Änderungsantrag - 2020/AN/0806-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
„Vor Bildung eines Ausschusses für BUGA-Angelegenheiten ist eine Leitentscheidung der Bürgerschaft zu treffen, auf deren Grundlage die Konzeption der BUGA erfolgt.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, diese  Leitentscheidung der Bürgerschaft am 01.04.2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.“

 

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Sachverhalt:
Die Planungen für die wesentlichen Vorhaben zur BUGA 2025 laufen derzeit und haben, wie in den BUGA-Berichten nachzuvollziehen, Planungsstände erreicht, die die geforderte Leitentscheidung nunmehr zeitnah erforderlich machen. Die Fördermittelkulisse seitens des Landes und des Bundes in Höhe von insgesamt 105 Mio. EUR ist gegeben und im Entwurf des Doppelhaushaltes 2020/21 sind entsprechende Mittel vorgesehen. Um Planungssicherheit zu gewährleisten, ist ein zügiger Beschluss zu fassen. Mit der Deckelung des investiven Eigenanteils sollen die finanziellen Risiken für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock minimiert werden. 
Zur Beschleunigung der BUGA-Planungen ist ebenso der Vertrag zur Durchführungsgesellschaft der BUGA 2025 zu entscheiden und abzuschließen.

Im Bürgerschaftsbeschluss zur Bewerbung um die Austragung der BUGA 2025 sind die investiven Maßnahmen mit 113 Mio. gedeckelt worden.

Eine weitere Bedingung war eine Förderung in Höhe von mindestens 50%. Daraus ergibt sich ein maximaler Eigenanteil der Stadt von 56,5 Mio. Euro.

Dieser Wert für die Eigenanteile sollte bei den weiteren Planungen im Rostocker Oval weiterhin Bestand haben und als Leitlinie der Wettbewerbe dienen.

 

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gez. Daniel Peters
Fraktionsvorsitzender

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Beschlüsse

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04.03.2020 - Bürgerschaft - zurückgezogen