Beschlussvorlage - 2016/BV/1579
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 09.W.174 "Wohnen am Hüerbaasweg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 16.03.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Senator für Bau und Umwelt; Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung; Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Umweltschutz; Ortsamt Mitte; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Stadtforstamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
|
Vorberatung
|
|
|
05.04.2016
| |||
|
03.05.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
26.04.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
|
Vorberatung
|
|
|
27.04.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Vorberatung
|
|
|
14.04.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
11.05.2016
| |||
|
18.05.2016
|
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.WA.174 „Wohnen am Hüerbaasweg“,
begrenzt:
im Norden: durch die Tessiner Straße und den Ersatzwaldweg südlich der Bestandsgebäude Hüerbaasweg 9 und Tessiner Str. 101,
im Osten: durch die Ostseite der Straße „Hüerbaasweg“,
im Süden: durch die südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 26/21, Flur 1, Gemarkung Kassebohm, südlich der ehem. Kaufhalle,
im Westen: durch den Wald „Cramons Tannen“,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 1), und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
2014/BV/5206 vom 28.01.2015
Sachverhalt:
Seit Jahren wurde die ehemalige Kaufhalle am Hüerbaasweg nicht mehr ihrer ursprünglichen Funktion entsprechend genutzt und entwickelte sich mit der Zeit zum städtebaulichen Missstand. Das Gebäude wird derzeit noch als Lager von dem privaten Eigentümer des Gebäudes vermietet.
Die Fläche der ehemaligen Kaufhalle am Hüerbaasweg soll nunmehr mit Hilfe der Aufstellung dieses Bebauungsplans einer Wiedernutzbarmachung im Sinne des § 13a BauGB durch kleinteilige Wohnhäuser zugeführt werden. Der die Eigenart der näheren Umgebung vorprägende Wohnbestand soll hierbei maßstabsbildend für die Festsetzungen des Bebauungsplans wirken, so dass als zulässige Hausform nur Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise festgesetzt werden.
Der Bebauungsplan als kommunale Satzung begründet das für eine Waldumwandlung erforderliche überwiegende öffentliche Interesse gemäß Landeswaldgesetz und ist somit eine Voraussetzung für die Beseitigung des städtebaulichen Missstands des Gebäudes der ehemaligen Kaufhalle.
Aufgrund der baulichen Vorprägung im Plangebiet handelt es sich im Sinne der Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Daher kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB Anwendung finden. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung der Planung fand während der Sitzungen des Ortsbeirates Brinckmansdorf am 02.12.2015 und 06.01.2015 statt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich ist daher nicht erforderlich. Die Durchführung einer Umweltprüfung ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB ebensowenig erforderlich.
Der erforderliche Artenschutzfachbeitrag einschließlich Erfassung der Brutvogelfauna und der Fledermäuse wurde durch das Büro Dr. Brielmann erarbeitet, deren maßgebliche Ergebnisse unter Punkt 3.6.2 in die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen sind.
Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wohnbauflächen dar. Damit ist der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Flächenumfang des Geltungsbereichs des Bebauungsplans beträgt insgesamt ca. 0,6 ha.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 61
Produkt: 51102 Bezeichnung: städtebauliche Planung
Investitionsmaßnahme Nr.: Bezeichnung:
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
|
| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2016 | 56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschafts-planung |
| 6.612,74 € |
|
|
| 76255010 / Auszah-lungen für die städtebauliche Planung, Landschafts-planung |
|
|
| 6.612,74 € |
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:
Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept 2015 - 2020
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
6,1 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
572,9 kB
|