Beschlussvorlage - 2017/BV/3296

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.SO.160 „Strand Warnemünde“ unter Berücksichtigung folgender Punkte fortzusetzen:

 

1. Der Saisonbegriff als Festsetzung für temporäre Bauvorhaben ist anzupassen.

2. Die Erhöhung der Flexibilität der Festsetzungen insbesondere in Bezug auf die  
    Festlegung der Versorgungsstandorte ist zu prüfen.

3. Die Festsetzung mindestens eines dauerhaften Gastronomiestandortes im
    Plangeltungsbereich am Strand oder im Bereich der Düne ist zu prüfen.

4. Die Anzahl der saisonalen Gastronomieversorgung ist um mindestens einen
    weiteren Standort gegenüber der Fassung der 2. Auslegung des Bebauungsplanes
    zu erhöhen.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2012/BV/3083

2014/AN/5345

 

Sachverhalt:

Die Bürgerschaft hat am 02.04.2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.SO.160 „Strand Warnemünde“ einzustellen und gleichzeitig zu prüfen, welche neuen Inhalte für die zukünftige Gestaltung des Strandbereiches Warnemünde mit welchen geeigneten anderen Planungsinstrumente festgelegt werden können.

Am 23.07.2014 fand dazu unter Federführung des zuständigen Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft eine Beratung unter Beteiligung des Bauamtes, des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege, des Eigenbetriebes „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“, des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, des Ortsbeirates Warnemünde und des Handels- und Gewerbevereins statt.

Im Ergebnis der Beratung waren sich alle Teilnehmer einig, dass

  1. einzig und allein der Bebauungsplan das geeignete Instrument ist, um rechtssicher Baurecht am Strand, der sich derzeit als Außenbereich im Sinne des §35 BauGB darstellt, zu schaffen.
  2. die Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens ausdrücklich zu befürworten ist, um allen Vorhabenträgern/Bauherren am Strand dauerhafte Sicherheit für ihre Investitionen zu geben, die Genehmigungsverfahren rechtssicher und zügig durchzuführen und die Qualität und Quantität der Nutzungen am Strand in vernünftigem Maße zu steuern.
  3. der Bebauungsplan sowohl ein größeres Maß an Flexibilität besitzen soll als auch um einige Festsetzungen zu ergänzen ist. Dies betrifft insbesondere die Saisonzeiten, die Möglichkeit von Ganzjahresgastronomie, die Anzahl der saisonalen Strandversorgungsstandorte.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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Beschlüsse

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09.01.2018 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - vertagt

Der Ortsbeirat vertagt den Beschlussvorlage auf den 13.02.2018 um die Verwaltung aufzufordern eine Lageplan nachzureichen.

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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17.01.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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23.01.2018 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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25.01.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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31.01.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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13.02.2018 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen