23.03.2023 - 4.1 Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostoc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fromm stellt die Inhalte der Kurabgabesatzung mit einer Präsentation vor. Den beiden Änderungsanträgen kann zugestimmt werden.

 

Herr Hannemann erkundigt sich, warum die Modellregion nicht für den gesamten Landkreis Rostock gilt. Weiterhin möchte er gern wissen, ob bei den Gebühren auf der Insel Rügen die Fahrt mit dem Rasenden Roland inkludiert ist. Herr Fromm antwortet, dass die Modellregion aktuell nur aus den Orten Rostock, Schwaan und Güstrow besteht. Sie soll vorerst Erkenntnisse für das Landestourismusgesetz liefern. Eine Ausweitung auf den Landkreis ist perspektivisch denkbar. Der Rasende Roland ist in der Kurabgabe nicht enthalten, da es sich hierbei um ein Privatunternehmen handelt.

 

Frau Mucha fragt nach dem elektrischen Meldeschein. Senioren haben eventuell Schwierigkeiten beim Ausfüllen. Herr Fromm sagt, dass es eine Übergangsregelung geben wird. Frau Banitz ergänzt, dass es viele neue Vermieter im Stadtgebiet gibt. Es werden viele Schulungen stattfinden, sodass alle Vermieter in der Lage sind, den elektronischen Meldeschein auszufüllen.

 

Herr Engelmann möchte gern wissen, wie sich Baden ohne Erholungsfunktion gestaltet. Herr Wegener informiert, dass es sich dabei um Baden ohne Niederlassen am Strand handelt und zählt, wie Wandern, zum sogenannten Jedermannsrecht.

 

Herr Dejosez erkundigt sich, warum bei der ermäßigten Kurabgabe der Grad der Behinderung auf 80 hochgesetzt wird. Frau Banitz antwortet, dass dieser Wert dem Kurabgabegesetz entspricht. Die aktuelle Ermäßigung ist auf freiwilliger Basis. Die Stadt muss den Differenzbetrag ausgleichen.

 

Herr Porst fragt, ob geplant ist, die etwa 40.000 Tagesgäste zu kontrollieren und warum sich die Kurabgabe bei mehr Abgabepflichtigen nicht reduziert. Herr Fromm führt aus, dass zuerst Erfassungsstrukturen zur Anmeldung (z.B. Automat, Online-Tool) geschaffen werden müssen. Eine Kontrolle ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Im besten Fall werden Anreize gesetzt um eine erhöhte freiwillige Abgabe zu erzielen. Eine Reduzierung der Kurabgabe findet nicht statt. Es reduziert sich lediglich der Ausgleichsbedarf seitens der Stadt.

 

Frau Krönert merkt an, dass Klarheit darüber bestehen muss, ob man kurabgabepflichtig ist oder nicht. Herr Fromm kündigt an, dass diesbezüglich die Kommunikation geschärft wird. Herr Wegener fügt hinzu, dass es immer wieder neue Richtlinien und Rechtsprechungen sowie Einzelfallentscheidungen gibt. Weiterhin erkundigt sich Frau Krönert nach der Takterhöhung der Linie 36/37. Frau Banitz informiert, dass die Busse drei statt zwei Mal stündlich fahren werden.

 

Herr Porst erkundigt sich, wie mit dem Caravan Stellplatz auf der Mittelmole umgegangen wird. Herr Fromm erklärt, dass es sich um einen Parkplatz handelt. Damit sind Übernachtungen unzulässig. Es erfolgt keine Kurabgabe.

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:
 

1. Die Bürgerschaft beschließt die Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung der Kurabgabe (Kurabgabesatzung) (Anlage 1) einschließlich der Erweiterung des Erhebungsgebietes für die Kurabgabe auf das Stadtgebiet Rostock ab 01.06.2023 und die Kalkulation der Kurabgabesatzung (Anlage 2).

 

2. Der Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0527/07-BV “Entgelte für die Inanspruchnahme öffentlicher Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock” der Bürgerschaft vom 09.04.2008 wird für die von der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde (OE 87) und dem Amt für Umwelt- und Klimaschutz (OE 73) bewirtschafteten öffentlichen Bedürfnisanstalten (ÖBA) als Gegenstandslos erklärt.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt