Beschlussvorlage - 2012/BV/4117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Für das Gelände im Stadtteil Groß Klein, auf dem das Wohnheim der Studenten der ehemaligen Ingenieurhochschule Warnemünde stand, soll der Bebauungsplan Nr. 03.SO.182 für das Sondergebiet „Sozialmedizinisches Reha-Zentrum“ aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt

 

-              im Norden und Nordosten durch die Kleingartenanlage „Am Malbusen“,

-              im Osten durch den vorhandenen Weg zur Kleingartenanlage,

-              im Süden durch eine vorhandene Stellplatzanlage und die Straße Zum Laakkanal sowie

-              im Westen durch die S-Bahntrasse Rostock – Warnemünde. 

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2.       Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

Wiedernutzbarmachung der Flächen im Plangebiet zur Errichtung eines sozialmedizinischen Rehabilitationszentrums für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bestehend aus Gebäuden und dazugehörigen Nebenanlagen für eine medizinische und soziale Rehabilitation einschließlich vorübergehender Wohn- und Betreuung und tagesstrukturierender Angebote sowie dessen behutsame und gestalterische Einbindung in die vorhandene naturräumliche und städtebauliche Struktur.

 

3.       Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

4.       Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 2 KV M-V, § 2 Abs. 1 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

Sachverhalt:

 

Das Plangebiet liegt im äußersten Nordwesten des Stadtteils Groß Klein und war früher mit Unterkünften für Studenten der Ingenieurhochschule Warnemünde bebaut. Diese Nutzung ist seit ca. 20 Jahren aufgegeben. Der ehemals vorhandene Gebäudebestand ist zwischenzeitlich vollständig abgerissen worden, das Gelände liegt seit einigen Jahren brach.

 

Planungsrechtlich ist der Bereich grundsätzlich stets als Baufläche betrachtet worden und ist deshalb auch im Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock als Wohnbaufläche dargestellt. Das Grundstück soll nun im Rahmen einer maßvollen Neubebauung wiedergenutzt werden. Dabei hat sich die geplante Art der baulichen Nutzung konkretisiert. Der Bereich bietet sich aufgrund der Randlage im Stadtteil und der naturräumlichen Situation für eine Nutzung als sozialmedizinisches Rehabilitationszentrum an. Mit der beabsichtigten Schaffung von Einrichtungen für eine vorübergehende Wohn- und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und den ergänzenden therapeutischen Angeboten befindet sich das Vorhaben in Verträglichkeit mit der bisher vorgesehenen Nutzung zu Wohnzwecken und der auf den angrenzenden Flächen vorhandenen Wohnbebauung. Zu den therapeutischen Angeboten zählen neben den klassischen Betreuungs- und Bewegungsangeboten auch Angebote, die auf praktische Erfahrungen des Umgangs und Zusammenlebens mit der Natur und auf die Förderung der körperlichen Fitness und des Selbstbewusstseins durch besondere sportliche Aktivitäten setzen. Dazu gehören u. a.  ein Bauern- und Nutzhof für den Umgang mit Haus- und Kleintierhaltung, eine Küche für gesunde Ernährung und Genusstraining, Werkstätten für kreatives und handwerkliches Arbeiten, Sportanlagen mit Kletterhalle für Bewegung und Fitness sowie ein Studio für Musik und Tanz.

 

Südwestlich des Planbereichs ist vor kurzem der Bebauungsplan Nr. 03.W.167 für das Wohngebiet „Am Laakkanal“ in Kraft getreten. Auf diesem Areal entstehen an der Straße Zum Laakkanal Einfamilienhäuser, Stadtvillen und Reihenhäuser. Gemeinsam mit dem Sondergebiet „Sozialmedizinisches Reha-Zentrum“ erfolgt so eine städtebauliche Neuordnung des nördlichen Randbereichs des Stadtteils Groß Klein, die die Attraktivität des gesamten Stadtteils erhöht.

 

Die Ver- und Entsorgung des Vorhabens kann über die Erweiterung bestehender Anlagen erfolgen. Öffentliche Leitungstrassen/Aufwendungen entstehen nicht.

Der Bebauungsplan wird im regulären Verfahren aufgestellt, da die Voraussetzungen für ein vereinfachtes (§ 13 BauGB) oder ein beschleunigtes Verfahren (§ 13a BauGB) nicht vorliegen.

 

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind insbesondere auch die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Aufgrund der Nähe des Plangebietes zum vorhandenen maritimen Gewerbegebiet, unter Beachtung des Verkehrs auf den angrenzenden Straßen, der Stellplatzanlage und der nahegelegenen S-Bahntrasse sowie der Stadtautobahn sind Untersuchungen zur Immissionsbelastung durchzuführen. Die sich aus der Schalluntersuchung ergebenden erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung des erforderlichen Immissionsschutzes werden dann über Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert.

 

Die Belange des Natur- und Artenschutzes werden durch entsprechende Gutachten ermittelt. Der zu erarbeitende Grünordnungsplans greift diese Belange auf und regelt deren Berücksichtigung im Bebauungsplan.

 

Da das Plangebiet im Flächennutzungsplan derzeit als Wohnbaufläche dargestellt ist, entwickelt sich der Bebauungsplan nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan. Die im Bebauungsplan beabsichtigte Festsetzung als Sondergebiet bedarf der Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB. 

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 3,6 ha.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine, da die Kosten der Investor übernimmt

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.12.2012 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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18.12.2012 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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18.12.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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16.01.2013 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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30.01.2013 - Bürgerschaft - überwiesen

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20.02.2013 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

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06.03.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen