12.10.2022 - 5.1 Vorsitzende der Fraktionen CDU/UFR, BÜNDNIS 90/...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Krack (CDU/UFR) erläutert die Änderungsanträge seiner Fraktion. Das Bemühen der kontinuierlichen Begleitung und Steuerung des E-Roller Angebotes durch die Verwaltung ist erkennbar aber noch nicht ausreichend genug. Seine Fraktion war an den Gesprächsrunden der Verwaltung mit den Verbänden beteiligt, jedoch geht der Hauptantrag nicht weit genug. Es soll durch die Änderungsanträge die Prüfung einer Sondernutzung mit der Einrichtung eines Unfallunterstützungsfonds (Vergleich Bundesland Bremen) veranlasst werden. Herr Gebert (FDP) lehnt die Anträge ab, sie gehen an der Wirklichkeit vorbei. Es gibt klare gesetzliche Vorschriften. Für die unsachgemäße Handhabung muss sich der KOD annehmen.

Auch Herr Dr. Penzlin (Die Linke.Partei) sieht eine Regelung über freiwillige Vereinbarungen nicht ausreichend, er befürwortet die Prüfung einer Sondernutzung.

Frau Knitter (SPD) hat rechtliche Bedenken, dass es der Stadt möglich sei, die Einstufung der Rollerbenutzung als Sondernutzung festzulegen und durch entsprechende Satzung zu regeln. Eine entsprechende bundesweite Regelung war im Bundesrat gescheitert.

Herr Mahrt (SPD) möchte bei der Aufzählung der Fahrverbotszonen noch zusätzlich die Promenade in Warnemünde und die Kaikante am Stadthafen mit aufgenommen haben.

Mehrheitlich sind sich die Mitglieder einig, dass die Probleme des unkontrollierten Abstellens und Herumliegen der E-Roller gelöst werden müssen.

Herr Dinsel (CDU/UFR) merkt an, dass die Bezeichnung und Einrichtung der Mail-Adresse mit „Tretroller“ unpassend ist.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft begrüßt das Engagement der Verwaltung, im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen die Konflikte zwischen den neuen E-Roller-Angeboten und anderen Nutzergruppen zu reduzieren und beauftragt den Oberbürgermeister, diese Bemühungen verstärkt fortzuführen:

 

1. Die bereits vorgesehene Einrichtung fester Abstellflächen in der Innenstadt, in Lütten Klein und Warnemünde sowie in weiteren stark frequentierten Bereichen
wird begrüßt. Sie ist im kommenden Jahr einzuführen und schrittweise weiter zu entwickeln. Die Flächen sind farblich zu kennzeichnen.

 

2. Durch entsprechende Absprachen mit den Anbietern, Kampagnen welche sich
an die Nutzer richten und durch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten muss das Abstellen der E-Roller auf Bodenleitsystemen für Sehbehinderte wirksam reduziert werden (mind. 1 m Abstand von denselben in beide Richtungen).
Bereiche und Radwege an welchen durch das Abstellen von E-Rollern akute Verkehrssicherheitsprobleme entstehen können (Kurven, geringe Breite, keine Beleuchtung) sollen zu Abstellverbotszonen erklärt werden.

 

3. Es sind Fahrverbotszonen für die E-Roller einzurichten, insofern dies zulässig
und umsetzbar ist, in denen sich der Antrieb automatisch abschaltet, z.B. in der Kröpeliner Straße, der Breiten Straße und auf dem Boulevard Lütten Klein.

 

4. Die Erkennbarkeit der E-Roller im Dunklen ist zu verbessern, z.B. durch Gestaltung der Griffe sowie der Vorder- und Heckpartie mit hellen Farben.

 

5. Für Hinweise auf falsch abgestellte Roller ist ein für andere Nutzergruppen gut erreichbares Beschwerdemanagement einzurichten und breit bekannt zu machen, inkl. gut lesbarem Hinweis auf jedem Roller.

6. Durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) sind Ordnungswidrigkeiten durch falsch abgestellte E-Roller ebenso zu ahnden wie bei anderen Fahrzeugen. Es sind entsprechende Schulungen für den KOD anzubieten.

 

7. Vertreter der Bürgerschaft werden mindestens einmal im Jahr, z.B. im Herbst zur Auswertung der Saison, zum runden Tisch mit den Anbietern der E-Roller eingeladen. Mindestens einmal im Jahr wird die Bürgerschaft durch eine Informationsvorlage über die aktuellen Regelungen und weitere geplante Maßnahmen für E-Roller informiert.

 

8. Sollten Anbieter, von den freiwillig vereinbarten Zielen und "Spielregeln" massiv abweichen und es durch E-Roller einzelner Anbieter zu regelmäßigen Verstößen und Behinderungen kommen, sind geeignete Sanktionen gegenüber dem Anbieter wie z.B. eine Reduzierung der zulässigen Zahl der E-Roller bis zur Aufkündigung der Vereinbarung vorzunehmen.

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Abstimmungsergebnis zum Antrag 2022/AN/3596 in Verbindung mit den Änderungsanträgen 2022/AN/3596-02 (ÄA) und 2022/AN/3596-05 (ÄA):

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt