Antrag - 2016/AN/1493
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr.Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09)
Volkstheater Rostock: (Re-)Finanzierung Theaterneubau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 22.02.2016
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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18.02.2016
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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18.02.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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- zurückgezogen am 22.02.2016,
es liegt ein neuer Antrag Nr. 2016/AN/1573 zum Theaterneubau vor
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern
zur (Re-)Finanzierung des Theaterneubaus in der Hansestadt Rostock die folgen-
gen Sachverhalte zu klären:
- Einhaltung der Anforderungen von Punkt III.3 der Zielvereinbarung vom 01.10.2014
- Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen der mindestens 7-jährigen späteren Fertigstellung des Theaterneubaus im Gesamtzuschuss
- Prüfung des Anliegens der Bildungsministeriums zu einem „Haus der Künste“ in Kooperation mit der Hochschule für Musik und Theater
- Einbindung der Theaterstiftung in die Finanzierung
- Prüfung von Fördermöglichkeiten bei Bund und EU
- Prüfung alternativer Finanzierungsmodelle
- Klärung der Bauherreneigenschaft und künftigen Eigentümerverhältnisse
- Kostenschätzung auf Basis einer Bedarfsplanung.
2. Das Ergebnis der Klärung ist der Bürgerschaft zum Beschluss vorzulegen.
Sachverhalt:
Die o. g. Punkte bedürfen der Klärung, die bei einigen Aspekten die Zusammenarbeit mit dem Land erfordert. Konkret geklärt werden müssen
- eine Zeitplanung mit Zeiträumen für Gebäudeplanung, Kostenermittlung, Schätzung der Folgekosten, Baubeginn, Bauzeit, Nutzungsbeginn
- Angaben zur konkret zu erwartenden Baukostenhöhe
- Zeitplanung hinsichtlich der konkreten Inanspruchnahme der Finanzierung nach Jahresscheiben
- Klärung des Trägers der Baumaßnahme sowie des künftigen Eigentümers des Neubaus, da dies nicht die VTR GmbH ist
- Prüfung des Modells Mietzahlung zur Abgeltung der Investition und Finanzierungskosten ab Einzug in den Neubau.