Dringlichkeitsantrag - 2019/DA/0457

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

der Bürgerschaft eine Sondernutzungssatzung für die Bereitstellung, Nutzung und das Abstellen von E-Rollern  vorzulegen. Sie soll spätestens am 1. April 2020 in Kraft treten.

Reduzieren

Sachverhalt:

Seit der Zulassung von E-Rollern kommt es vor allem  in größeren Städten immer wieder zu Interessenkonflikten der verschiedenen Verkehrsteilnehmer.  Dazu gehören u.a.  die verbotene Nutzung auf Gehwegen, „wildes“ Abstellen und mangelnde Aufklärung der Kunden von E-Roller-Verleihern.  Eine Sondernutzungssatzung  kann klare Regeln zur Bereitstellung, Nutzung und zum Abstellen von E-Rollern  aufstellen. Sie könnte auch eine jährliche Sondernutzungsgebühr pro E-Roller  festlegen und Verbotszonen für das Nutzen dieser Roller ausweisen.

 

Dringlichkeit:

Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zum Antrag 2019/AN/0380 (Integration von Elektrorollern in den ÖPNV) der aktuellen Tagesordnung vom 6. November 2019, sollte im Vorfeld eine  grundsätzliche Regelung zur Bereitstellung, Nutzung und für das Abstellen von E-Rollern beschlossen werden.

 

Begründung der Dringlichkeit für die Ausschüsse:

Die Informationen und rechtlichen Hinweise aus dem zuständigen Landesministerium lagen erst nach der Tages- bzw. Landungsfrist vor.

(red. Änderung im Zusammenhang m. d. B. der einreichenden Fraktion, die Angelegenheit im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung sowie im Bau- und Planungsausschuss vorzuberaten)

 

 

gez.

Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

 

 

 

 

 

Reduzieren

 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

Nov 6, 2019 - Bürgerschaft - vertagt

Reduzieren

Nov 26, 2019 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Reduzieren

Nov 28, 2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Erweitern

Dec 4, 2019 - Bürgerschaft - zurückgezogen