04.05.2017 - 3.1 Werner Simowitsch (für den Ortsbeirat Stadtmitte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Kulturausschuss
- Datum:
- Do., 04.05.2017
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Dringlichkeitssitzung
- Raum:
- Beratungsraum 2, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsantrag
- Federführend:
- Ortsamt Mitte
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Herzog vom Ortsbeirat Stadtmitte stellt den Antrag vor. Es handele sich beim Baufeld Rosengarten um die letzte freie stadtbildprägende Fläche im Zentrum der Stadt. Daher müsse mit dem Standort besonders sensibel umgegangen werden. Man dürfe diese Fläche nicht vorschnell mit Wohnungen bebauen. Die Flächen sollten für den Gemeinbedarf vorgehalten werden. Man kenne bisher nicht den konkreten Bedarf des Archäologischen Landesmuseums. Möglicherweise gebe es auch andere öffentliche Bedarfe, die dort künftig realisiert werden könnten. Beim Verkauf der Flächen habe die Stadt kaum noch Einfluss auf die Gestaltung der Baukörper. Es bestehe die Dringlichkeit die Planungen zu stoppen, da von Seiten der Verwaltung bereits Gespräche mit Rostocker Wohnungsbaugenossenschaften erfolgt seien.
Frau Dr. Selling führt aus, dass die Sanierung des Museumsgebäudes in der August-Bebel-Straße wichtig und dringend sei und man für die Präsentation ein zweites Gebäude auf der anderen Straßenseite benötigen werde. Zudem werde es Außenstandorte in anderen Landesteilen geben. Sie bemühe sich, Herrn Prof. Dr. Karlsen für die nächste Ausschusssitzung für weitere Informationen zum Planungsstand zu gewinnen.
Die Ausschussmitglieder schließen sich den Ausführungen von Herrn Herzog an und verweisen insbesondere auf den notwendigen sensiblen Umgang mit dem Rosengarten als Gartendenkmal.
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Verhandlungen zum Verkauf von Grundstücken des Baufeldes Rosengarten sofort zu stoppen. Die Planungen für die Bebauung sind erst fortzusetzen, wenn der Flächenbedarf für das Archäologische Landesmuseum durch Planungsdokumente des Landes belegt ist. Der dann verbleibende Teil des Baufeldes ist für wichtige, stadtbildprägende öffentliche Nutzungen vorzuhalten. Der Ortsbeirat Stadtmitte, die zuständigen Ausschüsse der Bürgerschaft, der Planungs- und Gestaltungsbeirat und die Bürger der Hansestadt sind in die weiteren Planungen einzubeziehen.