Beschlussvorlage - 2009/BV/0332
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Stadtzentrum Rostock" - Maßnahmeplan 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 18.09.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beteiligt:
- Amt für Management und Controlling; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Eigenbetrieb KOE
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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04.08.2009
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08.09.2009
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Geplant
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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19.08.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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●
Bereit
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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09.09.2009
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Beschlussvorschlag: *redaktionell
geändert 10.09.2009
Der
Maßnahmeplan 2010 - Stand 08.07. 30.06.2009 * - (Anlage 1) wird
beschlossen.
Sollte
sich abzeichnen, dass die Mittel nicht wie vorgesehen für die 2010 vorgesehenen Maßnahmen eingesetzt werden
können, ist die Verwaltung befugt, stattdessen Maßnahmen zu beginnen, die 2011
vorgesehen sind.
Beschlussvorschriften:
§ 22
(2) Kommunalverfassung M-V
§ 38
(3) Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
- Beschl.-Nr. 356/26/91 Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
- Beschl.-Nr.
0399/08-BV 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes
Nr. 10.RP.129 „Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock“ - Beschl.-Nr. 0104/08-BV Maßnahmeplan Gemeinbedarfseinrichtungen im Rahmen der Städtebauförderung bis 2012
- Beschl.-Nr. 2009/AN/0124 Maßnahmeplanung für die Städtebauförderung 2009 und Folgejahre
Sachverhalt:
Der
Maßnahmeplan 2010 (Anlage 1) dient der Umsetzung der mit dem von der
Bürgerschaft beschlossenen städtebaulichen Rahmenplan für das Sanierungsgebiet
„Stadtzentrum Rostock“ vorgegebenen Sanierungsziele. Er ist
Grundlage für die durch den Sanierungsträger im jeweiligen Jahr zu treffenden
Maßnahmen. Des Weiteren wird der Maßnahmeplan zur Festlegung der Anzahl der zu
leistenden Fachpersonenstunden des jeweiligen Jahres herangezogen.
Im ersten
Teil des vorliegenden Maßnahmeplanes wurden die geplanten Einnahmen und
Ausgaben für die Jahre 2010 – 2014 dargestellt. Zunächst wurden bei den
Einnahmen für die Jahre 2010 – 2014 die bewilligten kassenwirksamen
Mittel bis zum Programmjahr 2009 berücksichtigt. Ab dem Programmjahr 2010
wurden für die weiteren Jahre Schätzungen zugrunde gelegt. Darüber hinaus sind
im Sanierungsgebiet entsprechend den Städtebauförderungsrichtlinien M-V
(StBauFR) weitere Einnahmen zu verzeichnen, die bei der Gesamteinnahme pro Jahr
zu berücksichtigen sind, z. B. Darlehensrückflüsse, Einnahmen aus
Grundstücksverkäufen, Ausgleichs- und Stellplatzablösebeträge. Den Einnahmen
wurden die Ausgaben gegenüber gestellt.
In den
einzelnen Jahren ist eine Unterdeckung zu verzeichnen. Grund hierfür ist u. a.,
dass der Bedarf an durchzuführenden Maßnahmen höher liegt, als in dem
jeweiligen Jahr finanzierbar ist. Die Unterdeckung ermöglicht im Einzelfall
ausfallende bzw. sich verzögernde Maßnahmen durch andere zu ersetzen, ohne
dabei auf bisher noch nicht vorgesehene Maßnahmen ausweichen zu müssen, oder
die nur subsidiär einsetzbaren Städtebauförderungsmittel zurückgeben zu müssen.
Der
Maßnahmenplan wurde für das Jahr 2010 erstellt und enthält vorausschauend
bereits einige Maßnahmen für die Folgejahre. Diese können zum jetzigen
Zeitpunkt jedoch noch nicht vollständig dargestellt werden. Für das
Sondervermögen zur Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme
„Stadtzentrum Rostock“ wird eine Sonderrechnung geführt. Da die
Stadt einen Sanierungsträger gebunden hat, wird das Sondervermögen als
Treuhandvermögen vom Sanierungsträger verwaltet. Die im Haushalt der Stadt
vorgesehenen Ausgaben sind Einnahmen im Treuhandvermögen. In der
Beschlussvorlage wurden die finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der
Stadt angegeben (Anlage 2).
Nach J.2
StBauFR gilt für das Sondervermögen das Gesamtdeckungsprinzip. D. h., dass das
Treuhandvermögen in Form einer zentralen Gegenüberstellung aller Einnahmen und
Ausgaben geführt wird. Dies wird im ersten Teil des Maßnahmeplanes dargestellt.
Die
Aufnahme einzelner Projekte in die jährliche Maßnahmeplanung und die Planung
der Folgejahre entspricht ihrer Priorität unter Berücksichtigung der zur
Verfügung stehenden Finanzierungsmittel.
Vierteljährlich wird eine maßnahmekonkrete Kosten- und Finanzierungsübersicht mit der Verwaltung abgestimmt. Der Maßnahmeplan basiert auf der Kosten- und Finanzierungsübersicht Stand 01.06.2009.
Der Schwerpunkt der Stadt liegt
innerhalb der Sanierungsmaßnahme "Stadtzentrum Rostock" zurzeit auf
Gemeinbedarfseinrichtungen, wie dem Abschluss der Sanierung des Klosters und
der Schule Lindenstraße, der Sanierung der Großen Stadtschule, des Rathauses,
des Schifffahrtsmuseums und der Kunst- und Medienschule. Für den Barocksaal
sollen nach bereits erfolgter Aufnahme in das Konjunkturpaket II keine
Städtebaufördermittel mehr in Anspruch genommen werden.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet
die Entwicklung des Gebietes östlich der Stadtmauer. Die neue Warnowstraße und ihre
Anbindung an den Mühlendamm sind hierfür Voraussetzung.
Zugunsten der Schwerpunkte müssen
bereits in Vorbereitung befindliche Maßnahmen, wie Am Wendländer Schilde oder
Vorfläche Kröpeliner Tor auf nachfolgende Jahre verschoben werden.
Nach den StBauFR können wegen des
geringen Umfanges der zur Verfügung stehenden Städtebauförderungsmittel
Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen nur in Einzelfällen und im begrenzten
Umfang mit vorheriger Zustimmung des Ministeriums für Verkehr, Bau und
Landesentwicklung gefördert werden. Voraussetzungen für die Förderung dieser
Vorhaben sind, dass sie durch die städtebauliche Gesamtmaßnahme bedingt sind,
ohne sie der städtebauliche Zweck nicht erreicht werden könnte und die
Gesamtkosten auch bei angemessenem Einsatz von Eigenleistungen und Fremdmitteln
sowie sonstigen Finanzierungsmitteln unter Berücksichtigung nachhaltig
erzielbare Erträge nicht gedeckt werden können.
Die Sanierungsbedingtheit der
jeweiligen Maßnahmen leitet sich insbesondere aus dem städtebaulichen Rahmenplan
ab. Bei der Sanierung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen kann der
Einsatz von Städtebauförderungsmitteln nur erfolgen, wenn auch die
nichtförderungsfähigen Kosten und ein zusätzlicher Eigenanteil der Gemeinde
bzw. des Trägers der Einrichtung bereitgestellt werden.
Um den in den Jahren 2010 und
2014 prognostizierten Finanzbedarf abdecken zu können wird vorgeschlagen, mehr
Städtebauförderungsmittel als bisher zu beantragen und dies entsprechend bei
der Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Zusätzlich wird geprüft, ob die im
Jahr 2006 ausgesetzte Bereitstellung von Eigenmitteln der Gemeinde für die
Sanierungsmaßnahme wieder aufgenommen werden kann. Bisher war vorgesehen, seit
2006 bis zum Jahr 2011 die gemeindlichen Eigenanteile ganz bzw. teilweise aus
Einbringungswerten veräußerter privat nutzbarer Grundstücke aus dem
städtebaulichen Sondervermögen sicher zu stellen. Diese Mittel könnten
zusätzlich der Sanierungsmaßnahme zur Verfügung gestellt werden (Anlage 2).
Finanzielle Auswirkungen:
im aktuellen Jahr:
Haushaltsstelle |
Betrag |
VMH |
VWH |
Anmerkung |
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Ausgaben: |
UA 6150 Eigenmittel der Gemeinde |
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(Anlage 2) |
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Zusätzliche Eigenanteile und nichtförderungsfähige Kosten in den jeweiligen Fachplänen bzw. im Wirtschaftsplan von 88: 9.088.000 EUR |
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(Anlage 1) |
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Einnahmen: |
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(Anlage2) |
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Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:
für 4 Folgejahre: keine
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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04.08.2009 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Der Maßnahmeplan 2010 - Stand 30.06.2009 - (Anlage 1) wird beschlossen.
Sollte sich abzeichnen, dass die Mittel nicht wie vorgesehen für die 2010 vorgesehenen Maßnahmen eingesetzt werden können, ist die Verwaltung befugt, stattdessen Maßnahmen zu beginnen, die 2011 vorgesehen sind.
Die Vorlage wird auf den 08.09.2009 vertagt.
08.09.2009 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Maßnahmeplan 2010 - Stand 30.06.2009 - (Anlage 1) wird beschlossen.
Sollte sich abzeichnen, dass die Mittel nicht wie vorgesehen für die 2010 vorgesehenen Maßnahmen eingesetzt werden können, ist die Verwaltung befugt, stattdessen Maßnahmen zu beginnen, die 2011 vorgesehen sind.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
|
|
|
Dafür | 7 |
Dagegen | 0 |
Enthaltungen | 3 |
09.09.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschluss Nr. 2009/BV/0332:
Der Maßnahmeplan 2010 - Stand 08.07.2009 * - (Anlage 1) wird
beschlossen.
Sollte sich abzeichnen, dass die Mittel nicht, wie vorgesehen, für die 2010
vorgesehenen Maßnahmen eingesetzt werden können, ist die Verwaltung befugt,
stattdessen Maßnahmen
zu beginnen, die 2011 vorgesehen sind.
(geänderter
Maßnahmeplan für das Jahr 2010 [aufgrund der nachfolgend
aufgeführten
beschlossenen Änderungsanträge] liegt der Niederschrift
beim
Sitzungsdienst als Anlage 4 bei)
* Datum vom 30.06.2009 auf den 08.07.2009 - entsprechend der mit der Beschlussvorlage
verteilten Anlage 1 - durch
Sitzungsdienst der Bürgerschaft redaktionell geändert
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
|
Herr
Asendorf gibt sein Abstimmungsverhalten - Zustimmung zum Änderungsantrag
Nr.
2009/BV/0332-02 (ÄA) - zu Protokoll.