Dringlichkeitsantrag - 2019/DA/0457
Grunddaten
- Betreff:
-
Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.PARTEI)
Sondernutzungssatzung für Elektroroller
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 20.11.2019
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsantrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beteiligt:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft; Sitzungsdienst
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Nov 6, 2019
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Dec 4, 2019
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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Nov 26, 2019
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Nov 28, 2019
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Sachverhalt:
Seit der Zulassung von E-Rollern kommt es vor allem in größeren Städten immer wieder zu Interessenkonflikten der verschiedenen Verkehrsteilnehmer. Dazu gehören u.a. die verbotene Nutzung auf Gehwegen, „wildes“ Abstellen und mangelnde Aufklärung der Kunden von E-Roller-Verleihern. Eine Sondernutzungssatzung kann klare Regeln zur Bereitstellung, Nutzung und zum Abstellen von E-Rollern aufstellen. Sie könnte auch eine jährliche Sondernutzungsgebühr pro E-Roller festlegen und Verbotszonen für das Nutzen dieser Roller ausweisen.
Dringlichkeit:
Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zum Antrag 2019/AN/0380 (Integration von Elektrorollern in den ÖPNV) der aktuellen Tagesordnung vom 6. November 2019, sollte im Vorfeld eine grundsätzliche Regelung zur Bereitstellung, Nutzung und für das Abstellen von E-Rollern beschlossen werden.
Begründung der Dringlichkeit für die Ausschüsse:
Die Informationen und rechtlichen Hinweise aus dem zuständigen Landesministerium lagen erst nach der Tages- bzw. Landungsfrist vor.
(red. Änderung im Zusammenhang m. d. B. der einreichenden Fraktion, die Angelegenheit im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung sowie im Bau- und Planungsausschuss vorzuberaten)
gez.
Eva-Maria Kröger
Fraktionsvorsitzende
