Stellungnahme - 2009/AN/0616-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Durch das Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen wurden (Bundesprogramm Kommunal-Kombi) vom 09.04.2009, können ALG-II-Empfänger für 3 Jahre aus dem Leistungsbezug in ein zusätzliches sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis kommen. Für diese 3 Jahre können demzufolge Kosten der Unterkunft eingespart werden. Geht man von den Kosten der Unterkunft pro Bedarfsgemeinschaft im Mai 2009 von ca. 300,00 EUR aus, würden diese finanziellen Mittel für eine kommunale Kofinanzierung für ca. 100 Arbeitnehmer ausreichen. Damit kann aber ein Anspruch auf anteilige Kosten der Unterkunft nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden und der Hansestadt Rostock stehen für diese Beträge keine Landeszuweisungen entsprechend der Refinanzierungsquote  gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 AG-SGB II zu.

 

In den 3 Beschäftigungsjahren erwerben die Arbeitnehmer einen neuen Anspruch auf SGB-III-Leistungen und auf höhere Rentenzahlung. Ältere Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, nach einem solchen Beschäftigungsverhältnis direkt Rente zu beziehen.

 

ALG-II-Empfänger erhalten die Möglichkeit, näher an den 1. Arbeitsmarkt zu kommen, da Vermittlungshemmnisse abgebaut werden.

 

Eine direkte Einsparung für die Hansestadt Rostock ergibt sich nach der im Rahmen des Bundesprogramms abgeleisteten 3jährigen Tätigkeit. Für die dann auszureichenden SGB-III-Leistungen ist ausschließlich der Bund zuständig.

 

Die Ausreichung der finanziellen Mittel erfolgt nach der Richtlinie zur Kofinanzierung von Beschäftigungsträgern, gemeinnützigen Vereinen und Verbänden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Voraussetzung der Umsetzung des Bundesprogramms ist eine Umverteilung von finanziellen Mitteln aus der Haushaltsstelle 4820 6910 in die Haushaltsstelle 4820 7176 Zuschüsse für Maßnahmen der Arbeitsförderung – Bundesprogramm Kommunal-Kombi in Höhe von 

60.000,00 EUR                      2009

                                  360.000,00 EUR                      2010

                                  360.000,00 EUR                      2011

                                  300.000,00 EUR                      2012

 

 

Dr. Liane Melzer

 

Reduzieren

Durch das Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen wurden (Bundesprogramm Kommunal-Kombi) vom 09.04.2009, können ALG-II-Empfänger für 3 Jahre aus dem Leistungsbezug in ein zusätzliches sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis kommen. Für diese 3 Jahre können demzufolge Kosten der Unterkunft eingespart werden. Geht man von den Kosten der Unterkunft pro Bedarfsgemeinschaft im Mai 2009 von ca. 300,00 EUR aus, würden diese finanziellen Mittel für eine kommunale Kofinanzierung für ca. 100 Arbeitnehmer ausreichen. Damit kann aber ein Anspruch auf anteilige Kosten der Unterkunft nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden und der Hansestadt Rostock stehen für diese Beträge keine Landeszuweisung entsprechend der Refinanzierungsquote  gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 AG-SGB II zu.

 

In den 3 Beschäftigungsjahren erwerben die Arbeitnehmer einen neuen Anspruch auf SGB- III-Leistungen und auf höhere Rentenzahlung. Ältere Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, nach einem solchen Beschäftigungsverhältnis direkt Rente zu beziehen.

 

ALG-II-Empfänger erhalten die Möglichkeit näher an den 1. Arbeitsmarkt zu kommen, da Vermittlungshemmnisse abgebaut werden.

 

Eine direkte Einsparung für die Hansestadt Rostock ergibt sich nach der im Rahmen des Bundesprogramms abgeleisteten 3jährigen Tätigkeit. Für die dann auszureichenden SGB-III-Leistungen ist ausschließlich der Bund zuständig.

 

Die Ausreichung der finanziellen Mittel erfolgt nach der Richtlinie zur Kofinanzierung von Beschäftigungsträgern, gemeinnützigen Vereinen und Verbänden.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Voraussetzung der Umsetzung des Bundesprogramms ist eine Umverteilung von finanziellen Mitteln aus der Haushaltsstelle 4820 6910 in die Haushaltsstelle 4820 7176 Zuschüsse für Maßnahmen der Arbeitsförderung – Bundesprogramm Kommunal-Kombi in Höhe von                                    

60.000,00 EUR                      2009

                                  360.000,00 EUR                      2010

                                  360.000,00 EUR                      2011

                                  300.000,00 EUR                      2012

 

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

Reduzieren

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

15.10.2009 - Finanzausschuss - vertagt

 

 

Erweitern

03.11.2009 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

04.11.2009 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben