zu kommen, da Vermittlungshemmnisse abgebaut werden können.
Eine direkte Einsparung für die Hansestadt Rostock ergibt sich nach der im Rahmen des Bundesprogramms abgeleisteten 3jährigen Tätigkeit. Für die dann auszureichenden SGB III-Leistungen ist ausschließlich der Bund zuständig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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38 kB
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04.11.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Zur Umsetzung des Bundesprogramms
zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders
hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen
wurden (Bundesprogramm Kommunal-Kombi) vom 09.04.2009, beschließt die
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock:
1.
die Bereitstellung von finanziellen Mitteln aus der Haushaltsstelle 4820 6910
in der Haushaltsstelle 4820 7176 - Zuschüsse für Maßnahmen der Arbeitsförderung
- Bundesprogramm Kommunal-Kombi
in Höhe von
60.000,00 EUR 2009
360.000,00 EUR 2010
360.000,00 EUR 2011
300.000,00 EUR 2012
2.
die Ausreichung der finanziellen Mittel erfolgt nach der Richtlinie zur
Kofinanzierung von Beschäftigungsträgern, gemeinnützigen Vereinen und Verbänden
(siehe Anlage).
Beschluss Nr. 2009/AN/0616:
Zur Umsetzung des Bundesprogramms
zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders
hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen
wurden (Bundesprogramm Kommunal-Kombi) vom 09.04.2009, beschließt die
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock:
1.
die Bereitstellung von finanziellen Mitteln aus der Haushaltsstelle 4820 6910
in der Haushaltsstelle 4820 7176 - Zuschüsse für Maßnahmen der Arbeitsförderung
- Bundesprogramm Kommunal-Kombi
in Höhe von
60.000,00 EUR 2009
360.000,00 EUR 2010
360.000,00 EUR 2011
300.000,00 EUR 2012
2.
die Ausreichung der finanziellen Mittel erfolgt nach der Richtlinie zur
Kofinanzierung von Beschäftigungsträgern, gemeinnützigen Vereinen und Verbänden
(siehe Anlage).
3.
Der Oberbürgermeister hat jeweils auf den 31.12. des Jahres Bericht zu
erstatten über folgende Punkte, aufgeschlüsselt nach Projekten:
1. Projektbezeichnung
2. Träger
3. Laufzeit
4. Anzahl Arbeitnehmer
5. Kosten (Rostock/Dritte).
(Richtlinie zur Kofinanzierung
… liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst
als Anlage 1 bei)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
|