21.09.2023 - 6.1.8 Thoralf Sens (für die Fraktion der SPD...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegten drei Erhaltungsstufen der jeweiligen Kleingartenanlagen stellen gutachterliche Empfehlungen des Konzeptes dar. Sie weisen den unterschiedlichen Grad des Raumwiderstandes gegenüber einer geplanten Umnutzung aus. Die Erläuterungen der Erhaltungsstufen werden, wie folgt, neu gefasst. Die Anlagen 1-7 sind entsprechend anzupassen.

      Erhaltungsstufe I

      Kleingartenanlagen, die gemäß der Bewertung eine sehr hohe Bedeutung und somit einen sehr hohen Raumwiderstand gegenüber Umnutzung haben. Eine Umnutzung, auch von einzelnen Parzellen, ist ausgeschlossen.

       Erhaltungsstufe II

      Kleingartenanlagen, die gemäß der Bewertung eine hohe Bedeutung und somit einen hohen Raumwiderstand gegenüber Umnutzung haben. Eine Umnutzung von einzelnen Parzellen ist nur bei Kompensation in der Kleingartenanlage oder im direkt angrenzenden Umfeld möglich.

      Erhaltungsstufe III

      Kleingartenanlagen, die gemäß der Bewertung eine mittlere oder geringe Bedeutung und somit einen mittleren oder geringen Raumwiderstand gegenüber Umnutzung haben. Eine Umnutzung von einzelnen Parzellen ist nur bei Kompensation in der Kleingartenanlage, im direkt angrenzenden Umfeld oder im Stadtteil möglich.

 

 

 

 

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

5

 

Abgelehnt