Antrag - 2012/AN/3932

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft faßt den folgenden Beschluß:

 

1.      Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock erklärt gegenüber dem Innenministerium, bis auf weiteres keine neuen Asylbewerber auf dem Gebiet der größten Stadt des Landes aufzunehmen.

 

2.      Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock nimmt Kontakt zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bzw. zum Verwaltungsgericht Schwerin verbunden mit der Bitte auf, die Asylverfahren zu beschleunigen und gegebenenfalls die am VG Schwerin in Asylsachen tätigen Richterarbeitskraftanteile zu erhöhen.

 

3.      Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock setzt sich gegenüber den Landesbehörden dafür ein, rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber, die sich mit einer Duldung gemäß § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock aufhalten, unverzüglich in ihre Herkunftsländer abzuschieben.

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Infolge des Wegfalls der Grenzkontrollen zu Polen und zur Tschechei im Dezember 2007 und der Bestrebungen, in Afrika und Asien Länder zu „demokratisieren“, haben die Asylbewerberzahlen eine deutliche Zunahme erfahren.

 

Wie kürzlich ein Vertreter des Innenministeriums erklärte, müsse die Bundesrepublik 2012 mit etwa 16.000 Asylbewerbern rechnen. Auf Mecklenburg-Vorpommern könnten dabei etwa 1.000 Personen entfallen. Selbstverständlich ist auch die Hansestadt Rostock von dem wachsenden Asyldruck betroffen.

 

Unabhängig davon führt die großzügige Asylpraxis auch in Mecklenburg-Vorpommern und in der Hansestadt Rostock zu einer millionenschweren Belastung der deutschen Steuerzahler. Die Belastung wird sich wegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Leistungen aus dem geltenden Asylbewerberleistungsgesetz „evident unzureichend“ seien, noch deutlich erhöhen (Regelsatzanhebung von 225 auf 336 Euro).   

 

Ein weiteres Problem stellen die nach 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geduldeten Personen dar. Nach Aussage der Stadtverwaltung hielten sich in der Hansestadt Rostock per 20.07.2012 139 ausländische Staatsangehörige mit einer Duldung auf.


Diese sind unverzüglich in ihre Herkunftsländer abzuschieben, da die Praxis der Duldung faktisch einem Signal an Zuwanderungswillige (v. a. in Dritte-Welt-Staaten und in Schwellenländer) gleicht, in die Bundesrepublik Deutschland zu kommen. 

 

Angesichts chronisch klammer Kassen wäre es unverantwortlich, die bisherige Willkommenskultur, wozu auch die in Rostock gepflegte Praxis der „dezentralen Unterbringung“ in Wohnungen zählt,  fortzusetzen. Indem sich die Verantwortlichen der Hansestadt die mit dem Antrag erhobenen Forderungen zueigen machen, könnte Rostock als größte Stadt des Landes ein weithin wahrnehmbares Zeichen setzen.

Reduzieren

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.10.2012 - Bürgerschaft - abgelehnt