Beschlussvorlage - 2013/BV/4446
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 01.SO.161 für das Sondergebiet "Erweiterung Technologiezentrum Warnemünde"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.04.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Nordwest 1; Amt für Schule und Sport; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Eigenbetrieb KOE; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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14.05.2013
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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21.05.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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23.05.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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29.05.2013
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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19.06.2013
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Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 01.SO.161 für das Sondergebiet Erweiterung Technologiezentrum Warnemünde vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 01.SO.161 für das Sondergebiet
Erweiterung Technologiezentrum Warnemünde, begrenzt
- im Norden: durch die Grundstücke Friedrich-Barnewitz-Straße 1 und 2,
- im Osten: durch die Friedrich-Barnewitz-Straße,
- im Südosten: durch die B 103 An der Stadtautobahn,
- im Südwesten: durch die Kleingartenanlagen Schleusenberg und An der Laak und
- im Westen: durch die Kleingartenanlage Fischerinsel,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2), als Satzung.
3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V, § 10 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: Aufstellungsbeschluss Nr. 0957/08 vom 28.01.2009
Auslegungsbeschluss Nr. 2012/BV/3675 vom 05.09.2012
Sachverhalt:
Die Bürgerschaft hat am 28.01.2009, mit Bezug auf die Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des Sportplatzes an der Friedrich-Barnewitz-Straße beschlossen. Dies erfolgte mit der Absicht, dass auf der Grundlage des wirksamen Flächennutzungsplanes eine Erweiterung des vorhandenen Technologiezentrums in Warnemünde bis an die Kleingartenanlagen heran ermöglicht wird, zur Abdeckung des vorhandenen Ansiedlungsbedarfs. Mit dem Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden.
Die wesentlichen Planungsziele sind:
- Mit dem B-Plan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Technologiezentrums Warnemünde geschaffen werden, um hier Betriebe und Nutzungen für die Entwicklung, Herstellung und den Versand von Hochtechnologieprodukten anzusiedeln.
- Gestützt auf die im Technologiezentrum Warnemünde (TZW) bereits vorhandenen Einrichtungen zur Entwicklung und Herstellung von Hochtechnologieprodukten und zur Nutzung der dadurch möglichen Synergieeffekte sollen die vorhandenen Potentiale zur Erhaltung und Sicherung von bestehenden sowie zur Schaffung neuer hochqualifizierter Arbeitsplätze genutzt und weiterentwickelt werden.
- Die vorhandene besondere städtebauliche Struktur des TZW soll gesichert und ergänzt werden. Die Ortseingangssituation des Ostseebades Warnemünde wird baulich und gestalterisch neu definiert und entwickelt.
- Der schutzwürdige Naturraum nördlich des bisherigen Sportplatzes (Niedermoor, Biotop- und Artenschutz, Klimaschutz, Grundwasserschutz) wird in seiner Funktion gesichert.
- Über den B-Plan werden Vorhalteflächen für eine Neuordnung des Entwässerungssystems der Laak-Niederung (Randgraben) bereitgehalten.
- Die bisherige Nutzung als Sportplatz wird an die vorhandenen und weiter zu qualifizierenden Anlagen im Bereich der Parkstraße in Warnemünde verlagert.
Damit nimmt die Hansestadt Rostock ihre Aufgabe im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung wahr und steuert die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Hansestadt in Übereinstimmung mit den vorbereitenden Darstellungen des Flächennutzungsplans.
Das Plangebiet umfasst ca. 4,1 ha, zuzüglich einer Fläche für externe Ausgleichsmaßnahmen.
Der Entwurf des B-Plans hat in der Zeit vom 27.09.2012 bis zum 29.10.2012 öffentlich ausgelegen.
Die Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen führt nicht zu Änderungen an den Grundzügen der Planung. Eine Grünfläche an der Stadtautobahn wurde anteilig der Verkehrsfläche sowie dem Baugebiet zugeordnet. Mit den Festsetzungen zum Bepflanzen der Flächen bleibt die angestrebte grünordnerische Gestaltung erhalten.
Bestandteil des vorliegenden Planentwurfs ist ein Umweltbericht, der die umweltrelevanten Auswirkungen der Planung bewertet. Von besonderer Bedeutung sind im vorliegenden Fall Fragen des Lärmschutzes sowie Eingriffe in Natur und Landschaft.
Die naturschutzrechtlich relevanten Eingriffe wurden in einem Grünordnungsplan ermittelt und deren Ausgleich erfolgt auf dem Grundstück des Vorhabens sowie auf externen Flächen im Bereich der Sandgrube Wilhelmshöhe.
Finanzielle Auswirkungen:
Bebauungsplan Nr. 01.SO.161 "Erweiterung Technologiezentrum Warnemünde" |
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss |
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Haushalts-jahr | Konto / | Ergebnishaushalt | Finanzhaushalt | ||
| Bezeichnung |
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| Erträge | Aufwen-dungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
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2014 | 55401.78512001 |
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| 12.000,00 |
| Genehmigungs- und Ausführungs- |
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| planung |
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| (für Flächen P1, P3, M3, M1, M2)* |
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2014 | 55401.78512001 |
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| 121.300,00 |
| Herstellung der Maßnahmen |
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| incl. 20 Jahre Pflege |
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| (für Flächen P1, P3, M3)* |
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| (für Flächen M1**, M2**)* |
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2014 | 55401.68249001 |
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| 133.300,00 |
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| Verkauf von Baugrundstücken |
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| (Eingriffsflächen) |
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| Folgekosten ab 2014 jährlich: |
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| 55401.52312803 |
| 4.500,00 |
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| Unterhaltungspflege für Maßnahme- |
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| flächen |
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| (für Flächen P1, P3, M3)* |
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| 55401.72312803 |
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| 4.500,00 |
| Unterhaltungspflege für Maßnahme- |
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| flächen |
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| (für Flächen P1, P3, M3)* |
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Teilhaushalt: 67 Produkt: 55401 Natur- und Landschaftsschutz
Hinweise:
Die finanziellen Mittel in Höhe von 133.300 EUR in den Einzahlungen und Auszahlungen werden bei der Haushaltsplanung 2014 mit aufgenommen.
Zu den Einnahmen sind weitere Abstimmungen mit dem KOE erforderlich, da der Verkauf der Flächen über den KOE erfolgt und derzeit noch kein Vertrag mit einem Grundstückskäufer geschlossen wurde.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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945 kB
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