Antrag - 2013/AN/4873

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Oberbürgermeister wird als Gesellschaftervertreter der

Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH (Hero) angewiesen,

unverzüglich die Durchführung einer Gesellschafterversammlung der

Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock GmbH zu beantragen.

 

2. In der Gesellschafterversammlung der Hafenentwicklungsgesellschaft

Rostock mbH hat er als einen Tagesordnungspunkt die Aufhebung des von

ihm in der Gesellschafterversammlung vom 6. August 2013 herbeigeführten

Mehrheitsbeschlusses über die Abführung eines Gewinns in Höhe von

1.000.000,00 Euro an die Gesellschafter aufnehmen zu lassen. Zu diesem

Tagesordnungspunkt hat er für die Aufhebung des in der

Gesellschafterversammlung vom 6. August 2013 gefassten

Mehrheitsbeschlusses zur Abführung eines Gewinns in Höhe von

1.000.000,00 Euro an die Gesellschafter zu stimmen.

 

3. Als weiteren Punkt hat er die Beschlussfassung über den Gewinn des

Geschäftsjahres 2012 auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Im Rahmen dieser Abstimmung hat er für die Zuführung des Gewinns des Geschäftsjahrs 2012 in die

Gewinnrücklage der Gesellschaft Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock

mbH zu stimmen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Bereits mit Beschluss vom 15.01.2013 hat die Bürgerschaft der Hansestadt

Rostock als Gesellschafterin der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock

mbH zum Ausdruck gebracht, dass sie eine Gewinnausschüttung an die

Gesellschafter ablehnt. Dies geschieht im Interesse der Gesellschaft,

um Konflikte bei der Erlangung von Fördermitteln für

Infrastrukturmaßnahmen im Hafen zu vermeiden und eine höchstmögliche

Förderquote für den Hafen sicherzustellen.

 

Diese Konflikte können sich u. a. daraus ergeben, dass Fördermittel von dem Mitgesellschafter Land Mecklenburg-Vorpommern ausgereicht werden. Der Hafen

als gemeinschaftliches Infrastrukturprojekt von Land und Stadt soll

weiterhin die bestmögliche Entwicklung nehmen im Interesse der dortigen

Arbeitsplätze und seiner wirtschaftlichen Stellung im Ostseeraum.

 

 

 

 

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Beschlüsse

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09.10.2013 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Oberbürgermeister wird als Gesellschaftervertreter der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH (HERO) angewiesen, unverzüglich die Durchführung einer Gesellschafter­versammlung der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock GmbH zu beantragen.
 

2. In der Gesellschafterversammlung der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH hat er als einen Tagesordnungspunkt die Aufhebung des von ihm in der Gesellschafter­versammlung vom 6. August 2013 herbeigeführten Mehrheitsbeschlusses über die Abführung eines Gewinns in Höhe von 1.000.000,00 Euro an die Gesellschafter aufnehmen zu lassen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat er für die Aufhebung des in der Gesellschafterversamm­lung vom 6. August 2013 gefassten Mehrheitsbeschlusses zur Abführung eines Gewinns in Höhe von 1.000.000,00 Euro an die Gesellschafter zu stimmen.
 

3. Als weiteren Punkt hat er die Beschlussfassung über den Gewinn des Geschäftsjahres 2012 auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Im Rahmen dieser Abstimmung hat er für die Zuführung des Gewinns des Geschäftsjahres 2012 in die Gewinnrücklage der Gesellschaft Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH zu stimmen.

 

 

 

Beschluss Nr. 2013/AN/4873:

 

1. Der Oberbürgermeister wird als Gesellschaftervertreter der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH (HERO) angewiesen, unverzüglich die Durchführung einer Gesellschafter­versammlung der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock GmbH zu beantragen.
 

2. In der Gesellschafterversammlung der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH hat er als einen Tagesordnungspunkt die Aufhebung des von ihm in der Gesellschafter­versammlung vom 6. August 2013 herbeigeführten Mehrheitsbeschlusses über die Abführung eines Gewinns in Höhe von 1.000.000,00 Euro an die Gesellschafter aufnehmen zu lassen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat er für die Aufhebung des in der Gesellschafterversamm­lung vom 6. August 2013 gefassten Mehrheitsbeschlusses zur Abführung eines Gewinns in Höhe von 1.000.000,00 Euro an die Gesellschafter zu stimmen.
 

3. Als weiteren Punkt hat er die Beschlussfassung über den Gewinn des Geschäftsjahres 2012 auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Im Rahmen dieser Abstimmung hat er für die Zuführung des Gewinns des Geschäftsjahres 2012 in die Gewinnrücklage der Gesellschaft Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH zu stimmen.
 

4. Sofern der Oberbürgermeister Widerspruch gegen diesen Beschluss einlegt, wird die Präsidentin beauftragt, die Einhaltung einzuklagen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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06.11.2013 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Es erfolgt die erneute Abstimmung zur Angelegenheit.

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Oberbürgermeister wird als Gesellschaftervertreter der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH (HERO) angewiesen, unverzüglich die Durchführung einer Gesellschafter­versammlung der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock GmbH zu beantragen.
 

2. In der Gesellschafterversammlung der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH hat er als einen Tagesordnungspunkt die Aufhebung des von ihm in der Gesellschafter­versammlung vom 6. August 2013 herbeigeführten Mehrheitsbeschlusses über die Abführung eines Gewinns in Höhe von 1.000.000,00 Euro an die Gesellschafter aufnehmen zu lassen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat er für die Aufhebung des in der Gesellschafterversamm­lung vom 6. August 2013 gefassten Mehrheitsbeschlusses zur Abführung eines Gewinns in Höhe von 1.000.000,00 Euro an die Gesellschafter zu stimmen.
 

3. Als weiteren Punkt hat er die Beschlussfassung über den Gewinn des Geschäftsjahres 2012 auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Im Rahmen dieser Abstimmung hat er für die Zuführung des Gewinns des Geschäftsjahres 2012 in die Gewinnrücklage der Gesellschaft Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH zu stimmen.

 


 

Beschluss Nr. 2013/AN/4873:

 

1. Der Oberbürgermeister wird als Gesellschaftervertreter der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH (HERO) angewiesen, unverzüglich die Durchführung einer Gesellschafter­versammlung der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock GmbH zu beantragen.
 

2. In der Gesellschafterversammlung der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH hat er als einen Tagesordnungspunkt die Aufhebung des von ihm in der Gesellschafter­versammlung vom 6. August 2013 herbeigeführten Mehrheitsbeschlusses über die Abführung eines Gewinns in Höhe von 1.000.000,00 Euro an die Gesellschafter aufnehmen zu lassen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat er für die Aufhebung des in der Gesellschafterversamm­lung vom 6. August 2013 gefassten Mehrheitsbeschlusses zur Abführung eines Gewinns in Höhe von 1.000.000,00 Euro an die Gesellschafter zu stimmen.
 

3. Als weiteren Punkt hat er die Beschlussfassung über den Gewinn des Geschäftsjahres 2012 auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Im Rahmen dieser Abstimmung hat er für die Zuführung des Gewinns des Geschäftsjahres 2012 in die Gewinnrücklage der Gesellschaft Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH zu stimmen.
 

4. Sofern der Oberbürgermeister Widerspruch gegen diesen Beschluss einlegt, wird die Präsidentin beauftragt, die Einhaltung einzuklagen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt