Beschlussvorlage - 2013/BV/4793
Grunddaten
- Betreff:
-
Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 2014
- Ergebnishaushalt
- Finanzhaushalt
Festlegungen der wesentlichen Produkte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 13.09.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.08.2013
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01.10.2013
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●
Erledigt
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Klinikausschuss
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Vorberatung
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12.09.2013
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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17.09.2013
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●
Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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18.09.2013
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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18.09.2013
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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Vorberatung
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18.09.2013
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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19.09.2013
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26.09.2013
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●
Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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19.09.2013
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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24.09.2013
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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25.09.2013
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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01.10.2013
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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09.10.2013
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Beschlussvorschlag:
- Die Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 2014 werden auf Teilhaushaltsebene gemäß Anlage 1 festgelegt.
- Die für die Haushaltsplanung 2014 wesentlichen Produkte werden gemäß Anlage 2 festgelegt.
- Die Entwürfe der Produktbeschreibungen für das Haushaltsjahr 2014 gemäß Anlagen 5 und 6 * werden zur Kenntnis genommen.
* redaktionelle Änderung vom 27.08.2013
Beschlussvorschriften:
Hauptsatzung § 6 Absatz 6
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss:
Laut Terminplan zur Erarbeitung der Haushaltssatzung 2014 und der Haushaltspläne mit Anlagen ist eine Vorlage im Finanzausschuss am 27.08.2013 zur Beratung der Eckwerte einschließlich Produktbeschreibungen vorzulegen. Der Prozess unter Einbeziehung aller Ämter gestaltete sich als schwierig und langwierig, da zur Erlangung des unterjährigen Haushaltsausgleiches hinsichtlich der Eckwertevorgabe erhebliche Anstrengungen unternommen werden mussten. Die zeitliche Einhaltung der Abgabe der Vorlage konnte daher nicht rechtzeitig erfolgen.
Sachverhalt:
Nach § 47 Abs. 2 KV M-V soll die jährliche Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen so in die Beratungsfolge der Ortsbeiräte, Ausschüsse und Bürgerschaft gebracht werden, dass die beschlossene Haushaltssatzung vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden kann. Aufgrund der Verzögerung bei der Verabschiedung des Haushaltsplans 2013 wird dies nicht erreicht werden können. Die Organisationseinheiten haben bereits mit der Planerarbeitung begonnen, so dass ein Entwurf über die Eckwerte vorliegt. Die Eckwerte sind auf Teilhaushaltsebene in den Bereichen des Ergebnishaushalts sowie des Finanzhaushalts für die laufende Verwaltungstätigkeit und Investitionstätigkeit aufgeteilt worden. Abgezogen hiervon sind zentrale Deckungskreise wie z.B. Personal, Abschreibungen, Nutzungsentgelte KOE, die als eigene Positionen dargestellt werden. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen worden, dass die Mitglieder der Bürgerschaft frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen werden können. Vor Erstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen besteht nunmehr die Möglichkeit der Einflussnahme durch die politischen Gremien, die Änderungsanträge im Ergebnis ihrer Planberatungen stellen zu können. Hierzu werden Budgets der Teilhaushalte als richtungsweisende Größen für die Ressourcen der Ämter vorgegeben. Gleichzeitig wird der derzeitige Entwurfsstand der Produktbeschreibungen beigefügt. Hierüber können seitens der politischen Gremien sowohl inhaltliche als auch finanzielle Vorgaben für das Haushaltsjahr 2014 mitgegeben werden. Die Produktbeschreibungen werden mit dem Haushaltsplan 2014 beschlossen. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit den Zielen der Produkte stellt sicher, dass die Vorgaben der Bürgerschaft in den Haushaltsplanentwurf eingearbeitet und deren Umsetzung im Jahr 2014 durch die Verwaltung vorbereitet werden können.
Der inhaltliche und zeitliche Ablaufplan zum Verfahren der Haushaltsaufstellung ist dem Terminplan (Anlage 7) zu entnehmen.
Die vorgeschlagenen Eckwerte basieren auf der mittelfristigen Finanzplanung. Die mittelfristige Finanzplanung des Haushaltsplanes 2013 sieht für das Haushaltsjahr 2014 im Ergebnishaushalt einen Jahresfehlbetrag von -9,2 Mio. € vor, welcher durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen ist. Im Finanzhaushalt liegt ein Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von -0,4 Mio. € vor. Die planmäßige Tilgung der Investitionskredite von 8,1 Mio. € wird in der Finanzplanung nicht erwirtschaftet und Finanzhaushalt liegt somit ein jahresbezogener Fehlbetrag von 8,5 Mio. € vor. Im Bereich der Investitionstätigkeit ist ein Saldo von -3,9 Mio. € ausgewiesen.
Die Einarbeitung des Entwurfs des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 – 2022 und bekannter Änderungen durch das Finanzverwaltungsamt führte zu einem ausgeglichenem Ergebnis- und Finanzhaushalt als Vorgabe der Basisbudgets der Teilhaushalte für den Ansatz 2014.
Auf dieser Basis wurden zunächst notwendige und wünschenswerte Änderungen durch die Ämter ermittelt. Die Anmeldungen der Bedarfe für die Planung 2014 und das durch die Bürgerschaft geändert beschlossene Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2022 führten im Ergebnishaushalt zunächst zu einem Defizit von -19,3 Mio. € vor Entnahme aus der Rücklage. Im Finanzhaushalt ergab sich eine Verschlechterung um 21,1 Mio. € auf -10,7 Mio. € aus laufender Verwaltungstätigkeit und für die Investitionen eine Kreditaufnahme von 15,1 Mio. €.
1. Eckwerte der laufenden Verwaltungstätigkeit
1.1 Stand der Erarbeitung der Eckwerte im Ergebnis- und Finanzhaushalt
Die zu der Vorgabe 2014 abweichenden Mittelanmeldungen wurden in Planberatungen mit den Ämtern in einem arbeitsintensiven Prozess erneut einer Prüfung unterzogen.
Dies führte im Ergebnishaushalt zu einem Jahresergebnis von -5,2 Mio. € und im Finanzhaushalt zu einem Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit von 0,8 Mio. €, damit würde der jahresbezogene Fehlbetrag im Finanzhaushalt 7,3 Mio. € betragen.
Bezeichnung |
| Ansatz 2014 Vorgabe | Bedarfe Stand 09.08. | Abweichung | davon:
| zu be-schließender Eckwert | |
Korrektur des Eckwertes | Veranschla-gung prüfen | ||||||
Ergebnishaushalt gesamt | Erträge | 532.805.600 | 535.768.300 | 2.962.700 | 7.174.700 | -4.212.000 | 539.980.300 |
Aufwendungen | 532.805.600 | 540.955.700 | 8.150.100 | 6.306.800 | 1.843.300 | 539.112.400 | |
Saldo | 0 | -5.187.400 | -5.187.400 | 867.900 | -6.055.300 | 867.900 | |
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Finanzhaushalt Verwaltungs- tätigk. gesamt | Einzahlungen | 506.608.600 | 505.567.800 | -1.040.800 | 3.171.200 | -4.212.000 | 509.779.800 |
Auszahlungen | 496.179.400 | 504.793.100 | 8.613.700 | 5.489.400 | 3.124.300 | 501.668.800 | |
Saldo | 10.429.200 | 774.700 | -9.654.500 | -2.318.200 | -7.336.300 | 8.111.000 |
Aus diesen Veränderungen sind im Ergebnishaushalt 0,9 Mio. € und im Finanzhaushalt -2,3 Mio. € als unabweisbar anzusehen und damit in die Eckwerte einzuarbeiten.
Um den Haushaltsausgleich zu erreichen, müssen auch Maßnahmen, die nicht im Haushaltssicherungskonzept 2013 festgeschrieben wurden, einer erneuten Prüfung unterzogen werden. Darunter fallen die Gewinnausschüttungen der WIRO von 3 Mio. € im Teilhaushalt 12 und der HERO von 0,7 Mio. € im Teilhaushalt 66. Detaillierte Erläuterungen zu den Änderungen sind der Anlage 4 zu entnehmen.
1.2 Zusammenfassung
Im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit bestehen wünschenswerte Bedarfe, die jedoch zu einer Verschlechterung des Jahresergebnisses führen würden, die sowohl den gesetzlichen Vorgaben sowie dem von der Hansestadt Rostock selbst vorgegebenen Konsolidierungskurs als auch den Erwartungen der Rechtsaufsichtsbehörde widersprechen würden. Bereits die Nichtberücksichtigung angemeldeter Ergebnisverschlechterungen begründen schmerzhafte Beeinträchtigungen des gewünschten Verwaltungshandelns. Um weitere Bedarfe aufzunehmen müssen zusätzlich Erträge oder andere Aufwandsenkungen realisiert werden.
- Eckwerte der Investitionstätigkeit
2.1 Stand der Erarbeitung der Eckwerte Investitionstätigkeit
Die Anmeldungen der Ämter führten zu Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit gegenüber der Vorgabe von 3,9 Mio. € auf 11,1 Mio. €, was zu einer Kreditaufnahme in dieser Höhe führen würde.
Von den Veränderungen werden 5,2 Mio. € als notwendig erachtet, so dass insgesamt Investitionskredite in Höhe von 9,1 Mio. € zu veranschlagen sind.
Bezeichnung |
| Ansatz 2014 Vorgabe | Bedarfe Stand 09.08. | Abweichung | davon:
| zu be-schließender Eckwert | |
Korrektur des Eckwertes | Veranschla-gung prüfen | ||||||
Finanzhaushalt gesamt | Einzahlungen | 25.303.800 | 49.658.400 | 24.354.600 | 24.354.600 | 0 | 49.658.400 |
Auszahlungen | 29.180.000 | 60.775.300 | 31.595.300 | 29.584.900 | 2.010.400 | 58.764.900 | |
Saldo | -3.876.200 | -11.116.900 | -7.240.700 | -5.230.300 | -2.010.400 | -9.106.500 |
Erhebliche aber im Saldo nahezu ausgeglichene Änderungen werden durch die Weiterleitung von Fördermitteln an die HERO GmbH im Teilhaushalt 66 erwartet. Zusätzliche Auszahlungen von 1,6 Mio. € sind im Teilhaushalt 62 für Grundstücksankäufe als notwendig angesehen worden. Für die Theaterstiftung wurde im Teilhaushalt 12 eine Auszahlung in Höhe von 2,0 Mio. € vorgesehen. Im Teilhaushalt 60 werden zusätzliche 0,5 Mio. € aufgrund höherer Eigenanteile bei verschiedenen Maßnahmen der städtebaulichen Sondervermögen anfallen. Ein rund 0,7 Mio. € höherer Investitionsbedarf besteht im Teilhaushalt 40 bei den verschiedenen Schulformen.
Detaillierte Erläuterungen zu den Änderungen bei der Investitionstätigkeit sind der Anlage 4 zu entnehmen.
2.2 Zusammenfassung
Im Bereich der Investitionstätigkeit gibt es keine haushaltsrechtlichen Bestimmungen über den Haushaltsausgleich. Während der Ergebnishaushalt einen Jahresüberschuss ausweist, konnte der Finanzhaushalt nur unter erheblichen Anstrengungen ausgeglichen werden (Erwirtschaftung der ordentlichen Tilgung). Jede weitere Investition, die zumindest anteilig mit Investitionskrediten finanziert werden muss, erschwert den Haushaltsausgleich im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit für die nächsten Jahre. Die Investitionstätigkeit sollte daher nicht über das vorgeschlagene Maß hinaus erweitert werden.
- Produkte
3.1 Produktbeschreibungen
Mit dem Haushalt 2014 werden alle Produkte beschrieben, einzige Ausnahmen stellen hierbei die Produkte der Verwaltungsführung in den Ämtern mit vielen Produkten dar. Diese wurden lediglich definiert, um die sogenannten Overheadkosten zu sammeln und nicht kleinteilig auf alle Leistungen bereits im Vorfeld aufteilen zu müssen.
Für alle anderen Produkte wurden durch das jeweils verantwortliche Amt einheitliche Produktbeschreibungen erstellt. Art, Inhalt und Umfang dieser Produktbeschreibungen wurden im Vorfeld in Zusammenarbeit mit einer externen Beraterfirma festgelegt. Ziel war es, die Produktbeschreibungen so anzupassen, dass sie auf einer Seite alle wichtigen Informationen zum Produkt für einen Außenstehenden liefern, verbunden mit den operativen Zielen für das jeweilige Haushaltsjahr. Dieses operative Ziel soll einen Bezug zu den Leitlinien haben, der sich in den mittel- bis langfristigen Entwicklungszielen der Strategielandkarte widerspiegelt.
Die vorliegenden Produktbeschreibungen stellen einen Arbeitsstand dar, der in den kommenden Monaten und Jahren ständig angepasst und verbessert werden soll. Die Qualität der Produktbeschreibungen ist hierbei bedingt durch die Vielfalt der Produkte auch sehr unterschiedlich. Die Erfahrungen der letzten Monate haben gezeigt, dass es für einige Produkte wesentlich einfacher ist, Ziele und Kennziffern zu definieren als für andere. Hier galt es, die gesetzten Standards so weit wie möglich einzuhalten.
Die Ansätze für 2014 wurden im Eckwertebeschluss weder für den Ergebnishaushalt noch für die Stellenanteile eingetragen. Die Ansätze können zum Zeitpunkt der Eckwerteberatungen noch nicht dargestellt werden, da die zentralen Deckungskreise noch nicht auf die Produkte aufgeteilt werden können.
Somit wäre die Vergleichbarkeit mit den Vorjahresansätzen nicht gegeben. Veränderungen bei den Eckwerten der Produkte können aus den Tabellen der Anlage 4 entnommen werden. Die fehlenden Daten in den Produktbeschreibungen werden im Haushaltsplanentwurf vorgelegt.
3.2 Vorschlag der wesentlichen Produkte im Haushalt 2014
Folgende Produkte werden seitens der Verwaltung als wesentliche Produkte für das Haushaltsjahr 2014 vorgeschlagen:
25101 Kulturhistorisches Museum
25301 Zoologischer Garten Rostock GmbH
26101 Volkstheater Rostock GmbH
26301 Konservatorium „Rudolf Wagner Regeny“
27101 Volkshochschule
27201 Stadtbibliothek
28100 Kultur
31102 Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII)
31201 Leistungen für Unterkunft und Heizung ( § 22, § 27 Abs. 3 SGB II )
36303 Hilfe zur Erziehung ( §§ 27 - 35 SGB VIII )
42102 Sportförderung
42401 Sportstätten und Bäder - BgA
52205 WIRO Wohnungsgesellschaft mbH
53701 Abfallwirtschaft
54101 Gemeindestraßen
54501 Straßenreinigung
54601 Parkeinrichtungen
54701 RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH
54801 Maritime Wirtschaft und Hafenbau
54802 Maritime Wirtschaft und Hafenbau BgA
55100 Stadtgrün
55301 Friedhofswesen, Bestattungswesen
55500 Kommunale Forstwirtschaft
57303 Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH
57305 IGA - Rostock 2003 GmbH
61101 Steuern
62301 Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der HRO
62302 Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde
62303 Eigenbetrieb Krankenhaus Südstadt Klinikum
Damit sind gegenüber dem Haushaltsplan 2013 folgende Produkte nicht mehr wesentlich:
11113 Stadtmarketing
31101 Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)
31107 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)
31301 Leistungen in besonderen Fällen (§ 2 AsylbLG)
33100 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege
34500 Bildung und Teilhabe nach § 6 Bundeskindergeldgesetz
36304 Hilfen für junge Volljährige (§41 SGB VIII)
36305 Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ( § 42 SGB VIII )
36310 Mitwirkung in Verfahren n. d. Jugendgerichtsgesetz (§ 52 SGB VIII i.V.m. § 38 JGG)
34100 Unterhaltsvorschussleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
54503 Winterdienst
61201 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
Für das Produkt 11113 Stadtmarketing muss nach der Erarbeitung der Produktbeschreibung und der damit verbundenen Definition der Kennzahlen eingeschätzt werden, dass die Steuerungsmöglichkeiten innerhalb des Produktes für ein wesentliches Produkt zu gering sind.
Aus fachlicher Sicht wurden im Hinblick auf die Umsetzbarkeit und unter Betrachtung der personellen Ressourcen eingeschätzt, dass die Anzahl der wesentlichen Produkte im Teilhaushalt 50 von 12 auf 3 für das Haushaltsjahr 2014 reduziert werden müssen. Bei den ausgewählten Produkten besteht ein zeitnaher Steuerungsbedarf und die Umsetzungsergebnisse sind deutlich messbar. Hierzu wird derzeit ein leistungsbezogenes Berichtswesen mit einem implementierten regionalraumorientierten Kennzahlensystem aufgebaut. Die im nächsten Haushaltsjahr gewonnenen Erfahrungen sollen dazu dienen, ab 2015 die Anzahl der wesentlichen Produkte im Bereich Jugend und Soziales wieder zu erhöhen, um so die herausragende Bedeutung dieses Bereiches widerzuspiegeln.
Die Integration des Produktes Winterdienstes (54503) als Leistung unter dem Produkt 54501 – Straßenreinigung wurde mit der neuen Straßenreinigungssatzung vorgeschlagen und durch die Bürgerschaft beschlossen.
Dem Produkt sonstige allgemeine Finanzwirtschaft (61201) fehlt es an der Wesentlichkeit aufgrund der fehlenden politischen Steuerungsmöglichkeiten. Konkrete Maßnahmen der Finanzierungswirtschaft müssen kurzfristig getroffen werden und die Finanzziele werden erhebliche durch exogene Faktoren wie Höhe der Investitionstätigkeit und Marktentwicklung beeinflusst. Natürlich erfolgt die Aufgabenerledigung unter Beachtung moderner und wirtschaftlicher Finanzierungsformen unter Berücksichtigung einer für kommunales Handeln angemessenen Sicherheit.
Die Produktbeschreibungen dieser sonstigen Produkte sind in der Anlage 6 bereits unter den sonstigen Produkten eingeordnet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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27.08.2013 - Finanzausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
1. Die Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 2014 werden auf Teilhaushaltsebene gemäß Anlage 1 festgelegt.
2. Die für die Haushaltsplanung 2014 wesentlichen Produkte werden gemäß Anlage 2 festgelegt.
3. Die Entwürfe der Produktbeschreibungen für das Haushaltsjahr 2014 gemäß Anlage 3 werden zur Kenntnis genommen.
19.09.2013 - Kulturausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 2014 werden auf Teilhaushaltsebene gemäß Anlage 1 festgelegt.
2. Die für die Haushaltsplanung 2014 wesentlichen Produkte werden gemäß Anlage 2 festgelegt.
3. Die Entwürfe der Produktbeschreibungen für das Haushaltsjahr 2014 gemäß Anlagen 5 und 6 * werden zur Kenntnis genommen.
* redaktionelle Änderung vom 27.08.2013
Abstimmung über die geänderte BV 4793: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 2 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 6 |
| Abgelehnt |
|
24.09.2013 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 2014 werden auf Teilhaushaltsebene gemäß Anlage 1 festgelegt.
2. Die für die Haushaltsplanung 2014 wesentlichen Produkte werden gemäß Anlage 2 festgelegt.
3. Die Entwürfe der Produktbeschreibungen für das Haushaltsjahr 2014 gemäß Anlagen 5 und 6 * werden zur Kenntnis genommen.
* redaktionelle Änderung vom 27.08.2013
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 9 |
|
|
|
Dagegen: | - |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | - |
| Abgelehnt |
|
01.10.2013 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 2014 werden auf Teilhaushaltsebene gemäß Anlage 1 festgelegt.
2. Die für die Haushaltsplanung 2014 wesentlichen Produkte werden gemäß Anlage 2 festgelegt.
3. Die Entwürfe der Produktbeschreibungen für das Haushaltsjahr 2014 gemäß Anlagen 5 und 6 * werden zur Kenntnis genommen.
* redaktionelle Änderung vom 27.08.2013
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 6 |
|
|
|
Dagegen: | 4 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 3 |
| Abgelehnt |
|
09.10.2013 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag (einschließlich der redaktionellen Änderung):
1. Die Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 2014 werden auf Teilhaushaltsebene gemäß Anlage 1 festgelegt.
2. Die für die Haushaltsplanung 2014 wesentlichen Produkte werden gemäß Anlage 2 festgelegt.
3. Die Entwürfe der Produktbeschreibungen für das Haushaltsjahr 2014 gemäß Anlagen 5 und 6 werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss Nr. 2013/BV/4793:
1. Die Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 2014 werden auf Teilhaushaltsebene gemäß Anlage 1 festgelegt.
2. Die für die Haushaltsplanung 2014 wesentlichen Produkte werden gemäß Anlage 2 festgelegt.
3. Die Anlage 4 - Übersicht über die Eckwerte sowie eingearbeiteten Änderungen gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung 2013 für das Haushaltsjahr 2014 nach Teilhaushalten und Produkten - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
4. Die Entwürfe der Produktbeschreibungen für das Haushaltsjahr 2014 gemäß Anlagen 5 und 6 werden zur Kenntnis genommen.
(Überarbeitung/en aufgrund der Änderungen/Ergänzungen werden nach Fertigstellung der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 7 beigelegt)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
|
Anmerkung Sitzungsdienst/Wo. (29.10.13):
- Laut Information des Finanzverwaltungsamtes erfolgt keine Überarbeitung der Eckwerte, sondern die Änderungen werden ggf. in den Entwurf des Haushaltsplanes für 2014 eingearbeitet.