Antrag - 2014/AN/0461

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt mit folgenden Änderungen der Hauptsatzung (Dreizehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock):

 

Im §5 Ausschüsse wird

 

1. im Absatz (1) wird im Aufgabengebiet des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus folgende Passage gestrichen:

 

,und des Kommunalen Eigenbetriebes für Objektbewirtschaftung’

 

2. im Absatz (1) folgende neue Zeile in die Tabelle aufgenommen:

 

Ausschuss

Aufgabengebiet

Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und     -entwicklung

(KOE-Ausschuss)

Entscheidungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes

 

3. nach Absatz (4) folgender neuer Absatz (5) eingefügt

(die laufende Nummerierung der Absätze wird dementsprechend angepasst):

 

 

 

 

 

 

(5) Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, soweit diese nach Hauptsatzung bzw. Eigenbetriebsverordnung nicht der Bürgerschaft vorbehalten sind. Art- und Umfang der Entscheidungsbefugnisse des Betriebsausschusses und der Betriebsleitung regelt die Eigenbetriebssatzung.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 5, 22 Abs. 3 Ziff. 6 KV M-V

 

 

Sachverhalt: Die Fraktionen der Bürgerschaft haben sich gemeinsam mit dem KOE darauf geeinigt, auf Grund der Größe und des zu bewirtschaftenden finanziellen Volumens, einen beschließenden Eigenbetriebsauschuss zu bilden. Nun mehr  liegen die mit der Betriebsleitung des KOE abgestimmten Regelungen in Form einer notwendigen Hauptsatzungsänderung vor.

 

 

 

 

gez. Eva-Maria Kröger                        gez. Dr. Steffen Wandschneider

Fraktion DIE LINKE.                                              Fraktion der SPD

 

 

gez. Simone Briese-Finke

Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN                    

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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03.12.2014 - Bürgerschaft - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt folgende Änderungen der Hauptsatzung (Dreizehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock):

 

Im § 5 Ausschüsse wird:

 

1. im Absatz (1) im Aufgabengebiet des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus folgende Passage gestrichen:
 

und des Kommunalen Eigenbetriebes für Objektbewirtschaftung“,

 

2. im Absatz (1) folgende neue Zeile in die Tabelle aufgenommen:

 

Ausschuss

Aufgabengebiet

Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung (KOE-Ausschuss)

Entscheidungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes

 

3. nach Absatz (4) folgender neuer Absatz (5) eingefügt
(die laufende Nummerierung der Absätze wird dementsprechend angepasst):

 

(5) Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung der Hansestadt Rostock“ entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, soweit diese nach Hauptsatzung bzw. Eigenbetriebsverordnung nicht der Bürgerschaft vorbehalten sind. Art- und Umfang der Entscheidungsbefugnisse des Betriebsausschusses und der Betriebsleitung regelt die Eigenbetriebssatzung.

 

 

- vertagt (rechtliche Klärung!)

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28.01.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt folgende Änderungen der Hauptsatzung (Dreizehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock):

 

Im § 5 Ausschüsse wird:

 

1. im Absatz (1) im Aufgabengebiet des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus folgende Passage gestrichen:
 

„und des Kommunalen Eigenbetriebes für Objektbewirtschaftung“,

 

 

2. im Absatz (1) folgende neue Zeile in die Tabelle aufgenommen:

 

Ausschuss

Aufgabengebiet

Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung (KOE-Ausschuss)

Entscheidungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes

 

 

3. nach Absatz (4) folgender neuer Absatz (5) eingefügt
(die laufende Nummerierung der Absätze wird dementsprechend angepasst):

 

(5) Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung der Hansestadt Rostock“ entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, soweit diese nach Hauptsatzung bzw. Eigenbetriebsverordnung nicht der Bürgerschaft vorbehalten sind. Art- und Umfang der Entscheidungsbefugnisse des Betriebsausschusses und der Betriebsleitung regelt die Eigenbetriebssatzung.

 

 

 

Beschluss Nr. 2014/AN/0461:

 

Die Bürgerschaft beschließt folgende Änderungen der Hauptsatzung (Dreizehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock):

 

Im § 5 Ausschüsse wird:

 

1. im Absatz (1) im Aufgabengebiet des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus folgende Passage gestrichen:
 

„und des Kommunalen Eigenbetriebes für Objektbewirtschaftung“,

 

 

2. im Absatz (1) folgende neue Zeile in die Tabelle aufgenommen:

 

Ausschuss

Aufgabengebiet

Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung (KOE-Ausschuss)

Entscheidungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes

 


 

3. nach Absatz (4) folgender neuer Absatz (5) eingefügt
(die laufende Nummerierung der Absätze wird dementsprechend angepasst):

 

(5) Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung der Hansestadt Rostock“ entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes.
Art und Umfang der Entscheidungsbefugnisse des Betriebsausschusses und der Betriebsleitung regelt die Eigenbetriebssatzung.

 

 

4. Im § 6 Abs. 2 wird der erste Satz folgendermaßen neu formuliert:

 

„Der Hauptausschuss vergibt folgende Leistungen ab den angegebenen Wertgrenzen, soweit diese Aufgaben nicht auf andere Ausschüsse (Betriebsausschuss KOE und Betriebsausschuss Südstadtklinikum) übertragen sind.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

(mit mehr als 27 Stimmen)

Abgelehnt

 

Dafür

29