21.11.2023 - 7.1 Gemeinsamer Nahverkehrsplan Hanse- und Universi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Dr. Wenske war für den OBR bei der Informationsveranstaltung der RSAG und stellt wesentliche Eckpunkte zum Nahverkehrsplan vor:

  • Projekte teilweise schon umgesetzt: z. B. 10 Minuten-Takt Linie 31
  • barrierefreie Haltestellen
  • Ausbau Straßenbahnnetz – verschiedene Varianten untersucht worden (Straßenbahnanbindung zw. Schmarl und Groß Klein)
  • Umstellung Busflotten auf saubere Antriebe
  • größere Fahrzeuge für höheres Personenbeförderungsaufkommen
  • Premiumlinien im 10-Minuten-Takt

 

Herr Dr. Wenske hat bei der Info-Veranstaltung den Wunsch einer direkten Busanbindung in die Innenstadt vorgebracht.

 

Herr Michaelis:

Erweiterung Nahverkehr muss umgesetzt werden

Herr Dr. Wenske:

Bürgerschaftsbeschluss sagt aus, das die Nutzung ÖPNV steigen u. attraktiver werden muss, aktuell ist der ÖPNV an seiner Belastungsgrenze durch geringe Kapazität

Frau Zech:

gibt es weitere Instandhaltungsmaßnahmen die den ÖPNV zukünftig einschränken?

Herr Dr. Wenske:

es steht z. Bsp. ein Austausch des Gleisbettes in einigen Bereichen bevor, strategischer Plan für Bau und Verbindung zwischen Stadt und Land soll entwickelt werden

Herr Hilbrandt:

es ist positiv das der NVP mit dem Unland gemeinsam erarbeitet wurde

Frau Engelmann:

benennt weitere „Leuchtturmprojekte“ für Errichtung wichtiger Bauprojekte und Beschleunigungsprogramme, vieles schon umgesetzt oder noch in Arbeit, Barrierefreiheit erweitert sich immer mehr und wird weiter forciert

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:
 

  1. Die Bürgerschaft beschließt den Entwurf des gemeinsamen Nahverkehrsplans (NVP) mit Teil A Hanse- und Universitätsstadt Rostock und Landkreis Rostock in ihrem Wirkungskreis und Teil B Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie

die Synopse der TÖB-Beteiligung (Anlagen 1-3) als rahmensetzende Planung für die zukünftige ÖPNV-Entwicklung.

  1. Die Maßnahmenumsetzung des NVP unterliegt einem Finanzierungsvorbehalt. Die Realisierung der NVP-Maßnahmen der 1. Priorität und der 2. Priorität erfolgt jeweils nach entsprechendem Beschluss der Bürgerschaft. Dadurch ist eine gesteuerte, schrittweise Umsetzung in Maßnahmenpaketen möglich.
  2. Ausgenommen davon sind Maßnahmen, zu denen eine gesetzliche Verpflichtung besteht (Saubere-Fahrzeug-Beschaffungs-Gesetz und die Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV). Diese sind schrittweise umzusetzen und die Finanzierung ist abzusichern.

 

Reduzieren

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage