11.12.2012 - 7.2 Bebauungsplan Nr. 03.SO.182 für das Sondergebie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsbeirates Groß Klein
- Gremium:
- Ortsbeirat Groß Klein (4)
- Datum:
- Di., 11.12.2012
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Drewing
Der Bereich liegt nordöstlich von Groß Klein, auf dem ehemaligen Universitätsgelände zwischen der Kleingartenanlage, der S- Bahn und der Straße Zum Laakkanal
Der Aufstellungsbeschluss soll am 30. Januar 2013 als Vorlage in die Bürgerschaft.
Frau Rückwardt
Es gibt zurzeit noch keinen Bebauungsplan, es ist ein Sondergebiet, wo bis dato nur der Artenschutz untersucht worden ist
Herr Pittmann
Die GGP ist schon länger in Groß Klein tätig und betreibt hier im Schiffbauerring und im Baggermeisterring zwei Einrichtungen
Das neue Therapiezentrum ist für Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene gedacht. Das Zentrum ist gut mit öffentlichen Nahverkehrsverbindungen erreichbar, warum auch eine dezentrale Versorgung angedacht ist. Es werden Wohnungen entstehen, die für seelisch behinderte Kinder und Erwachsenen zur Verfügung gestellt werden, in dessen Therapien der ländliche Charakter den Vorzug bekommt. Ein Kleintierzoo mit Kaninchen, Ziegen, evtl. Hühnern ist vorgesehen wie auch etwas Landwirtschaft im kleinen Bereich.
Die zu betreuenden Patienten sind nicht eingeschlossen ( keine forensische Abteilung wie in Gehlsdorf ), im klinischen Bereich entstehen ca. 20 Plätze und im Wohnbereich ca. 20 25 Plätze. Genauere Zahlen stehen noch nicht zur Verfügung.
Da die Einrichtung im Schiffbauerring geschlossen werden soll, wird diese dann dort mit einziehen.
Die Finanzierung wird über die Pflege laufen, realisiert werden soll das Projekt voraussicht-lich im Jahre 2014.
Fragen:
Gibt es ein erhöhtes Verkehrsaufkommen?
· ca. 20 Mitarbeiter werden dort tätig sein also kein erhöhtes Aufkommen
· im Aufstellungsverfahren wird es Untersuchungen zum Lärmschutz geben, im Sinne eines Wohngebietes kann es realisiert werden
Wie hoch werden die Häuser sein, da es vor zwei Jahren wegen zu hoher Bebauung an einen anderen Standort schon einmal abgelehnt worden ist?
· Gebäude 1 = 2-geschossig, ca. 7 m hoch
· Gebäude 2 = 2-geschossig, ca. 10 m hoch
· Gebäude 3 = 3-geschossig, ca. 14-15 m hoch
Werden Ausgleichsmaßnahmen im unmittelbaren Wohnbereich sein?
· Da das Gelände groß ist, kann es sein und ist auch angedacht, diese Ausgleichsflächen dort auszuwählen
Wird das Grundstück eingezäunt?
· Ja, das Grundstück wird gesichert
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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68,8 kB
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