Beschlussvorlage - 2016/BV/2086
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Torfbrücke - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 16.11.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Nordwest 1; Bauamt; Amt für Verkehrsanlagen; Amt für Umweltschutz; Stadtforstamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)
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Vorberatung
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19.10.2016
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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15.11.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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23.11.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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01.12.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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07.12.2016
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Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfs vorgebrachten Anregungen von Bürgern, sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Behörden) wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
- Auf Grund des § 34 Abs. 4 Nr.1 und 3 des BauGB 2004, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes v. 20.Oktober 2015 beschließt die Bürgerschaft die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Torfbrücke (Anlage 2).
- Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).
Beschlussvorschriften:
§ 22 (3) KV M-V
§ 34 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse:
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Torfbrücke 2016/BV/1796
Sachverhalt:
Mit der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung werden die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Torfbrücke klargestellt. Gleichzeitig wird eine geringfügige Ergänzung des Gebietes im nördlichen Bereich durch Einbeziehung einer Außenbereichsfläche vorgenommen. Die einbezogene Fläche wird aufgrund der Satzung nach § 34 BauGB bebaubar. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden mit den Festsetzungen der Satzung ausgeglichen. Die vorhandenen Systeme der technischen Infrastruktur und der Erschließungsanlagen sind ohne Erweiterung nutzbar. Somit entsteht kein zusätzlicher Erschließungsaufwand.
Die Satzung trägt dem Bedarf an Erweiterung von Wohnbauflächen an der vorhandenen Wohnnutzung Rechnung.
Die Satzung enthält für die Ergänzungsfläche einzelne Festsetzungen um sicherzustellen, dass die neue Bebauung sich in die vorhandene Bebauung einfügt.
Sie entspricht den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes, der in der Ergänzungsfläche eine Wohnbaufläche ausweist.
Eine Umweltprüfung für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist nicht erforderlich, da es sich bei dieser Satzung nicht um ein Bebauungsplanverfahren handelt. Sie wird auf der Grundlage des § 34 Abs. 4, Nr.1 –Nr.3 BauGB erlassen, der eine Umweltprüfung nicht erforderlich macht.
Die Träger öffentlicher Belange (Behörden) haben während der Betroffenenbeteiligung, die als öffentliche Auslegung vom 01.08. bis 02.09.2016 durchgeführt wurde, keine Anregungen zum Satzungsinhalt vorgebracht.
Durch die Satzung entstehen keine Kosten für die Stadt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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291,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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306,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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218,7 kB
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