21.11.2023 - 7.1 Gemeinsamer Nahverkehrsplan Hanse- und Universi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsbeirates Groß Klein
- Gremium:
- Ortsbeirat Groß Klein (4)
- Datum:
- Di., 21.11.2023
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Mobilität
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Wenske war für den OBR bei der Informationsveranstaltung der RSAG und stellt wesentliche Eckpunkte zum Nahverkehrsplan vor:
- Projekte teilweise schon umgesetzt: z. B. 10 Minuten-Takt Linie 31
- barrierefreie Haltestellen
- Ausbau Straßenbahnnetz – verschiedene Varianten untersucht worden (Straßenbahnanbindung zw. Schmarl und Groß Klein)
- Umstellung Busflotten auf saubere Antriebe
- größere Fahrzeuge für höheres Personenbeförderungsaufkommen
- Premiumlinien im 10-Minuten-Takt
Herr Dr. Wenske hat bei der Info-Veranstaltung den Wunsch einer direkten Busanbindung in die Innenstadt vorgebracht.
Herr Michaelis:
Erweiterung Nahverkehr muss umgesetzt werden
Herr Dr. Wenske:
Bürgerschaftsbeschluss sagt aus, das die Nutzung ÖPNV steigen u. attraktiver werden muss, aktuell ist der ÖPNV an seiner Belastungsgrenze durch geringe Kapazität
Frau Zech:
gibt es weitere Instandhaltungsmaßnahmen die den ÖPNV zukünftig einschränken?
Herr Dr. Wenske:
es steht z. Bsp. ein Austausch des Gleisbettes in einigen Bereichen bevor, strategischer Plan für Bau und Verbindung zwischen Stadt und Land soll entwickelt werden
Herr Hilbrandt:
es ist positiv das der NVP mit dem Unland gemeinsam erarbeitet wurde
Frau Engelmann:
benennt weitere „Leuchtturmprojekte“ für Errichtung wichtiger Bauprojekte und Beschleunigungsprogramme, vieles schon umgesetzt oder noch in Arbeit, Barrierefreiheit erweitert sich immer mehr und wird weiter forciert
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft beschließt den Entwurf des gemeinsamen Nahverkehrsplans (NVP) mit Teil A Hanse- und Universitätsstadt Rostock und Landkreis Rostock in ihrem Wirkungskreis und Teil B Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie
die Synopse der TÖB-Beteiligung (Anlagen 1-3) als rahmensetzende Planung für die zukünftige ÖPNV-Entwicklung.
- Die Maßnahmenumsetzung des NVP unterliegt einem Finanzierungsvorbehalt. Die Realisierung der NVP-Maßnahmen der 1. Priorität und der 2. Priorität erfolgt jeweils nach entsprechendem Beschluss der Bürgerschaft. Dadurch ist eine gesteuerte, schrittweise Umsetzung in Maßnahmenpaketen möglich.
- Ausgenommen davon sind Maßnahmen, zu denen eine gesetzliche Verpflichtung besteht (Saubere-Fahrzeug-Beschaffungs-Gesetz und die Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV). Diese sind schrittweise umzusetzen und die Finanzierung ist abzusichern.
Anlagen zur Vorlage
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246,4 kB
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26,1 MB
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