Beschlussvorlage - 2022/BV/3197

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“ mit der Bilanzsumme von
    201.073.614,79 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 7.143.045,56 EUR
    werden festgestellt.

 

2.    Der Lagebericht wird genehmigt.

 

3. Der Jahresüberschuss des Jahres 2021 in Höhe von 7.143.045,56  EUR wird wie folgt verwendet:

- 2.000.000,00 EUR werden an den Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke weitergegeben. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendung des Klinikum Südstadt Rostock für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen,

- 5.143.045,56 EUR werden der Gewinnrücklage zugeführt.

 

4.    Dem Direktorium wird Entlastung erteilt.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V

§ 6 Abs. 2 Ziff. 3 EigVO i.V.m. § 5 Ziff. 6 der Satzung des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“


bereits gefasste Beschlüsse:
-

 

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Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 wurden durch den Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“ erstellt. Die Prüfung von Jahres­abschluss und Lagebericht erfolgte durch die WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft, Leipzig. Der Prüfungsgegenstand war gem. Kommunalprüfungsgesetz M-V zu erweitern um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft datiert vom 22.04.2022.

Das Klinikum hat in 2021 einen Jahresüberschuss von TEUR 7.143 (Vorjahr: TEUR 6.784) erwirtschaftet. Das Umsatzvolumen lag bei ca. 137 Mio. EUR und damit mit TEUR 11 unter dem Vorjahr, was jedoch hauptsächlich auf die Beendigung eines Vertrages aus der Versorgung ambulant behandelter Patienten mit Blutpräparaten zurückzuführen ist. Bei weiterhin positiver Entwicklung des Eigenbetriebes wurde das Vorjahresergebnis um TEUR 359 überschritten, wobei in beiden Jahren Einmaleffekte zu verzeichnen sind. Das Krankenhausgeschehen sowie auch das Wirtschaftsjahr waren in 2021 zudem insbesondere durch die seit Mitte März 2020 andauernde Pandemie geprägt. Zum Ausgleich von Erlösausfällen im Vergleich zum Leistungsgeschehen des Jahres 2019 sind in der Zeit von Anfang April bis Mitte Juni sowie seit Mitte November 2021 tagesbezogene Ausgleichsbeträge nach § 21 Abs. 1 KHG in Höhe von insgesamt TEUR 4.376 (Vorjahr TEUR 6.390) an das Krankenhaus geflossen. Daneben konnten weitere, durch den Gesetzgeber geregelte Zuschläge zur Abgeltung pandemiebedingter Mehrkosten abgerechnet werden.

Die finanzielle Lage des Eigenbetriebes stellt sich stichtagsbezogen gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert dar. Die liquiden Mittel sind um TEUR 3.667 gestiegen und betragen zum 31.12. nunmehr TEUR 56.940. Diese Entwicklung geht einher mit dem wirtschaftlichen Ergebnis des Eigenbetriebes in 2021 und muss zum Stichtag u.a. im Zusammenhang mit dem noch ausstehenden Verbrauch finanzieller Mittel z.B. für die Finanzierung der bereits geplanten Investitionsvorhaben, der Inanspruchnahme von Rückstellungen sowie einer weiterhin wegen der Pandemie grundsätzlich geltenden verkürzten Zahlungsfrist von 5 Tagen statt 21 gesehen werden.

Die aktuelle Wirtschaftsplanung sieht vor dem Hintergrund einer medizinisch optimalen Versorgung der Patienten, der Entwicklung der Fallzahlen sowie auch aus Sicht der Entwicklungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Hauses dringend notwendige Investitionen zur räumlichen Erweiterung sowie in die medizintechnische Infrastruktur des Klinikums vor. Das Investitionsvolumen im Wirtschaftsplan 2022 beläuft sich vor diesem Hintergrund für den Planungszeitraum 2021-2025 auf über 66 Mio. EUR.

Die aktuell wesentlichen Investitionsvorhaben „Bau eines Linksherzkatheterlabors und eines Hybrid-OP`s“ sowie „Aufstockung des Parkhauses“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 11 Mio. EUR sollen in 2022 zeitnah abgeschlossen werden. Mit dem Vorhaben „Erweiterung der zentralen Notaufnahme (ZNA) und Neubau der Zentralküche“ ist nunmehr begonnen worden.

Die Höhe der Mittelweitergabe an den Träger ergibt sich aus der aktuellen Wirtschaftsplanung des Eigenbetriebes. Die Rücklagenzufuhr dient der Liquiditätssicherung sowie der Investitionsfinanzierung.

 

Der Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt die vom Eigenbetrieb zur Abführung vorgeschlagenen 2.000.000,00 EUR für die nachfolgenden gemeinnützigen Produkte zu verwenden:

25101 Kulturhistorisches Museum

26301 Konservatorium

27101 Volkshochschule

27201 Stadtbibliothek.

 

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Finanzielle Auswirkungen:   62303 Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock

 

Teilhaushalt 45

Produkt: 25101

Bezeichnung: Städtische Museen

 

Teilhaushalt 44

Produkt: 26301

Bezeichnung: Konservatorium

 

Teilhaushalt 43

Produkt: 27101

Bezeichnung: Volkshochschule

 

Teilhaushalt 42

Produkt: 27201

Bezeichnung: Bibliothek

 

Haushalts-

jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2021 2022 *

25101.6760 0000

Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

 

(Kulturhistorisches Museum)

 

 

 

478.900,00 EUR

 

2021 2022 *

26301.6760 0000

 

Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

 

(Konservatorium)

 

 

 

466.300,00 EUR

 

2021 2022 *

27101.6760 0000

 

Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

 

(Volkshochschule)

 

 

 

320.500,00 EUR

 

2021 2022 *

27201.6760 0000

 

Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

 

(Stadtbibliothek)

 

 

734.300,00 EUR

 

* Jahreszahl redaktionell geändert am 01.06.2022  03.1  Wo. 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

X

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.06.2022 - Rechnungsprüfungsausschuss - ungeändert beschlossen

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09.06.2022 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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15.06.2022 - Klinikausschuss - ungeändert beschlossen

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22.06.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen