07.07.2022 - 5 Protokollkontrolle

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Wortprotokoll

 

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Zum Sachverhalt „Treppe Lidl“am Südring

Der Gehweg einschließlich der Treppenanlage ist durch den Lidl errichtet worden.

Es handelt sich um einen Privatweg, der auf den Flächen des Amtes für Stadtgrün errichtet wurde. Das Tiefbauamt ist hier nicht zuständig. Aus Sicht des Tiefbauamtes ist die Errichtung eines barrierefreien Zuganges an dieser Stelle aufgrund des bestehenden Höhenunterschiedes und des Baumbestandes problematisch. Es gibt einen barrierefreien Zugang über den öffentlichen Gehweg am Südring/Satower Str. zu Lidl. Für das Tiefbauamt ist es nicht nachvollziehbar, warum die nördliche Zuwegung „aufgrund des Verkehrsaufkommens“ zu gefährlich sei. Das Tiefbauamt schlägt vor, dass der Ortsbeirat, vielleicht in Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeauftragten, an den Lidl herantritt, um auf das Problem ihrer Kund*innen hinzuweisen.

 

Lichtsignalanlage Robert-Koch-Str.- Südring

die Änderung an der LSA 299 Südring / R-Koch-Str. erfolgte gemäß RiLSA. Danach wurde die Freigabezeiten der Fußgänger über den Südring so gestaltet, dass die Fahrbahn in einer Phase gequerte werden kann. Das erhöht die Verkehrssicherheit vor allem für die schwächsten Verkehrsteilnehmer, hier Schulkinder. Die Rücknahme des 2-feldigen zusätzlichen Signalgebers für die Rechtseinbieger aus der Robert-Koch-Str. erfolgt nach Forderung der Verkehrsbehörde aus folgenden Gründen: - es gibt keine separate Rechtsabbiegespur- Verkehrsbelastung der Rechtseinbieger ist geringer als die der Linkseinbieger. Mit Änderung der Steuerung ist die Freigabezeit des Kfz-Verkehrs aus der Robert-Koch-Str. ebenfalls erhöht, da jetzt der Fußgänger für die Länge maßgebend ist. Die längere Freigabezeit der Fußgänger trägt auf jeden Fall zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.

 

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