30.11.2016 - 5.3 Verkauf der Immobilie HanseMess...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

Nach Ausführungen von Amt 15  wird die Vorlage lediglich zur Kenntnis in den Betriebsausschuss gegeben. Diese Auffassung wurde laut Auskunft seitens Amt 15 durch den Sitzungsdienst bestätigt. Dies begründet sich vorallem in der falschen Formulierung der Beschlussvorlage. Die Beschlussvorlage 2016/BV/1953 behandelt inhaltlich nicht etwa den Verkauf der Immobilie HanseMesse, sondern vielmehr den Ankauf des Objektes durch die Stadthallen- und Messegesellschaft.

 

Der Betriebsausschuss KOE Rostock ist nach diesen Ausführungen nicht zu einem Beschluss berechtigt.

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage