06.11.2013 - 8.4 Vorsitzende der Fraktionen SPD, DIE LINKE., Ros...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass ein Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss aus der Sitzung der Bürgerschaft am 09.10.2013 zur Beauftragung des Oberbürgermeisters Einberufung Gesellschafterversammlung HERO / Vorgabe Aufhebung gefasster Beschlüsse zur Gewinnabführung 2012 / Gewinn 2012 in Gewinnrücklage vorliegt.
 

Im Falle eines Widerspruchs muss die Gemeindevertretung nach § 33 (1) KV M-V über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut beschließen.
 

(Widerspruch … liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 3 bei)

 

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Es erfolgt die erneute Abstimmung zur Angelegenheit.

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Oberbürgermeister wird als Gesellschaftervertreter der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH (HERO) angewiesen, unverzüglich die Durchführung einer Gesellschafter­versammlung der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock GmbH zu beantragen.
 

2. In der Gesellschafterversammlung der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH hat er als einen Tagesordnungspunkt die Aufhebung des von ihm in der Gesellschafter­versammlung vom 6. August 2013 herbeigeführten Mehrheitsbeschlusses über die Abführung eines Gewinns in Höhe von 1.000.000,00 Euro an die Gesellschafter aufnehmen zu lassen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat er für die Aufhebung des in der Gesellschafterversamm­lung vom 6. August 2013 gefassten Mehrheitsbeschlusses zur Abführung eines Gewinns in Höhe von 1.000.000,00 Euro an die Gesellschafter zu stimmen.
 

3. Als weiteren Punkt hat er die Beschlussfassung über den Gewinn des Geschäftsjahres 2012 auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Im Rahmen dieser Abstimmung hat er für die Zuführung des Gewinns des Geschäftsjahres 2012 in die Gewinnrücklage der Gesellschaft Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH zu stimmen.

 


 

Beschluss Nr. 2013/AN/4873:

 

1. Der Oberbürgermeister wird als Gesellschaftervertreter der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH (HERO) angewiesen, unverzüglich die Durchführung einer Gesellschafter­versammlung der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock GmbH zu beantragen.
 

2. In der Gesellschafterversammlung der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH hat er als einen Tagesordnungspunkt die Aufhebung des von ihm in der Gesellschafter­versammlung vom 6. August 2013 herbeigeführten Mehrheitsbeschlusses über die Abführung eines Gewinns in Höhe von 1.000.000,00 Euro an die Gesellschafter aufnehmen zu lassen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat er für die Aufhebung des in der Gesellschafterversamm­lung vom 6. August 2013 gefassten Mehrheitsbeschlusses zur Abführung eines Gewinns in Höhe von 1.000.000,00 Euro an die Gesellschafter zu stimmen.
 

3. Als weiteren Punkt hat er die Beschlussfassung über den Gewinn des Geschäftsjahres 2012 auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Im Rahmen dieser Abstimmung hat er für die Zuführung des Gewinns des Geschäftsjahres 2012 in die Gewinnrücklage der Gesellschaft Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH zu stimmen.
 

4. Sofern der Oberbürgermeister Widerspruch gegen diesen Beschluss einlegt, wird die Präsidentin beauftragt, die Einhaltung einzuklagen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt