Antrag - 2014/AN/0461
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE., SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dreizehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung / Bildung KOE-Betriebsausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.11.2014
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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03.12.2014
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28.01.2015
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt mit folgenden Änderungen der Hauptsatzung (Dreizehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock):
Im §5 Ausschüsse wird
1. im Absatz (1) wird im Aufgabengebiet des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus folgende Passage gestrichen:
,und des Kommunalen Eigenbetriebes für Objektbewirtschaftung’
2. im Absatz (1) folgende neue Zeile in die Tabelle aufgenommen:
Ausschuss | Aufgabengebiet |
Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung (KOE-Ausschuss) | Entscheidungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes |
3. nach Absatz (4) folgender neuer Absatz (5) eingefügt
(die laufende Nummerierung der Absätze wird dementsprechend angepasst):
(5) Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, soweit diese nach Hauptsatzung bzw. Eigenbetriebsverordnung nicht der Bürgerschaft vorbehalten sind. Art- und Umfang der Entscheidungsbefugnisse des Betriebsausschusses und der Betriebsleitung regelt die Eigenbetriebssatzung.
Beschlussvorschriften: §§ 5, 22 Abs. 3 Ziff. 6 KV M-V
Sachverhalt: Die Fraktionen der Bürgerschaft haben sich gemeinsam mit dem KOE darauf geeinigt, auf Grund der Größe und des zu bewirtschaftenden finanziellen Volumens, einen beschließenden Eigenbetriebsauschuss zu bilden. Nun mehr liegen die mit der Betriebsleitung des KOE abgestimmten Regelungen in Form einer notwendigen Hauptsatzungsänderung vor.
gez. Eva-Maria Kröger gez. Dr. Steffen Wandschneider
Fraktion DIE LINKE. Fraktion der SPD
gez. Simone Briese-Finke
Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
03.12.2014 - Bürgerschaft - vertagt
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt folgende Änderungen der Hauptsatzung (Dreizehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock):
Im § 5 Ausschüsse wird:
1. im Absatz (1) im Aufgabengebiet des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus folgende Passage gestrichen:
„und des Kommunalen Eigenbetriebes für Objektbewirtschaftung“,
2. im Absatz (1) folgende neue Zeile in die Tabelle aufgenommen:
Ausschuss | Aufgabengebiet |
Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und | Entscheidungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes |
3. nach Absatz (4) folgender neuer Absatz (5) eingefügt
(die laufende Nummerierung der Absätze wird dementsprechend angepasst):
(5) Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung der Hansestadt Rostock“ entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, soweit diese nach Hauptsatzung bzw. Eigenbetriebsverordnung nicht der Bürgerschaft vorbehalten sind. Art- und Umfang der Entscheidungsbefugnisse des Betriebsausschusses und der Betriebsleitung regelt die Eigenbetriebssatzung.
- vertagt (rechtliche Klärung!)
28.01.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt folgende Änderungen der Hauptsatzung (Dreizehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock):
Im § 5 Ausschüsse wird:
1. im Absatz (1) im Aufgabengebiet des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus folgende Passage gestrichen:
„und des Kommunalen Eigenbetriebes für Objektbewirtschaftung“,
2. im Absatz (1) folgende neue Zeile in die Tabelle aufgenommen:
Ausschuss | Aufgabengebiet |
Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und | Entscheidungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes |
3. nach Absatz (4) folgender neuer Absatz (5) eingefügt
(die laufende Nummerierung der Absätze wird dementsprechend angepasst):
(5) Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung der Hansestadt Rostock“ entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, soweit diese nach Hauptsatzung bzw. Eigenbetriebsverordnung nicht der Bürgerschaft vorbehalten sind. Art- und Umfang der Entscheidungsbefugnisse des Betriebsausschusses und der Betriebsleitung regelt die Eigenbetriebssatzung.
Beschluss Nr. 2014/AN/0461:
Die Bürgerschaft beschließt folgende Änderungen der Hauptsatzung (Dreizehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock):
Im § 5 Ausschüsse wird:
1. im Absatz (1) im Aufgabengebiet des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus folgende Passage gestrichen:
„und des Kommunalen Eigenbetriebes für Objektbewirtschaftung“,
2. im Absatz (1) folgende neue Zeile in die Tabelle aufgenommen:
Ausschuss | Aufgabengebiet |
Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und | Entscheidungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes |
3. nach Absatz (4) folgender neuer Absatz (5) eingefügt
(die laufende Nummerierung der Absätze wird dementsprechend angepasst):
(5) Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung der Hansestadt Rostock“ entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes.
Art und Umfang der Entscheidungsbefugnisse des Betriebsausschusses und der Betriebsleitung regelt die Eigenbetriebssatzung.
4. Im § 6 Abs. 2 wird der erste Satz folgendermaßen neu formuliert:
„Der Hauptausschuss vergibt folgende Leistungen ab den angegebenen Wertgrenzen, soweit diese Aufgaben nicht auf andere Ausschüsse (Betriebsausschuss KOE und Betriebsausschuss Südstadtklinikum) übertragen sind.“
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X | (mit mehr als 27 Stimmen) |
Abgelehnt |
| |
Dafür | 29 |