Beschlussvorlage - 2016/BV/1953

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Beschlussvorschlag:


Die Bürgerschaft beschließt den Verkauf der Immobilie HanseMesse an die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 in Verbindung mit § 43 der Kommunalverfassung M-V in Verbindung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss zum Haushaltssicherungskonzept 2015-2030, Beschl.-Nr. 2015/BV/1066 vom 09.09.2015

 

Sachverhalt:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat am 9. September 2015 dem Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2030 (Beschl.-Nr. 2015/BV/1066) zugestimmt. Das Konzept beinhaltet als Konsolidierungsmaßnahme 2015/2.12 die Abführung an den Kernhaushalt durch den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock in Höhe von 10,0 Mio. EUR durch die Veräußerung der Immobilie HanseMesse und Rotunde an die Messe- und Stadthallengesellschaft mbH.

 

Vorbereitende Projektabstimmungen und Klärungen zur Kaufpreisfinanzierung haben eine Verschiebung des im Jahr 2016 angedachten Verkaufes in das Jahr 2017 zur Folge.


Der Eigenbetrieb errichtete anlässlich der Internationalen Gartenbauausstellung 2003 in Rostock die Messehalle und Rotunde auf dem IGA-Gelände in Schmarl. Die Investitionskosten betrugen einschließlich nachträglicher Anschaffungskosten inclusive der Ausstattungen rd. 35 Mio. EUR.

 

 

Die Finanzierung der Baukosten erfolgte einerseits über Darlehensaufnahmen bei zwei Kreditinstituten in Höhe von insgesamt 10,0 Mio. EUR. Andererseits beteiligte sich im Jahr 2001 die Hansestadt Rostock an den Baukosten mit einem Zuschuss in Höhe von 25,0 Mio. EUR. Dieser wurde beim KOE als Sonderposten bilanziert und wird über die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst.

 

Zum 01.01.2017 hat dieser Zuschuss einen Restwert in Höhe von 9,8 Mio. EUR. Mit dem Verkauf der Liegenschaft werden diese liquiden Mittel freigesetzt und können an den Haushalt der Stadt zurückgezahlt werden.

 

Neben der Erzielung eines nicht unbeträchtlichen Konsolidierungsbeitrages für den städtischen Haushalt wird die Integration der Immobilie HanseMesse in die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH als zweckmäßig und vorteilhaft für alle Beteiligten erachtet. Als Betreibergesellschaft der beiden größten multifunktionalen Veranstaltungszentren im Nordosten Deutschlands würden bei einem Erwerb der Messehalle beide Veranstaltungsobjekte mit allen ihren Möglichkeiten und Anforderungen in einem Verantwortungsbereich liegen. Die jetzt schon funktionierende Abstimmung und Zusammenarbeit würde zu einer Optimierung des überregionalen Vermarktungspotenzials durch Bündelung von städtischen Aktivitäten führen.

 

Aus diesem Grund sind neben dem Restbuchwert des Vermögensgegenstandes zum 01.01.2017 bestehende Zinsaufwendungen aus Darlehensverpflichtungen bis zum Laufzeitende der Kredite bzw. Vorfälligkeitsentschädigungen und weitere Nebenkosten Bestandteil der Kaufpreiskalkulation.

 

Der Kaufpreis zum 01.01.2017 beträgt:

 

                                                                      14.538.514,38 EUR

 

Eine betriebswirtschaftliche Analyse des Erwerbs der Messehalle durch die Messe- und Stadthallengesellschaft mbH zeigt die Tragfähigkeit ohne eine Erhöhung des Zuschusses von der Hansestadt Rostock. Bestandteil der kaufmännischen Betrachtung ist eine Kreditfinanzierung des gesamten Kaufpreises auf Basis zinsgünstiger Darlehen (aktuelle Marktabfragen zum vorliegenden Sachverhalt).

 

Damit ist es der Verwaltung möglich, die Beschlusslage zum Haushaltssicherungskonzept 2015-2030 vom 09.09.2015, Beschl.-Nr. 2015/BV/1066, für die Konsolidierungsmaßnahme 2015/1.05 - Reduzierung des Zuschusses an die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH um 500,0 TEUR ab 2017 und die Konsolidierungsmaßnahme 2015/2.12 - Abführung an den Kernhaushalt durch den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock in Höhe von 10,0 Mio. EUR umzusetzen. Die Kassenwirksamkeit erfolgt im Haushaltsjahr 2017.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach Prüfung der Verwaltung unterliegt der Kauf der Immobilie HanseMesse durch die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH nicht der Zustimmungspflicht der Bürgerschaft. Nach § 22 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Gemeindevertretung für den Beschluss über die Änderung der Aufgaben und Erweiterung kommunaler Unternehmen zuständig. Ebenfalls unterliegt der beabsichtigte Ankauf durch das städtische Unternehmen nicht der Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landes. Diese besteht, wenn eine wesentliche Erweiterung oder wesentliche Änderung der Aufgaben nach § 77 der Kommunalverfassung eintritt. Eine Änderung der Aufgabe tritt durch den Ankauf nicht ein.

 

Nach Zustimmung der Bürgerschaft zum Verkauf der Immobilie HanseMesse durch den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung erfolgt eine Ausschreibung über die Darlehenssumme.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 12

Produkt: 62301

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2017

47600000/67600000

Finanzerträge/-einzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung

9.800.000

 

9.800.000

 

Teilhaushalt: 12

Produkt: 57303

 

 

 

 

Teilhaushalt

12

Produkt 57303

 

 

 

 

 

 

 

2017-2019

54110000/74110000

Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen

 

-500.000

 

-500.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.09.2016 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - vertagt

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30.11.2016 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - zur Kenntnis gegeben

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01.12.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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07.12.2016 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt den Verkauf der Immobilie HanseMesse an die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt