Beschlussvorlage - 2013/BV/4914
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2013 in der Maßnahme 6654101201200701 - ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde in Höhe von 180.000 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 02.10.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Amt für Management und Controlling; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.10.2013
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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19.11.2013
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlungen im Finanzhaushalt 2013 in der Maßnahme: 6654101201200701 ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde in Höhe von 180.000 EUR wird erteilt:
Produkt: 54101 Gemeindestraßen Konto: 78532001 - Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen.
Die Auszahlung wird gedeckt durch Minderauszahlungen im Finanzhaushalt in der Maßnahme: 6654101201201619 Stützwand 34 Bahnhofsstraße/Am Güterbahnhof in Höhe von 180.000 EUR
Produkt: 54101 Gemeindestraßen Konto: 78532000 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen.
Beschlussvorschriften:
§ 54, Abs. (1) KV M-V
Sachverhalt:
1. Berechnung
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| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz und Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr/ |
|
| 12.000,00 |
Überplanmäßige Bewilligung |
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| 8.531,18 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. |
| 395.036,33 |
Unechte Deckungsfähigkeit/Mehreinzahlungen | = |
| 381.223,22 |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung |
|
| 180.000,00 |
unabweisbar:
Während einer Abstimmung mit dem Maßnahmeträger, Rostocker Straßenbahn AG, haben
sich noch zu erwartende Zahlungsverpflichtungen der Hansestadt Rostock ergeben. Hierbei
handelt es sich unter anderem um Verwaltungskosten, einer ausstehenden Schlussrechnung
der Vermessungsleistungen und die Ausführungsplanung der Firma ETC.
Für alle noch zu tätigende Zahlungen werden noch finanzielle Mittel in Höhe von 180.000 EUR benötigt. Hierbei handelt es sich teilweise um kreuzungsbedingte Kosten, die dann nach Finanzierung der noch zu erwartenden Abrechnungen an die DB-Netz AG und dem Bund in einer Höhe von insgesamt ca. 80.000 EUR weiterberechnet werden und als Einzahlungen in der Finanzrechnung ausgewiesen werden.
unvorhersehbar:
Die vom Straßenbauamt Güstrow anteilig für die Hansestadt Rostock bestätigten Nachträge konnten nicht vollständig innerhalb des Planungsbudgets des Tief- und Hafenbauamtes abgedeckt werden.
2. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Tief- und Hafenbauamt |
Produkt | 54101 | Gemeindestraßen |
Produktkonto:
54101 | 78532000 | Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Maßnahme Nr. | 6654101201201619 | Stützwand 34 Bahnhofstraße/ Am Güterbahnhof |
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
|
| 1.387.757,16 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte | ./. |
| 0 |
bereits angeordnete/beauftragte Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. |
| 73.364,99 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = |
| 1.314.392,17 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
| 180.000,00 |
Begründung der Minderaufwendungen:
Im Rahmen der Überarbeitung der Prioritätenliste für den Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Projektjahre 2014 2018 hat es Verschiebungen anderer Maßnahmen gegeben, so dass in Folge dessen Städtebaufördermittel mit anderen Maßnahmen zu untersetzen waren. Die Stützwand 34 Bahnhofsstraße / Am Güterbahnhof liegt im Erweiterungsgebiet Ehemaliger Güterbahnhof zum Sanierungsgebiet Stadtzentrum Nord und wird grundsätzlich als förderfähig angesehen. Im Ergebnis dessen konnte in Abstimmung zwischen der Rostocker Gesellschaft für Stadtentwicklung, Stadterneuerung und Wohnungsbau mbH und dem Bauamt der Hansestadt Rostock diese Maßnahme in die aktuelle Prioritätenliste 2014 eingeordnet werden. Dazu gibt es eine aktuelle Beschlussvorlage vom Bauamt zur bevorstehenden Entscheidung durch die Bürgerschaft.
Der erforderliche E 6.3- Antrag an das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus wird derzeit vom Bauamt vorbereitet und eingereicht. Die vorliegende Kostenberechnung umfasst Gesamtbaukosten (brutto) in Höhe von 1.210.000,00 EUR.
Die verbleibenden Mittel können auch bei abschlägigem Zuwendungsbescheid als Deckung eingesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Tief- und Hafenbauamt |
Produkt | 54101 | Gemeindestraßen |
|
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Produktkonto:
54300 | 78532001 | Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Investitionsnummer | 6654101201200701 | ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde |
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein
I.V.
Holger Matthäus
Beauftragter in der Funktion des Ersten
Stellvertreters des Oberbürgermeisters