Beschlussvorlage - 2017/BV/2550

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

  1. Im Rahmen der vom Land an die Hansestadt Rostock weitergeleiteten Mittel erhält jeder freie Träger von Kindertageseinrichtungen und Horten eine Zuweisung, aus-schließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Die Verteilung der Finanzmittel erfolgt auf der Grundlage der betreuten Kinder mit Wohnsitz in der Hansestadt Rostock zum Stichtag 01.01.2017.
  2. Die Mittel werden an die Leistungserbringer weitergeleitet und sollen ausschließlich für Personalkosten und Anschaffungen ab einer Höhe von 410,00 € (Investitionen) genutzt werden.

 

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Beschlussvorschriften: 

§ 22 II Kommunalflverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

 

Auch für das Haushaltsjahr 2017 zahlt die Landesregierung zusätzliche Mittel zur Verbes-serung der Kindertagesbetreuung an alle Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern aus. Die Hansestadt Rostock erhält per Zuweisungsvertrag vom 09.01.2017 einen Betrag in Höhe von 1.315.212,00 €. Danach sind die Mittel ausschließlich für die Verbesserung der Kindertages-betreuung zu verwenden. Wie das Geld dann konkret eingesetzt wird, obliegt den einzelnen Gebietskörperschaften.

Auch in 2017 sollen die Kindertageseinrichtungen und Horte in der Hansestadt Rostock durch die Verteilung des Betreuungsgeldes bedarfsgerecht unterstützt werden.

 

Im Jahre 2016 wurden u. a. an ausgewählte Kitaträger per Zuweisungsvertrag Mittel zur Umsetzung individueller Projekte weitergeleitet. Die Leistungserbringer haben die Mittel zumeist für die Anschaffung von Spiel- und pädagogischem Material zum weiten Thema Migration (Sachaufwendungen) genutzt. Nachhaltige Projekte waren aufgrund der späten Ausreichung der Mittel an die Leistungserbringer nicht entwickel- bzw. umsetzbar. In 2017 soll der Fokus nicht mehr auf die Finanzierung von Sachkosten gelegt werden, sondern es sollen andere nachhaltig wirkende Schwerpunkte gesetzt werden.

 

In Auswertung der durch die freien Träger eingereichten Verwendungsnachweise der weitergeleiteten Fördermittel werden folgende Schwerpunkte zur Nutzung und Verteilung der in 2017 zur Verfügung stehenden Mittel vorgeschlagen:

 

Alle Kindertageseinrichtungen und Horte können das an sie weitergereichte Budget entweder für zusätzliches Personal oder für Investitionen einsetzen. Eine Finanzierung von Sachkosten erfolgte bereits im letzten Jahr und wird daher für 2017 ausgeschlossen.

 

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln erhalten somit alle Kindertageseinrichtungen und insbesondere Horte die Möglichkeit, neben den vorzuhaltenden Fachkräften nach der jeweiligen LQEV (Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung) zusätzliches Personal zur Unterstützung ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit einzusetzen. Auf diese Weise ist die Verbesserung der personellen Situation in Horten,  in Versorgungsräumen mit schwierigen sozialräumlichen Gegebenheiten, möglich. Die freien Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhalten zudem die Möglichkeit, bauliche Veränderungen vorzunehmen und die Ausgestal-tung von Räumen zu verbessern.

 

Die Ausgestaltung der räumlichen Rahmenbedingungen trägt wesentlich dazu bei, ob und in welchem Ausmaß Kinder zum Ausprobieren, zum Verändern und zum Miteinander-Erfahrung-machen eingeladen werden. Vorrangig sollen daher die Zuweisungsmittel für Anschaffungen ab einer Höhe von 410,00 € (Investitionen) zur Verbesserung der pädagogischen Rahmenbedingungen und damit zur Qualitätssteigerung vor Ort genutzt werden.

 

Auf diese Weise ist es auch möglich, Erweiterungsbauten und Neubauten oder eine Veränderung der Gestaltung des Außengeländes für Kindertageseinrichtungen finanziell zu unterstützen.

 

Zur Sicherung einer bedarfsgerechten Mittelverwendung wird das Betreuungsgeld träger- und nicht einrichtungsbezogen verteilt. Somit wird einem optimalen Mitteleinsatz entsprochen. Die Träger werden in die Lage versetzt, eigene Schwerpunkte im vorgegebenen Rahmen (Zuweisungsverträge) umzusetzen.

 

Die Verteilung der Mittel erfolgt dabei auf der Grundlage der betreuten Kinder der Hansestadt Rostock zum Stichtag 01.01.2017:

 

 

 

Aufteilung Betreuungsgeld nach Trägern 2017

 

 

 

 

 

 

Betreute Kinder HRO per 01.01.2017:

13.375

 

 

Fördersumme gesamt:

1.315.212,00 €

 

 

Fördersumme pro Platz:

98,3336

 

 

 

 

 

 

 

Träger

Anzahl betreuter Kinder per 01.01.2017 HRO

 

Fördersumme

1.

Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Rostock e. V.

491

48.281,80 €

2.

Arbeiterwohlfahrt Sozialdienst Rostock gGmbH

794

78.076,88 €

3.

Begegnungsstätte Schmarl e.V.

97

9.538,36 €

4.

Bernostiftung-Katholische Stiftung für Schule und Erziehung in Mecklenburg

159

15.635,04 €

5.

 

CJD e.V.

 

160

15.733,38 €

6.

DRK Rostocker Kinder- und Jugendhilfe gGmbH

 

2226

 

218.890,61

7.

Diakonie Rostocker Stadtmission e.V.

1027

100.988,61 €

8.

Elterninitiative "Klaukschieter"

52

 

5.113,35 €

 

9.

Europäische Stiftung für innovative Bildung gAG

 

138

13.570,04 €

10.

Ev.-luth.-Innenstadtgemeinde St.-Petri-Nikolai

 

66

6.490,02 €

11.

Förderverein Sprachheilschule Rostock e. V.

 

102

10.030,03 €

12.

Gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbH

 

102

10.030,03 €

13.

 

GGP mbH

 

709

69.718,53

14.

Initiative zur Förderung der Waldorfpädagogik Rostock e.V.

 

115

11.308,36 €

15.

Institut Lernen und Leben e.V.

 

2467

242.589,01

16.

Integral gGmbH

 

851

83.681,90

17.

Kalis Kinderwelten GmbH

 

520

51.133,48

18.

Katholische Pfarrei Herz Jesu

 

164

16.126,71 €

19.

Kindergarten der Werkstattschule Schritt für Schritt gGmbH

 

105

10.325,03 €

20.

Kindervilla "Cords" e.V. Gehlsdorf

 

310

30.483,42 €

21.

Krötenwiese gGmbH

82

8.063,36 €

22.

 

Krüselwind gGmbH

 

65

6.391,68 €

23.

 

Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung gGmbH

 

80

7.866,69 €

24.

Evangelische Stiftung Michaelshof

114

11.210,03 €

25.

 

Montessori Kinderhaus e.V.

 

48

4.720,01 €

26.

 

Ökohaus e.V.

 

29

2.851,67 €

27.

 

Rostocker Freizeitzentrum e. V.

 

146

14.356,71 €

28.

 

Schulverein Jenaplan-Schule Rostock e.V.

 

222

21.830,06 €

29.

Sozialer Ring Rostock gGmbH

19

 

1.868,34 €

30.

 

Universitas

 

45

4.425,01 €

31.

 

Volkssolidarität Kreisverband Rostock Stadt e.V.

 

1870

183.883,85

 

Gesamt

13.375

1.315.212,00 €

 

 

Die im Rahmen des dargestellten Finanzierungsmodells geplanten Investitionen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Verwaltung. Die Grundsätze der Vergabeordnung sind vom freien Träger unerlässlich zu beachten. Für jede Anschaffung bzw. Dienstleistung über 410,00 € Netto ist ein Vergabevermerk zu fertigen. Die Abschreibungen für die vom Betreu-ungsgeld angeschafften Wirtschaftsgüter sind nicht entgeltrelevant.

 

Mittels der daraus resultierenden Vermeidung von Kostensteigerungen der Kitaentgelte wird ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet. Dieser wird nicht nur im Förderzeitraum wirksam, sondern nachhaltig darüber hinaus.

 

Von dieser Vorgehensweise profitieren neben der Wohnsitzgemeinde auch die Eltern, da diese Investitionen nicht zur Erhöhung der Entgelte und somit der Elternbeiträge führen. 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 50 – Amt für Jugend und  Soziales

 

Produkt: 36101                                  Bezeichnung: Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a, 23 SGB VIII)

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:- Bezeichnung: -

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2017

41442010-Zuweisungen vom Land - Betreuungsgeld

1.315.212 €

 

 

 

2017

61442010-Zuweisungen vom Land - Betreuungsgeld

 

 

1.315.212 €

 

2017

54190007 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige - Betreuungsgeld

 

1.315.212 €

 

 

2017

74190007 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige - Betreuungsgeld

 

 

 

1.315.212 €

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: kein Bezug

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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28.03.2017 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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05.04.2017 - Bürgerschaft - vertagt

 

- vertagt
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

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10.05.2017 - Bürgerschaft - geändert beschlossen


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

1.              Im Rahmen der vom Land an die Hansestadt Rostock weitergeleiteten Mittel erhält jeder freie Träger von Kindertageseinrichtungen und Horten eine Zuweisung, aus-schließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Die Verteilung der Finanzmittel erfolgt auf der Grundlage der betreuten Kinder mit Wohnsitz in der Hansestadt Rostock zum Stichtag 01.01.2017.

2.              Die Mittel werden an die Leistungserbringer weitergeleitet und sollen ausschließlich für Personalkosten und Anschaffungen ab einer Höhe von 410,00 EUR (Investitionen) genutzt werden.


Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2017/BV/2550-04 (ÄA) (s. TOP 9.4.2) entfällt die Abstimmung zur Beschlussvorlage.

 

 

 

Beschluss Nr. 2017/BV/2550:


Die Bürgerschaft beschließt:

 

1. Die für 2017 zur Verfügung stehenden 1.315.212,00 aus dem Betreuungsgeld werden dem KOE zur Verfügung gestellt. Dieser wird unter Begleitung seines Betriebsausschusses und des Jugendhilfeausschusses Maßnahmen zur Verbesserung Kindertagesbetreuung durchführen. Dabei ist insbesondere der Erwerb und die Sanierung der Kita im Korl-Beggerow-Weg umzusetzen. Eine ggf. erforderliche Erweiterung dieser und weiterer Einrichtungen ist in Abstimmung mit dem Fachamt zu prüfen.

2. Im September 2017 entscheidet die Bürgerschaft über Maßnahmen zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung im Jahr 2018. Auf Basis der zu erwartenden Zuweisung für das Jahr 2018 legt der Oberbürgermeister fachlich begründete Vorschläge mit dem entsprechenden Finanzvolumen vor. Die Vorschläge sollen mit den Trägern und dem Jugendhilfeausschuss abgestimmt sein.