Antrag - 2014/AN/5250

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die derzeitigen Ausnahmeregelungen zum Anwohnerparken für Gewerbetreibende und Freiberufler in den bestehenden
9 Bewohnerparkgebieten auch über das Jahr 2014 hinaus beizubehalten.

Des Weiteren wird der Oberbürgermeister beauftragt, langfristige Varianten für ein ausgewogenes Parkplatzmanagement von Anwohnern und  Gewerbetreibenden in den 9 betroffenen Bewohnerparkgebieten aufzuzeigen und der Bürgerschaft im Dezember 2014 vorzulegen.

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Sachverhalt:

 

Nach § 46 Abs. 1 Ziff 11 StVO kann die Straßenverkehrsbehörde in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen,
von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftszeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen oder Anordnungen erlassen sind. Davon hat die Hansestadt Rostock (nachfolgend HRO genannt) Gebrauch gemacht, indem sie Anwohner-parkgebiete einführte, in denen auch Freiberufler und Gewerbetreibende einen Anspruch auf Erteilung einer Parkgenehmigung erhielten. Damit hat die HRO das ihr obliegende Ermessen ausgeübt. Das ausgeübte Ermessen ist auch nicht ermessensfehlerhaft. Hierzu führt das VG München in seiner Entscheidung vom 27.03.2009 aus, dass die dortige Beklagte, die Stadt München, die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende und Selbständige - wie auch die HRO - großzügiger handhabe, als sie nach der Rechtsprechung verpflichtet sei.
Wie auch in der HRO werden in München Gewerbetreibende und Selbständige unter dem Begriff "gewerbliche Anlieger" geführt. Diese gewerblichen Anlieger erhalten unabhängig von der Zahl ihrer Mitarbeiter und der Größe ihres Fuhrparks nur einen Parkausweis pro Betrieb, wenn sich ihre gewerbliche Niederlassung im Lizenzgebiet befindet oder sie dort Gewerbeflächen angemietet haben.

Das VG München führt aus, dass diese von der Stadt München für ihre Ermessens-entscheidung aufgestellten und angewendeten Vorgaben keinen Ermessens-fehlgebrauch erkennen lassen.
Da die HRO eine entsprechende Regelung praktiziert, ist auch diese unter Einbeziehung der Freiberufler und Gewerbetreibenden ermessensfehlerfrei.
 

Vor diesem Hintergrund ist nicht erkennbar, warum diese seit vielen Jahren praktizierte Regelung nicht aufrechterhalten werden soll/kann.
 

Erklärtes Ziel muss es sein, das ‚stille Gewerbe‘ in den o.g. Bereichen weiter zu beleben und nicht noch durch alternativlose Parkplatzprobleme und zusätzliche finanzielle Belastungen zu erschweren. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Gewerbetreibende dauerhaft auf Grund der unbefriedigenden Parkplatzsituation ins Umland – wo kostenfreie Parkmöglichkeiten vorgehalten werden – abwandern.
 

Wichtig ist es, mit allen Beteiligten ins Gespräch zu kommen, um Vorschläge abzuwägen  sowie alle Möglichkeiten für die Verbesserung der Parkplatzsituation auszuschöpfen und ggf. neue Parkvarianten aufzuzeigen.

 

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gez. Frank Giesen

Fraktionsvorsitzender

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Beschlüsse

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11.02.2014 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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12.02.2014 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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19.02.2014 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die derzeitigen Ausnahmeregelungen zum Anwohnerparken für Gewerbetreibende und Freiberufler in den bestehenden

9 Bewohnerparkgebieten auch über das Jahr 2014 hinaus beizubehalten.

 

Des Weiteren wird der Oberbürgermeister beauftragt, langfristige Varianten für ein ausgewogenes Parkplatzmanagement von Anwohnern und  Gewerbetreibenden in den 9 betroffenen Bewohnerparkgebieten aufzuzeigen und der Bürgerschaft im Dezember 2014 vorzulegen.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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20.02.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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26.02.2014 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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05.03.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:
 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die derzeitigen Ausnahmeregelungen zum Anwohnerparken für Gewerbetreibende und Freiberufler in den bestehenden 9 Bewohnerparkgebieten auch über das Jahr 2014 hinaus beizubehalten.

Des Weiteren wird der Oberbürgermeister beauftragt, langfristige Varianten für ein ausgewogenes Parkplatzmanagement von Anwohnern und Gewerbetreibenden in den 9 betroffenen Bewohner­parkgebieten aufzuzeigen und der Bürgerschaft im Dezember 2014 vorzulegen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2014/AN/5250-02 (ÄA) (s. TOP 10.4.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2014/AN/5250:
 

Ausnahmeregelungen zum Bewohnerparken

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die laufende Untersuchung zur aktuellen Situation in den Bewohnerparkgebieten der Hansestadt bis Oktober 2014 abzuschließen und Festlegungen zur Regelung des Bewohnerparkens ab 2015 zu treffen, die die Möglichkeiten zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ausschöpfen.

 

Diese Regelungen sind vor Inkraftsetzung den zuständigen Ortsbeiräten, dem Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung und der Bürgerschaft vorzustellen.