Antrag - 2014/AN/5437

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Neugestaltung der Bauleitplanung auf dem Platz des 17. Juni (östliches Ende des Werftdreieckes) eine Grünfläche mit einem Denkmal zum Gedenken des 17. Juni auszuweisen.
Die konkrete Ausgestaltung des Denkmals bleibt einem gesonderten Beschluss der Bürgerschaft vorbehalten.

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Sachverhalt:

Im Gedenken an den Volksaufstand am 17. Juni 1953 wurde der östliche Teil des Werftdreieckes zum „Platz des 17. Juni“ benannt. Auf diesem Platz stand bis vor Kurzem ein Bauwerk, das einstmals als Eingang zum Werftgelände fungierte, nach der Wende zeitweise als Imbissstätte genutzt wurde. Dieses Bauwerk wurde kürzlich abgerissen. Damit ist der Platz jetzt ohne Bebauung.

Um der Bezeichnung „Platz des 17. Juni“ gerecht zu werden, schlagen wir vor, eine Stätte des Gedenkens ggf. mit einer kleinen grünen Oase und einem Gedenkstein zu errichten.

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Beschlüsse

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09.04.2014 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Neugestaltung der Bauleitplanung auf dem Platz des 17. Juni (östliches Ende des Werftdreieckes) eine Grünfläche mit einem Denkmal zum Gedenken des 17. Juni auszuweisen.

Die konkrete Ausgestaltung des Denkmals bleibt einem gesonderten Beschluss der Bürgerschaft vorbehalten.

 

Abstimmung:

 

 

Dafür:  4      Dagegen:    1    Enthaltungen:   2

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24.04.2014 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss

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24.04.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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14.05.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Neugestaltung der Bauleitplanung auf dem Platz des 17. Juni (östliches Ende des Werftdreieckes) eine Grünfläche mit einem Denkmal zum Gedenken des 17. Juni auszuweisen.


Die konkrete Ausgestaltung des Denkmals bleibt einem gesonderten Beschluss der Bürgerschaft vorbehalten.

 

 

Beschluss Nr. 2014/AN/5437:

 

Ort des Gedenkens an den 17. Juni

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Neugestaltung der Bauleitplanung auf dem Platz des 17. Juni (östliches Ende des Werftdreieckes) oder in der Nähe des Platzes einen angemessenen Ort des Gedenkens einzuordnen.
 

Die Finanzierung ist durch Einwerben von Spenden zu stützen.

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt