Antrag - 2018/AN/4016
Grunddaten
- Betreff:
-
Uwe Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ausschluss von Glyphosat bei Pachtverträgen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 13.09.2018
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Liegenschafts- und Vergabeausschuss
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Vorberatung
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20.09.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.09.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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27.09.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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17.10.2018
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister zu gewährleisten, dass beim Abschluss neuer Pachtverträge sowie bei der Verlängerung von Pachtverträgen für Flächen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock eine Klausel eingefügt wird, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet. Diese Vorgabe ist auch bei Verträgen umzusetzen, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.
Sachverhalt:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock setzt sich damit für einen vorbeugenden Schutz der menschlichen Gesundheit und für die Förderung der Artenvielfalt ein. Die Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft.
Unabhängig von der Frage nach gesundheitlichen Risiken ist eine wesentliche
Reduktion des Glyphosateinsatzes auch aus ökologischen Gründen geboten, um den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt in unserer Kulturlandschaften zu stoppen.