Änderungsantrag - 2009/BV/0683-06 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

In der BV 2009/BV/0683 wird in § 9 der Abs. 2 ersetzt durch:

„Zu den Pflichten des Aufsichtsrates zählen insbesondere“:

   1. der Beschluss zum Wirtschaftsplan

   2. die Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Bestellung,

   wiederholte Bestellung und Abberufung vom Geschäftsführern, Prokuristen und

   Generalbevollmächtigten und Generalhandlungsbevollmächtigten

   3. Empfehlungen an die Gesellschafterversammlung zur Gründung oder zum

   Erwerb sowie zur Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie

   Änderungen der Beteiligungsquote und Teilnahme an einer Kapitalerhöhung

   gegen Einlagen

   4. Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Aufnahme neuer

   Geschäftszweige oder Aufgabe vorhandener Tätigkeitsgebiete

   5. Empfehlung an die Gesellschafterversammlung über die Einrichtung und

   Aufhebung von Zweigniederlassungen

   6. Empfehlung an die Gesellschafterversammlung über die Errichtung,

   Verlegung und Aufhebung von Betriebsstätten

   7. die weiteren ihm von der Gesellschafterversammlung übertragenen

   Aufgaben

 

 

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Rainer Albrecht

SPD-Fraktionsvorsitzender

 

 

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Beschlüsse

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13.04.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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05.05.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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09.06.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen