04.10.2018 - 4.2 Jan-Hendrik Brincker (für den Rechnungsprüfungs...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Eggers, Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, informiert zur Prüfung des Jahresabschlusses 2013. Die Einschränkung des Prüfvermerks habe sich im Vergleich zum Jahresabschluss 2012 nicht verändert. Auf Nachfrage erläutert Herr Eggers die momentan noch  bestehenden Fehler und die noch fehlende Erfassung von Vermögensgegenständen.

 

Frau Grape, Leiterin der Abteilung Kämmerei im Finanzverwaltungsamt, informiert, dass die Verwaltung sukzessive daran arbeite die bestehenden Rückstände aufzuholen. Die Jahresabschlüsse seien dennoch zeitnah vorzulegen um die Konsolidierungsvereinbarung mit dem Land zu erfüllen.

 

Die Mitglieder des Finanzausschusses kritisieren die nach wie vor bestehenden Rückstände in der Erfassung und Bewertung der Vermögensgegenstände der HRO sowie den fehlerhaften Ausweis der Forderungen in der Bilanz. Die Beschlussfassung eines unvollständigen und zum Teil fehlerhaften Jahresabschlusses sei für die folgenden> Abschlüsse so nicht mehr tragbar.  Um die Jahresabschlüsse der Vorjahre aufzuarbeiten könne nicht auf die Gründlichkeit zugunsten der Schnelligkeit verzichtet werden. *

 

Herr Sens regt an, den Ergebnishaushalt zum Ende 2013 durch eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen in Höhe des ausgewiesenen Defizites auszugleichen.

 

Die Ausschussmitglieder einigen sich darauf einen entsprechenden Änderungsantrag zu stellen (siehe TOP 4.2.1).

 

*hierbei handelt es sich um einen Einwand gegen die Niederschrift, welchem in der Sitzung am 01.11.2018 statt gegeben wurde

 

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt den Jahresabschluss 2013.

1.Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der Hansestadt Rostock mit einer Bilanzsumme von 2.010.919.531,79 EUR und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 323.007,49 EUR wird mit den Einschränkungen gemäß des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 3. September 2018 festgestellt.

2.Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung erteilt.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt