Antrag - 2018/AN/4018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt den Jahresabschluss 2013.

  1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der Hansestadt Rostock mit einer Bilanzsumme von 2.010.919.531,79 EUR und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 323.007,49 EUR wird mit den Einschränkungen gemäß des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 3. September 2018 festgestellt.
  2. Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung erteilt.

 

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Beschlussvorschriften:

  • § 60 Abs. 5 Satz 1 und 2 KV M-V

 

 

Sachverhalt:

Nr. 1

Gemäß § 60 KV M V Abs. 5 Satz 1 KV M V hat die Bürgerschaft über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen. Das Rechnungsprüfungsamt hat den anliegenden Jahresabschluss geprüft und schlägt vor, diesen mit den Einschränkungen entsprechend des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsamtes zu bestätigen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Januar 2018 dem Prüfungs-ergebnis zugestimmt. 

 

Die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes ergab die folgenden Einschränkungen:

  1. In Teilbereichen des Infrastrukturvermögens kann aufgrund der noch ausstehenden Erfassungen und Bewertungen keine hinreichend sichere Aussage zur Vollständigkeit des Postens getroffen werden.
  2. Die Vollständigkeit der erhaltenen zweckgebundenen Zuwendungen und Zuschüsse aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten, die als Sonderposten zum Anlagevermögen auszuweisen sind, konnten aufgrund der unter 1. genannten Einschränkungen nicht mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden.
  3. Der sachgerechte Ausweis der Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bilanz zum 31. Dezember 2013 entsprechend der Gliederungsvorschriften des § 47 Abs. 4 GemHVO Doppik kann nicht umfassend bestätigt werden.
  4. Der Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2013 der Hansestadt Rostock erfolgt unter den Bedingungen, dass die Prüfungen der zehn städtebaulichen Sondervermögen der Hansestadt Rostock im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen zum 31. Dezember 2013, zu keinen wesentlichen Beanstandungen führt. Die Prüfung der mit dem städtebaulichen Sondervermögen verknüpften Bilanzposten wurde daher im Umfang auf ein erforderliches Maß eingeschränkt.

 

Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsamtes, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entsprechen der Jahresabschluss und die den Jahresabschluss erläuternden Anlagen mit den oben genannten Einschränkungen den Vorschriften des § 60 KV M V, der §§ 24 bis 48 und §§ 50 bis 53 GemHVO-Doppik sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Hansestadt Rostock.

 

Nr. 2

Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M V hat die Bürgerschaft mit der Feststellung des Jahres-abschlusses in einem gesonderten Beschluss auch darüber zu entscheiden, ob dem Bürgermeister Entlastung erteilt wird.

Korrektur der Anlage 5a - Zusammensetzung und Entwicklung des Saldos der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit:

Die Bürgerschaft wird darüber informiert, dass sich im Rahmen der Jahresabschluss-arbeiten 2013 herausgestellt hat, dass der in der Anlage 5a des Jahresabschlusses 2012 ausgewiesene Betrag über die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (abzüglich Umschuldung) sowie der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (ohne planmäßige Tilgung; abzüglich Umschuldung) um 2.534 TEUR zu hoch ausgewiesen wurde.

Zur Aufarbeitung des Sachverhaltes im Sinne der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-führung erfolgte in der vierten Zeile der Anlage 5a eine Korrektur des Sachverhaltes. Ebenfalls in die Korrekturzeile aufgenommen wurde eine vom Land gewährte Liquiditäts-hilfe i. H. v. 162 TEUR, die in der Eröffnungsbilanz und im Jahresabschluss 2012 noch nicht enthalten war. Die Korrekturen sind in den Anlagen zum Anhang zutreffend erläutert.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

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Beschlüsse

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19.09.2018 - Rechnungsprüfungsausschuss - ungeändert beschlossen

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04.10.2018 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt den Jahresabschluss 2013.

1.Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der Hansestadt Rostock mit einer Bilanzsumme von 2.010.919.531,79 EUR und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 323.007,49 EUR wird mit den Einschränkungen gemäß des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 3. September 2018 festgestellt.

2.Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung erteilt.

 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

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17.10.2018 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt den Jahresabschluss 2013.

 

1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der Hansestadt Rostock mit einer Bilanzsumme von 2.010.919.531,79 EUR und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 323.007,49 EUR wird mit den Einschränkungen gemäß des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 3. September 2018 festgestellt.
 

2. Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung erteilt.

 

 

Beschluss Nr. 2018/AN/4018:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt den Jahresabschluss 2013.

 

1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der Hansestadt Rostock mit einer Bilanzsumme von 2.010.919.531,79 EUR wird mit den Einschränkungen gemäß des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 3. September 2018 festgestellt.

 

2. Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung erteilt.

 

Anlagen:
- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Rostock
zum 31. Dezember 2013 einschließlich Anlagen,
- Abschließender Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses der Hanse-
und Universitätsstadt Rostock über die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2013
 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt