12.10.2022 - 5.1.2 Chris Günther für die CDU/UFR-Fraktio...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich im Zuge einer möglichen Festschreibung der Benutzung von E-Rollern in einer erlaubnispflichtigen Sondernutzung gem. § 22 StrWG M-V und § 2 der Satzung über die Nutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Rostock für die Einrichtung eines Unfallunterstützungsfonds durch die Anbieter ins Benehmen zu setzen.

Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich mit den Verantwortungsträgern und den E-Roller-Anbietern über die entsprechenden Formalitäten, u.a. zur Fondshöhe, zu verständigen.

Der Bürgerschaft wird diesbezüglich im März 2023 eine entsprechende Beschlussvorlage zur Sondernutzung vorgelegt.

 

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Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag 2022/AN/3596-05 (ÄA):

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt