Beschlussvorlage - 2014/BV/5427

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für das Jahr 2014 werden gemäß Anlage mit Haushaltsplänen und Anlagen (Band I bis VII) beschlossen.

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) und § 45 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse: 2013/BV4793 vom 09.10.2013

 

Sachverhalt:

Der Bürgerschaft wurden am 09.10.2013 die Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 2014 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Entwurf der Verwaltung hat im Ergebnishaushalt einen positiven Saldo von 0,8 Mio. EUR und im Finanzhaushalt in Höhe von 8,1 Mio. EUR ausgewiesen, so dass Auszahlungen für die Tilgung von Investitionskrediten aus der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert werden konnten.

 

Aufgrund der Bedarfsanmeldungen der Ämter sind zur Sicherstellung des Haushaltsausgleichs in allen Bereichen sehr umfangreiche Arbeitsprozesse geführt worden. Die Beschlussfassung war entgegen der ursprünglichen Planung auf die Sitzung im Mai 2014 zu verlegen.

 

2.              Abweichungen des Haushaltsplanes 2014 gegenüber dem Plan des Jahres 2013

 

Im Ergebnis der geführten Arbeitsprozesse ergeben sich zum Haushaltsplan 2013 die folgenden Abweichungen zu den Erträgen und Aufwendungen sowie  Einzahlungen und Auszahlungen:

 

2.1              Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt ist ohne eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage ausgeglichen.

 

- in Mio. EUR -

Ergebnishaushalt

Plan 2013

1. Nachtrag

Haushaltsplan 2014

Abweichung

Erträge

529,8

548,5

18,7

   dav. aus der Auflösung der

   Sonderposten

16,3

24,4

8,1

Aufwendungen

530,4

548,5

18,1

   dav. Abschreibungen

34,9

39,3

4,4

Jahresergebnis

              ./. 0,6

0

0,6

 

Der vorliegende Haushaltsplanentwurf weist gegenüber dem Haushaltsplan 2013 eine Verbesserung von 0,6 Mio. EUR aus.

 

2.2              Finanzhaushalt

- in Mio. EUR -

Finanzhaushalt

2013 1. Nachtrag

Haushaltsplan 2014

Abweichung

Einzahlungen Verwaltungstätigkeit

504,5

513,5

9,0

Auszahlungen Verwaltungstätigkeit

492,0

505,9

13,9

Saldo Verwaltungstätigkeit

12,5

7,6

./. 4,9

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

55,6

58,8

3,2

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

68,9

73,7

4,8

Saldo Investitionstätigkeit

./. 13,3

./. 14,9

1,6

Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen

13,3

14,9

1,6

Auszahlungen zur Tilgung von Krediten

7,4

7,6

0,2

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten für Investitionen

5,9

7,3

1,4

 

Gegenüber dem Haushaltsjahr 2013 ergibt sich eine Abweichung von 4,9 Mio. EUR. Die Auszahlungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 13,9 Mio. EUR, die Einzahlungen jedoch nur um 9,0 Mio. EUR. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit in Höhe von 7,6 Mio. EUR deckt die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, so dass das Ergebnis jahresbezogen ausgeglichen ist. Aufgrund des Saldos der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zum 31.12.2013 in Höhe von 156,3 Mio. EUR ist der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich  nach § 16 Abs. 1 GemHVO-Doppik nicht erreicht. Mit dem Haushaltssicherungskonzept werden Maßnahmen und der Zeitraum der Wiedererlangung der dauerhaften Leistungsfähigkeit aufgezeigt.                        

 

Gegenwärtig sind im Bereich der Investitionstätigkeit Einzahlungen in Höhe von 58,8 Mio. EUR und Auszahlungen in Höhe von 73,7 Mio. EUR im Haushaltsplanentwurf enthalten. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von ./. 14,9 Mio. EUR ist durch Kredite für Investitionen zu finanzieren. Die Kreditaufnahme stellt ein wesentliches Risiko dar. Mit den rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 wurden die Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit dem Hinweis vollständig genehmigt, dass die Kreditfestsetzung für das Jahr 2014 möglicherweise eingeschränkt wird, sofern die Kredite über den im Finanzplan ausgewiesenen Betrag von 3,8762 Mio. EUR liegen.

 

Das Ministerium für Inneres und Sport wurde gebeten, bei der Genehmigung der Haushaltssatzung 2014 von den Genehmigungseinschränkungen abzusehen, da die geplanten Investitionen in Anbetracht des tatsächlichen Investitionsbedarfes als moderat anzusehen sind und für eine harmonische Entwicklung der Hansestadt Rostock erforderlich sind. Eine Beantwortung liegt noch nicht vor. Sollten Genehmigungseinschränkungen bezüglich der Kredite für Investitionen getroffen werden, ist zu entscheiden, welche Maßnahmen zeitlich zu verschieben sind.

 

2.3              Übersicht über die wesentlichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen gegenüber dem Vorjahr    

     - in Mio. EUR -

Erträge / Einzahlungen

Ergebnishaushalt

2014

Finanzhaushalt

2014

 

Ertrag

Aufwand

Einzahlung

Auszahlung

Gewerbesteuer nach Ertrag

+ 1,8

 

+ 2,7

 

Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

+ 2,4

 

+ 1,9

 

Sonstige Gemeindesteuern

+ 0,6

 

+ 0,6

 

Schlüsselzuweisung vom Land

- 2,0

 

- 2,0

 

Zuweisungen vom Land für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (§15 Abs.3 und Abs. 4 FAG M-V)

-3,5

 

-3,5

 

Sonderhilfe vom Land außerhalb des FAG

+ 5,1

 

+ 5,1

 

Bundesbeteiligung an der Grundsicherung für im Alter und bei Erwerbsminderung

+ 5,9

 

+ 5,5

 

Zuweisungen vom Land für Kindertageseinrichtungen

+ 1,9

 

+ 1,9

 

Erträge der sozialen Sicherung, Reduzierung der Zuschüsse aus dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz und  Änderung des Verteilerschlüssels für Bildung und Teilhabe

- 4,8

 

- 3,4

 

Leistungen des Landes aus der Umsetzung Hartz IV

- 0,4

 

-0,4

 

Erträge aus Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden

- 0,5

 

 

 

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich Rettungsdienst und Abfallwirtschaft

+1,5

 

 

 

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen

+ 8,1

 

 

 

 


- in Mio. EUR -

Aufwendungen / Auszahlungen

Ergebnishaushalt

2014

Finanzhaushalt

2014

 

Ertrag

Aufwand

Einzahlung

Auszahlung

Personalaufwendungen

 

+ 0,4

 

+ 0,9

Aufwendungen der sozialen Sicherung Erhöhung der Zuschüsse nach SGB VIII insbesondere für die Kindertagesbetreuung

 

+ 2,6

 

+ 2,0

Schulkostenbeiträge

 

+ 0,8

 

+ 0,8

Schülerunfallversicherung

 

+ 0,9

 

+ 0,9

Einheitsmiete KOE

 

+ 1,0

 

+ 1,0

Betriebskostenvorauszahlungen an den KOE für Schulen und Sportstätten 

 

+ 0,8

 

+ 0,8

Straßenunterhaltung

 

+ 1,0

 

+ 1,0

Kommunale Zuschüsse an die Eigen- und Beteiligungsgesellschaften (VTR GmbH, Zoo, IGA, TZRW, Rostocker Messe und Stadthallengesellschaft mbH)

 

+ 1,5

 

+ 1,5

Aufwendungen für Abschreibungen

 

+ 4,3

 

0

Einzelwertberichtigungen zu Forderungen

 

+ 1,4

 

0

Zinsaufwendungen

 

+ 1,1

 

+ 0,8

 

3.              Planansätze im Kernhaushalt für das Städtebauliche Sondervermögen

 

Für das Städtebauliche Sondervermögen wurden die Planansätze wie folgt in den Haushalt der Hansestadt Rostock eingestellt:

 

- in Mio. EUR -

Ergebnishaushalt

2014

2015

2016

2017

 

Erträge Verwaltungstätigkeit

0,01

0,01

0,01

 

0,01

Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

1,3

0,9

1,3

1,0

Saldo Verwaltungstätigkeit

-1,3

-0,9

-1,3

-1,0

 

- in Mio. EUR -

Finanzhaushalt

2014

2015

2016

2017

 

Einzahlungen Verwaltungstätigkeit

0,01

0,01

0,01

 

0,01

Auszahlungen Verwaltungstätigkeit

1,3

0,9

1,3

1,0

Saldo Verwaltungstätigkeit

-1,3

-0,9

-1,3

-1,0

 

Investive Auszahlungen

6,4

4,8

5,0

6,8

 

4.              Haushaltsrisiken

Der Haushaltsplan 2014 ist mit Risiken verbunden. Ein Haushaltsrisiko liegt weiterhin in der rückwirkenden Vergütung von geleisteter Zuvielarbeit der Beamtinnen und Beamten des Brandschutz- und Rettungsamtes – Urteil des BVG Nr. 76/2012 vom 26.07.2012.

 

Das Verfahren ist derzeit beim Oberverwaltungsgericht M-V anhängig. Für die geleistete Zuvielarbeit der Beamtinnen und Beamten wurde eine Rückstellung in der Eröffnungsbilanz in Höhe von 3,2 Mio. EUR gebildet. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussagen zum Ausgang des Verfahrens getroffen werden können und nicht absehbar ist, wann mit einem Urteil zu rechnen ist, wurden im Finanzhaushalt noch keine Mittel eingestellt.

Darüber hinaus wird mit dem Runderlass Nr. 17/2013 des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg – Vorpommern darauf hingewiesen, dass bisher nicht abschließend geklärt ist, ob die für die Leistungen nach § 28 SGB II und § 6 Bundeskindergeldgesetz nicht verbrauchten Mittel des Jahres 2012 an den Bund zurückgezahlt werden müssen.

 

Die nicht verbrauchten Mittel aus den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes werden in der Hansestadt Rostock im Rahmen der  Rechnungsabgrenzung angesammelt und übertragen. Eine sich daraus ergebene Verwendung dieser Mittel wurde im Haushaltsplan 2014 bisher nicht berücksichtigt.

 

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund forderte die neue Bundesregierung auf, die Kommunen im Vorgriff auf die Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung um eine Milliarde Euro jährlich zu entlasten.

 

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung stellt die zugesagte Soforthilfe vor Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes von 1,0 Mrd. EUR in Aussicht, um die immense Belastung der Kommunen durch die Sozialausgaben zu kompensieren. Bislang ist unklar, ob im Jahr 2014 eine Entlastung als Erhöhung des Umsatzsteueranteils (0,6 %) oder als Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft erreicht wird. Der geschätzte Anteil der Hansestadt Rostock in Höhe von 2,8 Mio. EUR steht insofern noch unter dem Vorbehalt der zu treffenden bundesgesetzlichen Regelungen.

 

5.              Haushaltssicherungskonzept

 

Das Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Rostock wurde auf der Grundlage des vorgelegten Planentwurfes aktualisiert und weiter fortgeschrieben. Mit der Vorlage 2014/BV/5420 wird hierzu ein gesonderter Beschluss herbeigeführt. Die Dokumentation erfolgt im Band VIII und bildet die Grundlage für den Kurs zur Wiedererlangung der dauernden Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock.

 

6.              Jahresabschlüsse sowie Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und Eigengesellschaften

 

Dem Haushaltsplan sind entsprechend § 1 Absatz 2 GemHVO-Doppik als Anlagen die neuesten geprüften Jahresabschlüsse sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und sonstiger Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden, der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit beherrschendem Einfluss beteiligt ist, einschließlich einer Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung, beigefügt.

 

Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Kommunale Objektbewirtschaftung- und Entwicklung der Hansestadt Rostock und Klinikum Südstadt Rostock wurden mit den Vorlagen 2013/BV/5175 und 2013/BV/5082 durch die Bürgerschaft am 29.01.2014 beschlossen.

 

7. Ausblick auf die mittelfristige Finanzplanung

 

Der Ergebnishaushalt wird auch in der mittelfristigen Finanzplanung ohne Entnahmen aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage ausgeglichen sein. In der mittelfristigen Finanzplanung werden positive Salden der laufenden Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit ausgewiesen, die die Zahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten abdecken. Bei den Salden der investiven Ein- und Auszahlungen ist zu berücksichtigen, dass noch nicht alle möglichen Investitionen in der Finanzplanung enthalten sind.

Reduzieren


Finanzielle Auswirkungen:

Der Ergebnishaushalt ist ohne eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage ausgeglichen. Der Finanzhaushalt weist unterjährig einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 7,6 Mio. EUR aus, welcher die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen von 7,6 Mio. EUR abdeckt.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

25.03.2014 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für das Jahr 2014 werden gemäß Anlage mit Haushaltsplänen und Anlagen (Band I bis VII) beschlossen.

 

Reduzieren

25.03.2014 - Finanzausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für das Jahr 2014 werden gemäß Anlage mit Haushaltsplänen und Anlagen (Band I bis VII) beschlossen.

 

 

Reduzieren

25.03.2014 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - vertagt

Erweitern

01.04.2014 - Ortsbeirat Schmarl (7) - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

01.04.2014 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

Reduzieren

01.04.2014 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für das Jahr 2014 werden gemäß Anlage mit Haushaltsplänen und Anlagen (Band I bis VII) beschlossen.

 

 

Erweitern

03.04.2014 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.04.2014 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

08.04.2014 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - zur Kenntnis gegeben

Reduzieren

08.04.2014 - Ortsbeirat Evershagen (6) - vertagt

Erweitern

08.04.2014 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.04.2014 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.04.2014 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - abgelehnt

Reduzieren

09.04.2014 - Ortsbeirat Biestow (13) - vertagt

Erweitern

10.04.2014 - Kulturausschuss

Reduzieren

10.04.2014 - Ortsbeirat Südstadt (12) - vertagt

Erweitern

15.04.2014 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.04.2014 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.04.2014 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - abgelehnt

Reduzieren

16.04.2014 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für das Jahr 2014 werden gemäß Anlage mit Haushaltsplänen und Anlagen (Band I bis VII) beschlossen.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

 

Erweitern

22.04.2014 - Personalausschuss - abgelehnt

Erweitern

22.04.2014 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

23.04.2014 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

23.04.2014 - Rechnungsprüfungsausschuss

Erweitern

24.04.2014 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss

Erweitern

24.04.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.04.2014 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

Erweitern

29.04.2014 - Jugendhilfeausschuss - abgelehnt

Erweitern

29.04.2014 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

29.04.2014 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

Erweitern

29.04.2014 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.04.2014 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - abgelehnt

Erweitern

30.04.2014 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

Reduzieren

06.05.2014 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für das Jahr 2014 werden gemäß Anlage mit Haushaltsplänen und Anlagen (Band I bis VII) beschlossen.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

Erweitern

06.05.2014 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.05.2014 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.05.2014 - Klinikausschuss

Erweitern

08.05.2014 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.05.2014 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

Reduzieren

14.05.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für das Jahr 2014 werden gemäß Anlage mit Haushaltsplänen und Anlagen (Band I bis VII) beschlossen.

 

(- Überarbeitung der Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock liegt der Niederschrift
    beim Sitzungsdienst als Anlage 2 bei
- weitere Überarbeitungen aufgrund der Änderungen/Ergänzungen werden nach
    Fertigstellung der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 3 beigelegt)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

Erweitern

14.05.2014 - Ortsbeirat Biestow (13) - ungeändert beschlossen