06.10.2022 - 7 Aussprache zum Stand Kleingartenentwicklungskon...

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Wortprotokoll

 

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Frau Handy nimmt ab 18.30 Uhr an der Ortsbeiratssitzung teil.

 

Zur Vorstellung des Kleingartenentwicklungskonzeptes sind Frau Uta Bach, Herr Gerrit Pluntke und Frau Birka Matthäus aus der Verwaltung, Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen anwesend. Sie stellen jetzt nach und nach das Konzept in allen 19 Ortsbeiräten persönlich vor. Das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle Stadtgarten Rostock“ wurde durch das Forschungsfeld „Green Urban Labs“ gefördert. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurde damit als Modellvorhaben gewählt.

2019 gab es 155 Kleingartenvereine mit rund 15.000 Parzellen. Sie nehmen eine Fläche von ca. 660 ha ein und machen etwa eine Hälfte der öffentlichen Grünflächen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aus. Rostock nimmt in Hinblick auf die Versorgung mit Kleingärten eine Spitzenposition unter den Großstädten ein. Der große Anteil an Freiflächen, die hohe Parzellenanzahl und der geringe Leerstand unterstreichen die große Bedeutung dieser Form des städtischen Grüns.

Das Konzept wurde erarbeitet, um die Wahrnehmung  und den Stellenwert von Kleingärten in der Stadtgesellschaft sowie in den Abwägungsprozess städtischer Planung zu verbessern. Die Ergebnisse sollen in das zur Zeit in Aufstellung befindliche Umwelt- und Freiraumkonzept Rostock eingebunden werden. Ziel ist unter anderem der bedarfsgerechte Erhalt der Kleingartenflächen als wesentlicher Bestandteil des städtischen Grünsystems.

Die Kleingärten wurden mittels 4 Bewertungskriterien gemessen:

  1. Versorgungsgrad der städteräumlichen Einheit in Kleingartenparzellen
  2. Nähe/ Bezug der Kleingartenanlagen zum Geschosswohnungsbau
  3. Anteil von Einwohner*innen mit Anspruch auf Hilfen gem. SGB II und SGB XII
  4. Erreichbarkeit der Kleingartenanlagen mit dem ÖPNV

Hintergrund ist, dass Kleingärten besonders für Menschen mit geringen Ressourcen zur Verfügung stehen, den privaten Freiraum für Personen im Geschosswohnungsbau und gut erreichbar sein sollen.

 

Dr. Posselt hat kein Verständnis dafür, dass das Kriterium „Erreichbarkeit mittels ÖPNV“ angesetzt wurde. Er hat Bedenken, dass in der Südstadt wegen der schlechten Anbindung einige Kleingartenanlagen verloren gehen könnten. Es entsteht ein reger Meinungsaustausch zu den Erhaltungsstufen, die Ergebnis des Kleingartenentwicklungskonzeptes sind. Die Erhaltungsstufen sind wie folgt definiert: Die Versorgung mit 1 Kleingarten auf 9 Geschosswohnungen (Richtwert 1:9) darf in der Gesamtstadt nicht unterschritten werden.

Die Mitarbeiter der Verwaltung betonen, dass es sich hierbei lediglich um eine Studie handelt, die nicht gleichzeitig bedeutet, welche Kleingärten entfernt werden sollen. Der OBR hat dennoch Bedenken, dass das Kleingartenentwicklungskonzept die Basis für eine Umwidmung in neuen Wohnraum sein kann. Frau Schröder hält die Ergebnisse nicht für zeitgemäß. Viele können sich keinen Urlaub mehr leisten und sind mehr denn je auf ihren

Garten angewiesen. Der OBR wünscht sich, dass das Kleingartenentwicklungskonzept in der Bürgerschaft diskutiert wird und dort deutlich gemacht wird, dass es sich nur um eine Studie handelt. Es muss deutlich werden, dass die Bürgerschaft das Konzept nicht als Grundstein für eine mögliche Überbauung nutzt, wenn jenes über das UFK Eingang in den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan findet. Das Kleingartenentwicklungskonzept ist als Studienobjekt im März fertiggestellt worden und soll zum Jahresende in Form einer Beschlussvorlage durch die Bürgerschaft gehen. Der OBR findet, dass das Kleingartenentwicklungskonzept nicht als IST-Zustand gesehen werden darf, sondern es muss regelmäßig an die sich ändernden Gegebenheiten angepasst werden.

 

 

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