Dringlichkeitsantrag - 2017/DA/2730

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Verhandlungen zum Verkauf von Grundstücken des Baufeldes Rosengarten sofort zu stoppen. Die Planungen für die Bebauung sind erst fortzusetzen, wenn der Flächenbedarf für das Archäologische Landesmuseum durch Planungsdokumente des Landes belegt ist. Der dann verbleibende Teil des Baufeldes ist für wichtige, stadtbildprägende öffentliche Nutzungen vorzuhalten. Der  Ortsbeirat Stadtmitte, die zuständigen Ausschüsse der Bürgerschaft, der Planungs- und Gestaltungsbeirat  und die  Bürger der Hansestadt sind in die weiteren Planungen einzubeziehen.

 

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Sachverhalt:

 

Alle in die bisherigen Planungen einbezogenen Ämter, die RGS, der Planungs- und Gestaltungsbeirat  und der Ortsbeirat Stadtmitte kamen in der Vergangenheit zu dem Schluss, dass eine Wohnbebauung an diesem Standort zwar möglich, aber aus vielerlei Sicht problematisch ist. Einer öffentlichen Bebauung wurde von allen der Vorzug gegeben. Ab April 2016 wurde dieser Standpunkt von der Verwaltung verlassen und Wohnungsbau, bei dem der Flächenbedarf für das Archäologische Landesmuseums Berücksichtigung finden soll, als Vorzugsvariante beschlossen. Dieser Plan wurde seither bis zu Verhandlungen über Grundstücksverkäufe an genossenschaftliche Wohnungsunternehmen der Stadt weiterverfolgt.

Der Ortsbeirat erhielt am 19.04.2017 Kenntnis von dieser Entwicklung. Er bleibt einstimmig bei seiner Vorzugsvariante -  „Öffentliche Bebauung“  - und bittet die Bürgerschaft den vorliegenden Antrag zu unterstützen. Das Abwarten bisher nicht vorliegender, gesicherter Flächenbedarfe  für das Museum hält der Beirat  für selbstverständlich. Wir plädieren außerdem für eine stärkere Einbeziehung der Bürgerschaft  und der Rostocker Bürger in den Planungsprozess.

 

Die bis Anfang April 2016 geltende Vorzugsvariante wird  in  Auszügen aus offiziellen Dokumenten belegt und begründet.

 

Der Planungs- und Gestaltungsbeirat kommt am 11.09.2015 zu dem Schluss:

Vielmehr sollte nach verträglichen (öffentlichen) Nutzungen gesucht werden, die in eine möglichst geschlossene, aber baulich strukturierte Straßenrandbebauung integrierbar ist. Es ist besser, auf geeignete Nutzungen zu warten, als das Grundstück jetzt falsch zu bebauen.“

 

Das Amt für Kultur und Denkmalsschutz schrieb:

Grundsätzlich sollte aus Sicht der Denkmalpflege die in der Ämterrunde am 6.4.2016 unter den Ämtern der Stadtverwaltung vorgeschlagene Vorzugsvariante Priorität haben: das Vorhalten des gesamten Baufeldes dieser Filetfläche in der Rostocker Innenstadt für wichtige, stadtbildprägende öffentliche Bauten und Nutzungen, auch wenn Ideen und Realisierung erst in den kommenden Jahren oder vielmehr auch erst Jahrzehnten entwickelt werden.

Es muss betont werden, dass diese Flächen eine der letzten innerstädtischen Baufelder in öffentlicher Hand sind. Selbst wenn unsere Generation keine Visionen für öffentliche Nutzungen als auch potentielle stadtbildprägende Architekturen vorrätig hat, sollte diese Chance auf dieser auch aus denkmalpflegerischer Sicht einzigartigen Fläche der Innenstadt nicht verbaut werden.“

 

Auch die RGS zog im April 2016 das Fazit:

„Sowohl in den Auswertungen mit den Architekten, den Ämtern, dem Ortsbeirat und insbesondere dem Gestaltungsbeirat wurde wegen der besonderen Lage und Bedeutung der Fläche empfohlen, den Bedarf an Flächen für den Gemeinbedarf, für Einrichtungen der Stadt, des Landes oder der Universität oder vergleichbarer Institutionen und die Eignung der Fläche dafür noch einmal zu untersuchen bzw. die Fläche für solche Nutzungen als Reservefläche zu bewahren.“

 

Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass bis zum Beginn der Bebauung zahlreiche Möglichkeiten einer temporären Nutzung des Baufeldes existieren, die in Abhängigkeit von der tatsächlichen Stadtentwicklung variieren könnten.

Bei den Möglichkeiten einer öffentlichen Nutzung der Restfläche sollten neben Objekten des Landes auch die ungeklärten Bedarfe des Museumskonzeptes der Stadt und der wachsende Bedarf an Schulen, infolge des erhofften Bevölkerungszuwachses, in Betracht gezogen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine Auswirkungen

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Beschlüsse

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04.05.2017 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

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04.05.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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10.05.2017 - Bürgerschaft - vertagt

 

 

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01.06.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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13.06.2017 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Verhandlungen zum Verkauf von Grundstücken des Baufeldes Rosengarten sofort zu stoppen. Die Planungen für die Bebauung sind erst fortzusetzen, wenn der Flächenbedarf für das Archäologische Landesmuseum durch Planungsdokumente des Landes belegt ist. Der dann verbleibende Teil des Baufeldes ist für wichtige, stadtbildprägende öffentliche Nutzungen vorzuhalten. Der  Ortsbeirat Stadtmitte, die zuständigen Ausschüsse der Bürgerschaft, der Planungs- und Gestaltungsbeirat  und die  Bürger der Hansestadt sind in die weiteren Planungen einzubeziehen.

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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14.06.2017 - Bürgerschaft - abgelehnt