28.03.2017 - 8.1 Verwendung der vom Land an die Hansestadt Rosto...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 28.03.2017
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 2, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Knisch und Herr Osterloh zeigen ihre Befangenheit an.
Die Vorsitzende beantragt für Herrn Eichhorn (Landesverband für Kindertagespflege M-V e. V.) Rederecht für die TOP 8.1 und 8.2. Dieses wird durch die Mitglieder einstimmig befürwortet.
Es erfolgt eine Einführung durch die Verwaltung. Es wurden viele Verwendungsvorschläge an die Verwaltung herangetragen, was verdeutlich, wie viele und welche Bedürfnisse in dieser Richtung bestehen. Der Änderungsantrag der CDU sei nachvollziehbar. Es würde aber der Platz in kleinen Einrichtungen höher gefördert, als der in großen Einrichtungen. Frau Günther erläutert den ÄA der CDU. Auch Herr Eichhorn erläutert seinen Standpunkt und verdeutlicht, dass Kindertagespflege aus seiner Sicht stiefmütterlich behandelt werden würde. Die finanziellen Mittel können auch hier nachhaltig eingesetzt werden. Er bittet darum, der Beschlussvorlage nicht zuzustimmen. Nach längerem Meinungsaustausch lässt Diskussion Die Vorsitzende lässt den Änderungsantrag der CDU abstimmen, der durch die Mitglieder mehrheitlich abgelehnt wird. Die anschließend abgestimmte Beschlussvorlage wird mehrheitlich befürwortet.
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt:
1. Im Rahmen der vom Land an die Hansestadt Rostock weitergeleiteten Mittel erhält jeder freie Träger von Kindertageseinrichtungen und Horten eine Zuweisung, aus-schließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Die Verteilung der Finanzmittel erfolgt auf der Grundlage der betreuten Kinder mit Wohnsitz in der Hansestadt Rostock zum Stichtag 01.01.2017.
2. Die Mittel werden an die Leistungserbringer weitergeleitet und sollen ausschließlich für Personalkosten und Anschaffungen ab einer Höhe von 410,00 € (Investitionen) genutzt werden.