23.03.2023 - 3.3 Vorsitzende der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Jenning berichtet von den neuen Entwicklungen. Das Jobticket für die Stadtverwaltung muss einheitlich geregelt werden, d.h. dass entweder alle Mitarbeitenden das VVW-Ticket nutzen oder das 49 €-Ticket. Das 49 €-Ticket beinhaltet keine Mitnahmeregelung und ist monatlich kündbar. Es wird von einem höheren Verwaltungsaufwand ausgegangen. Im Hinblick auf Dienstreisen werden keine Einsparungen erwartet. Herr Engelmann bestätigt, dass es täglich neue Entwicklungen gibt. Insbesondere die Regelungen für das Jobticket sind komplex.

 

Herr Porst erkundigt sich, wie mit den höheren Kosten für das 49 €-Ticket umgegangen wird. Herr Jenning antwortet, dass die Kosten z. T. durch die Stadtverwaltung getragen werden müssen. Eine Einschränkung der Kündigungsfrist kann wahrscheinlich nicht umgesetzt werden.

 

Laut Herrn Kröger kann nicht nur die Preisgestaltung gegenübergestellt werden, sondern auch die Mitnahmeregelung spielt bei der Entscheidung eine Rolle. Das Problem besteht vor allem darin, dass es sich um zwei parallele Systeme handelt und nicht um eine integrierte Lösung. Es muss individuell entschieden werden, ob die Mitnahmeregelung oder die Fahrt mit dem Nahverkehr wichtiger ist.

 

Herr Engelmann schlägt vor, dass sich die Stadt und die RSAG zu dem Thema abstimmen.

 

Herr Jenning informiert, dass jeder Mitarbeiter mit seinem Lohnzettel einen Rückmeldebogen bezüglich des Jobtickets erhält. In Abstimmung mit der Oberbürgermeisterin soll eine entsprechende Vorlage für die Bürgerschaft erarbeitet werden.

 

Frau Mucha stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung. Die Ausschussmitglieder stimmen dem Antrag mit 10 Fürstimmen, keiner Gegenstimme und keiner Stimmenthaltung zu.

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beauftragt die Oberbürgermeisterin, das Jobticket für die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe auf Basis des Deutschlandtickets weiter zu entwickeln und dafür den Zuschuss der Arbeitgeber
auf mindestens 25 % zu erhöhen.

 

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Warnow (VVW), auf eine Einführung des Jobtickets als Deutschlandticket in allen geeigneten kommunalen Unternehmen hinzuwirken.

 

Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, spätestens zur Bürgerschaftssitzung am 7. Juni 23 über die Umsetzung zu informieren.

 

 

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Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung:

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt