19.06.2013 - 9.6 Bebauungsplan Nr. 01.SO.161 für das Sondergebie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.6
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert
- Datum:
- Mi., 19.06.2013
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 01.SO.161 für das Sondergebiet Erweiterung Technologiezentrum Warnemünde vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 01.SO.161 für das Sondergebiet Erweiterung Technologiezentrum Warnemünde, begrenzt:
- im Norden: | durch die Grundstücke Friedrich-Barnewitz-Straße 1 und 2, |
- im Osten: | durch die Friedrich-Barnewitz-Straße, |
- im Südosten | durch die B 103 An der Stadtautobahn, |
- im Südwesten | durch die Kleingartenanlagen Schleusenberg und An der Laak und |
- im Westen | durch die Kleingartenanlage Fischerinsel, |
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2), als Satzung.
3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
(o. g. Anlagen liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 6 bei)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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945 kB
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